Übg. i. ÖffR

Übung im öffentlichen Recht für Fortgeschrittene

Zeit:Di., 8:30–10:00 Uhr (Besprechungen),
Fr., 14:00–17:00 Uhr (Klausuren)
Ort:Geb. B4.1, AudiMax
Beginn:19.4.2016
Zielgruppe: ab 6. Fachsemester
Voraussetzung:Pflichtvorlesungen im Staats-
und Verwaltungsrecht

 

Die Übung im öffentlichen Recht für Fortgeschrittene ist Zulassungsvoraussetzung für die erste juristische Prüfung und dient demgemäß der Feststellung Ihrer individuellen "Examensreife". Der zu beherrschende Stoff umfasst daher die Inhalte der Pflichtvorlesungen zum Staats-, Verwaltungs- und Europarecht. Vor diesem Hintergrund ist die Teilnahme an der Übung vor dem 6. Fachsemester nicht zu empfehlen. Insbesondere in der Hausarbeit sollen Sie unter Beweis stellen, dass Sie in der Lage sind, ein umfangreicheres Rechtsproblem in wissenschaftlicher Weise einer vertretbaren Lösung zuzuführen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die juristische Methode, d.h. den Umgang mit dem "juristischen Handwerkszeug", beherrschen. Dazu zählen unabdingbar auch formale Fertigkeiten, insbesondere die wissenschaftlichen Gepflogenheiten des richtigen Zitierens und des Erstellens eines Literaturverzeichnisses. Um Sie hierfür und für andere wichtige Fragen zu rüsten, haben wir die

          Hinweise für die Anfertigung juristischer Hausarbeiten

erstellt. Bitte studieren Sie diese Hinweise genau und beachten Sie sie. Die richtige Umsetzung geht unmittelbar und in spürbarem Umfang in die Benotung Ihrer Hausarbeit ein.

Zeitplan (Änderungen vorbehalten)

Fr., 12.2.2016

Ausgabe der 1. Hausarbeit

>> Hier finden Sie den Sachverhalt der Hausarbeit.
bis Mo., 4.4.2016

Anmeldung zur Übung
ist über ELAS erforderlich.

>> Hier können Sie sich zur Übung anmelden.
bis Do., 7.4.2016Abgabe der 1. Hausarbeit
im Sekretariat des Lehrstuhls bis 12:00 Uhr
oder durch Einsendung per Post (Poststempel: 7.4.2016)
Di., 19.4.2016Einstiegsbesprechung >> PPP
Di., 26.4.20161. Besprechungsfall >> Lösungsvorschlag (Skizze)
Di.,   3.5.20162. Besprechungsfall >> Lösungsvorschlag (Skizze)
Di., 10.5.2016---
Fr., 13.5.20161. Klausur >> Beginn: 14:00 s.t.
(Korrektur nur für zur Übung angemeldete Teilnehmer)
>> siehe dazu die Hinweise unten, insb. zum Ablauf der Klausur
Di., 17.5.20163. Besprechungsfall >> Lösungsvorschlag (Skizze)
Di., 24.5.2016

Rückgabe und Besprechung der 1. Hausarbeit >> Lösungsvorschlag (Skizze)
(Beachten Sie die unten stehenden Hinweise zu Remonstrationen!)

Di., 31.5.20164. Besprechungsfall >> Lösungsvorschlag (Skizze)
Di.,   7.6.2016

---

Di., 14.6.2016

Rückgabe und Besprechung der 1. Klausur
(Remonstrationsfrist bis zum 28.6.)
>> Lösungsvorschlag (Skizze)

Fr., 17.6.20162. Klausur >> Beginn: 14:00 s.t.
(Korrektur nur für zur Übung angemeldete Teilnehmer)
>> siehe dazu die Hinweise unten, insb. zum Ablauf der Klausur
Di., 21.6.20165. Besprechungsfall >> Lösungsvorschlag (Skizze)
Di., 28.6.20166. Besprechungsfall >> Lösungsvorschlag (Skizze)
Di.,   5.7.2016

Rückgabe und Besprechung der 2. Klausur
(Remonstrationsfrist bis zum 19.7.)
>> Lösungsvorschlag (Skizze)

Di., 12.7.2016---
Fr., 15.7.20163. Klausur >> Beginn: 14:00 s.t.
(Korrektur nur für zur Übung angemeldete Teilnehmer)
>> siehe dazu die Hinweise unten, insb. zum Ablauf der Klausur
Di., 19.7.2016---
Fr., 22.7.2016

Rückgabe und Besprechung der 3. Klausur >> Beginn: 14:00 s.t.
(Remonstrationsfrist bis zum 5.8.);
Ausgabe der Scheine;
>> Lösungsvorschlag (Skizze)

Fr., 5.8.2016

Ausgabe der 2. Hausarbeit,
>> Hier finden Sie den Sachverhalt der Hausarbeit
>> Hier finden Sie die aktualisierten Hinweise für die Anfertigung juristischer Hausarbeiten.

Fr., 23.9.2016

Abgabe der 2. Hausarbeit
im Sekretariat des Lehrstuhls bis 12:00 Uhr
oder durch Einsendung per Post (Poststempel: 23.9.2016)

Mi., 2.11.2016

Rückgabe der 2. Hausarbeit
im Sekretariat des Lehrstuhls von 9:30 Uhr bis 11:30 Uhr

Empfohlene Literatur

  • Beaucamp/Treder, Methoden und Technik der Rechtsanwendung, 3. Aufl. 2015;
  • Heimann/Kirchhof/Waldhoff, Verfassungsrecht und Verfassungsprozessrecht, 2. Aufl. 2010;
  • Schwerdtfeger/Schwerdtfeger, Öffentliches Recht in der Fallbearbeitung, 14. Aufl. 2012.

Täuschungsversuche

Um die Chancengleichheit aller Teilnehmer an der Übung sicherzustellen, weisen wir auf § 6 Abs. 4 der Studien- und Prüfungsordnung hin. Danach können Teilnehmer bei schweren Täuschungsversuchen von der gesamten Übung ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere, wenn eine Hausarbeit ganz oder wesentlichen in Teilen von Dritten kopiert wird. Von der Übung ausgeschlossen wird dabei auch derjenige Teilnehmer, der seine Hausarbeit einem Kommilitonen zur Kopie überlassen hat.

Die Bewertung der Arbeit mit 0 Punkten erfolgt bei Plagiaten, d.h. bei unrechtmäßiger Aneignung auch nur einzelner Textpassagen oder Gedanken Dritter. Unrechtmäßig ist die Aneignung insb. dann, wenn die Übernahme nicht durch Nachweise (üblicherweise im Fußnotenapparat) belegt ist. Die Übernahme von Textpassagen im Wortlaut ist zudem nur rechtmäßig, wenn die jeweilige Passage im Einzelfall durch Anführungszeichen gekennzeichnet (zitiert) ist.

Eine Arbeit wird außerdem mit 0 Punkten bewertet, wenn sie Textteile oder Textstellen von Arbeiten anderer Teilnehmer der Hausarbeit enthält.

Bei Aufsichtsarbeiten (Klausuren) gilt bereits der bloße Besitz nicht zugelassener Hilfsmittel (z.B. "Spickzettel", Skripten, Lehrbücher, Kommentare, Tablets, Smartphones und Smartwatches – zu zugelassenen Hilfsmitteln s.u.) nach der Ausgabe der Sachverhalte als Täuschungsversuch; eine Benutzung ist nicht erforderlich. Taschen (einschl. elektrischer Geräte), Jacken und Mäntel sind, wenn sie mitgeführt werden, während der Bearbeitungszeit im Auditorium Maximum auf dem erhöhten Bereich (Podium, Bühne) rechts und links neben dem Rednerpult zu lagern.

Auch das Weiterschreiben nach dem Ende der Arbeitszeit stellt einen Täuschungsversuch dar. Auf "Kausalitätsfragen" – etwa darauf, dass nur noch ein Satz geschrieben wurde – kommt es nicht an.

Hinweise zu den Klausuren

Ablauf

Die Klausuren finden an den jeweiligen Klausurterminen im AudiMax statt. Einlass ist um 15:50 Uhr, die Arbeitszeit beginnt gegen 16:00 Uhr.

Die Platzverteilung im AudiMax wird bereits im Vorfeld festgelegt. Jeder Matrikelnummer ist ein fester Sitzplatz zugewiesen. Dort liegt bereits vor Beginn der Bearbeitungszeit ein vorgefertigtes Deckblatt, das zu verwenden ist. Dieses Deckblatt ist mit dem Familiennamen und Vornamen sowie mit der Matrikelnummer des Übungsteilnehmers bedruckt. Auf der Rückseite des Deckblatts befindet sich der Sachverhalt der zu bearbeitenden Klausur. Das Umdrehen oder Aufdecken des Klausursachverhalts vor Beginn der Bearbeitungszeit stellt einen Täuschungsversuch dar und führt ohne vorherige Verwarnung zur Bewertung der Klausur mit 0 Punkten.

Die Zuteilung der Plätze erfolgt nach dem Zufallsprinzip. Wer an welchem Platz sitzt, kann aus der Matrikelnummernliste und dem Saalplan ersehen werden, die zwei Tage vor der Klausur auf der Homepage des Lehrstuhls veröffentlicht werden und am Tag der Klausur vor dem Eingang des AudiMax aushängen. Auf der Liste sind die Matrikelnummern in aufsteigender Reihenfolge angegeben. Ihnen zugeordnet ist der Sitzplatz im AudiMax, angegeben mit Reihe und Sitznummer. Auf dem Saalplan ist der genaue Sitzplatz ersichtlich. Bitte überprüfen Sie rechtzeitig, ob sich Ihre Matrikelnummer auf der Liste befindet.

Eine Einlasskontrolle findet nicht statt. Stattdessen wird während der Klausur eine Identitätsprüfung anhand des Studentenausweisesoder eines anderen amtlichen Lichtbildausweises vorgenommen (bitte am Platz offen sichtbar bereitlegen). Ohne Identitätsfeststellung wird die Klausur nicht korrigiert.

Übungsteilnehmer, die die Klausur nicht zur Korrektur abgeben, müssen die Deckblätter bei Verlassen des Saales der Aufsicht aushändigen.

Taschen (einschl. elektrischer Geräte), Jacken und Mäntel sind, wenn sie mitgeführt werden, während der Bearbeitungszeit im AudiMax auf dem erhöhten Bereich (Podium, Bühne) rechts und links neben dem Rednerpult zu lagern.

Die Arbeitsblätter sind einseitig zu beschreiben und durchzunummerieren. Links ist ein Korrekturrand von 7 cm zu belassen. Dies entspricht einem Drittel der Seitenbreite. Die Klausur ist am Ende vom Bearbeiter zu unterzeichnen.

Das Verlassen des Prüfungssaals ist grundsätzlich nicht erlaubt. Beim notwendigen Gang zur Toilette ist die Erlaubnis der der Aufsichtskräfte mittels Handzeichens einzuholen. In den letzten 15 Minuten der Bearbeitungszeit ist eine vorzeitige Abgabe der Klausur aus Rücksicht gegenüber den noch Schreibenden nicht gestattet.

Bei Ende der Bearbeitungszeit ist das Schreiben unverzüglich einzustellen. Verstöße dagegen haben die Bewertung der Klausur mit 0 Punkten zur Folge.

Die Kandidaten, die verspätet zur Aufsichtsarbeit erscheinen, dürfen daran teilnehmen. Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit wird nicht gewährt.

Hilfsmittel

Zugelassene Hilfsmittel sind die Textsammlungen, die auch für die erste juristische Prüfung zugelassen sind,
siehe die Anordnung des Präsidenten des Landesprüfungsamtes für Juristen bei dem Ministerium der Justiz über die Zulassung von Hilfsmitteln fü die erste juristische Prüfung (staatliche Pflichtfachprüfung), zuletzt geändert durch Anordnung vom 12. Januar 2015 (Hilfsmittelanordnung).
>> Abschnitt I Nummer 1 und 2, Abschnitt II Nummer 1 und 3 sowie Abschnitt III Nummer 1 und 2 Absatz 1 und Nummer 3 bis 5 dieser Anordnung gelten entsprechend.

Statt der Textsammlung Sartorius Band I darf entweder die Textsammlung Basistexte Öffentliches Recht (Beck-Texte im dtv) oder die Textsammlung Staats- und Verwaltungsrecht Bundesrepublik Deutschland (C.F.Müller) oder die Textsammlung NomosGesetze, Band Öffentliches Recht, verwendet werden.

Die verwendeten Gesetzestexte müssen insbesondere frei von Eintragungen jeder Art sein (Bemerkungen in Ziffern oder Buchstaben, Verweisungen auf andere Vorschriften, Textänderungen, Einlagen o.Ä.). Unterstreichungen und farbliche Markierungen zur Hervorhebung einzelner Wörter oder Textpassagen des Gesetztextes sind zulässig, sofern sie nach Art und Umfang kein System zur Kommentierung des Gesetzes darstellen. Zulässig sind auch Haftstreifen zum schnelleren Auffinden von Seiten (Register-/Index-Fähnchen); auf ihnen dürfen die Ziffern der auf der Seite enthaltenen Vorschriften vermerkt werden, solange sich daraus kein Kommentierungssystem ergibt.

Verstöße

Verstöße gegen die Prüfungsregularien können eine Bewertung der Klausur mit 0 Punkten nach sich ziehen, insbesondere bei

  • Täuschungsversuchen (s.o.),
  • unerlaubtem Entfernen aus dem Prüfungssaal,
  • Überschreitung der Bearbeitungszeit (s.o.).

Teilnahme an der dritten Klausur

Die Teilnahme an der dritten Klausur ist nur den Studierenden gestattet, die die erste oder die zweite Klausur nicht bestanden haben. Wer eine der beiden Klausuren bestanden hat, ist von der Teilnahme an der dritten Klausur ausgeschlossen.

Remonstrationen

Eventuelle Remonstrationen gegen die Bewertung der zweiten Hausarbeit sind bis zum 18.11.2016 am Lehrstuhl einzureichen.