Worauf muss ich beim Thema Schwerbehinderung achten?

Bei der Ausschreibung von Stellen ist es wichtig, auf die vorhandenen gesetzlichen Vorgaben zu achten, die zwingend einzuhalten sind. Im Ausschreibungstext muss ein Passus enthalten sein, der besagt, dass schwerbehinderte Bewerber/innen mit gleicher Eignung bevorzugt werden. Die Schwerbehindertenvertretung muss zwingend eingeschaltet werden, wenn im Bewerbungsverfahren schwerbehinderte Bewerber/innen sind. Sie unterstützt Sie hier und informiert Sie über alles Nötige. Auch die Personalabteilung hilft Ihnen bei der Beachtung der richtigen Abläufe, hierzu können Sie mehr Infos auf unserer Seite zur Einstellung finden.


Wenn eine/r Ihrer Mitarbeiter/innen schwerbehindert ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung. Die erste Ansprechperson ist hier die Schwerbehindertenvertretung, die zentral über alle diese Dinge am besten informieren kann und alle nötigen Kontakte und Abläufe in die Wege leitet. Natürlich ist die Schwerbehindertenvertretung auch für Sie selbst die richtige Ansprechperson, wenn Sie eine (Schwer-) Behinderung aufweisen. Unterstützungsmöglichkeiten gibt es unter anderem bei Fragen rund um die behindertengerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes. Hier gibt es von zentraler Stelle finanzielle Unterstützung, sollte ein Bedarf an speziellen Möbeln oder sonstigen Hilfsmitteln bestehen. Für diese Art Hilfestellung gibt es verschiedene Stellen, die ansprechbar sind - so z.B. die Kollegen und Kolleginnen vom Arbeitsschutz zum Einrichten des Arbeitsplatzes, vom Dezernat Zentrale Beschaffung (ZB) für die Beschaffung der richtigen Möbel und auch vom Dezernat Haushalt und Finanzen (HF) zum Thema Finanzierung.
 

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