Das Habilitationsverfahren
Das Habilitationsverfahren der Fakultät NT
Das Habilitationsverfahren ist geregelt in der
Habilitationsordnung
der Naturwissenschaftlich-Technischen Fakultät der UdS vom 13.02.2008
Aktualisierte Sonderregelungen für den Bereich Habilitationsverfahren für den (eingeschränkten) Notbetrieb Fakultät NT (Geltungsbereich Fakultät NT).
Vor der Antragsstellung auf Aufnahme als Habilitand sollen sich die Bewerber der Fakultät in einem öffentlichen Vortrag aus ihrem wissenschaftlichen Arbeitsgebiet vorstellen, zu dem der Dekan einlädt.
Die Annahme als Habilitand ist schriftlich beim Dekan zu beantragen.
Muster und Erläuterungen
- Muster Absichtsanzeige nach § 3 Habilitationsordnung
- Muster Antrag auf Annahme als Habilitand/in nach § 5 Habilitationsordnung und Muster Erklärung nach § 5 Abs. 1 Nr. 8 der Habilitationsordnung (eine Erklärung, ob und gegebenenfalls wo und wann der Antragsteller/die Antragstellerin sich bereits einem Habilitationsverfahren unterzogen hat)
- Muster Antrag auf Annahme der schriftlichen Habilitationsleistung gem. § 7 der Habilitationsordnung
- Leitfaden Abschlussbericht
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Katja Therre (erreichbar Montag, Dienstag, Donnerstag)
Tel: ++49/ 681/ 302-4943
habilitationen-nt(at)uni-saarland.de und dekanat-nt(at)uni-saarland.de
Datenschutzerklärung
Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.