17.11.2021

Überprüfung des 3G-Status an der Universität und Konsequenzen bei fehlendem Nachweis

Studierende und Beschäftigte mussen beim Betreten der Standorte der Universität den 3G-Status  nachweisen können, also vollständige Impfung, Genesung oder Negativtest. Ein Negativtest ist maximal 72 Stunden gültig und ist zweimal in der Woche durchzuführen. Die erste Testung sollte von Sonntagnachmittag bis Montagabend erfolgen, die zweite Testung dann von Mittwochnachmittag bis Donnerstagabend. Alle sind verpflichtet, den 3G-Nachweis jederzeit bereit zu halten.

Zur Sicherheit aller Studierenden, Uni-Beschäftigten und externen Besucher wird der Krisenstab den 3G-Nachweis stichprobenhaft überprüfen, vor allem im Lehrbetrieb, und durch den von der Universität des Saarlandes beauftragten Wachdienst der Firma Sitec kontrollieren. Auch im Bürobetrieb sind anlassbezogene Überprüfungen möglich, auch durch Vorgesetzte oder Mitglieder des Krisenstabs. Seit dem 13. November bieten die Covid-19-Teststationen wieder kostenlose Bürgertests an.

Die Lehrenden sind gebeten, ihre Studierenden dringlich und regelmäßig auf die Einhaltung der Regeln hinzuweisen, sind selbst allerdings nicht in der Verantwortung für die Regelkontrolle. Eine Überprüfung durch den Sicherheitsdienst in einer Lehrveranstaltung kann durch die Dozierenden beim Krisenstab angefragt werden.  

Sollten Studierende nicht in der Lage sein, den 3G-Status auf Anfrage nachzuweisen, müssen leider diese Konsequenzen ergriffen werden: Beim ersten Mal erfolgen ein sofortiger Standortverweis und eine Aufnahme der Personalien. Im Weigerungsfall werden die Polizei bzw. das Ordnungsamt hinzugezogen. Sollte sich dies wiederholen, so wird ein Hausverbot ausgesprochen, dessen Zeitraum sich nach der Schwere des Verstoßes richtet.  

Ein Verstoß gegen geltendes Hausverbot führt zu einer Anzeige. Auch der Verstoß gegen die 3G-Auflage ist ab dem 12. November 2021 bußgeldbewehrt nach §15 Absatz 1 Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und wird den zuständigen Behörden zur Kenntnis gebracht.  

Für die Beschäftigten gilt beim Betreten der Standorte der Universität des Saarlandes ebenfalls die Einhaltung der 3G-Regelung. Im Fall eines fehlenden Nachweises behält sich die Universität vor, arbeits- und dienstrechtliche Schritte einzuleiten.  

Zur Erleichterung der Statusüberprüfungen wird es die Möglichkeit der Ausgabe eines 2G-Stickers für den Studierenden-/Bedienstetenausweis geben. Diesen können Sie nach einmaliger Prüfung Ihres Status (geimpft oder genesen) erhalten. Weiterführende Informationen zu den Ausgabestellen der 2G-Sticker folgen in Kürze. 

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