19.11.2021

Aktualisierte Corona-Landesverordung: Maskenpflicht an Hochschulen und 3G-Nachweis

Die aktualisierte Corona-Landesverordnung (§ 13) sieht vor, dass im Präsenzbetrieb an der Universität eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Zudem müssen alle Personen im Präsenzbetrieb den 3G-Nachweis erbringen. Bei einem Negativtest ist zu beachten, dass ein Antigen-Schnelltest nur noch 24 Stunden gültig ist, ein PCR-Test 48 Stunden.

Die Änderungen, die sich durch die Neuformulierung des §13 der Corona-Landesverordnung und dem heute verabschiedeten Infektionsschutzgesetzes des Bundes (das erst mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft tritt) ergeben, werden auf den Seiten der Universität des Saarlandes und per Mail an alle Mitglieder zu Beginn der kommenden Woche veröffentlicht.

Hier finden Sie die aktualisierte Corona-Landesverordnung (§ 13) , die am 20. November in Kraft tritt.