10.12.2021

Neue Ausgabestellen für 2G-Vignetten zur schnelleren Überprüfung des 3G-Nachweises

Zur Erleichterung und Beschleunigung der Kontrollen bietet die Universität die Möglichkeit für Geimpfte oder Genesene an, eine sogenannten 2G-Vignette zu erhalten, die auf dem Studierenden- bzw. Beschäftigtenausweis befestigt wird. Dieser Nachweis genügt anschließend bei den Kontrollen. Die Vignetten sind noch bis zu den Feiertagen an verschiedenen Ausgabestellen erhältlich.

Eine Übersicht über alle Ausgabenstellen finden Sie hier  (pdf)

Bitte führen Sie Ihren Impf- / Genesenennachweis, Ihren Personalausweis und Ihren Studierenden- bzw. Beschäftigtenausweis mit sich. Bitte beachten Sie, dass nur ein Personalausweis akzeptiert wird, kein Führerschein. Im Falle von Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit muss ein amtlich anerkanntes Ausweisdokument wie der Reise- oder Nationalpass vorgelegt werden. Bei nichtdeutschen Impfnachweisen ist zusätzlich das COVID-Zertifikat der EU erforderlich. Die 2G-Vignetten sind zudem nur an der Universität des Saarlandes und nicht an der htw saar gültig. 

Im Fall des Genesenennachweises wird die Dauer des Status bei der Aushändigung berücksichtigt. Die Vignetten gelten bis Februar 2022.