03.12.2021

Universität will Präsenzlehre eingeschränkt fortsetzen – mit strengeren Corona-Regeln

Mit Blick auf die verschärfte Pandemielage und vor dem Hintergrund der Empfehlungen der Wissenschaftsakademie Leopoldina wird die Universität des Saarlandes den Lehrbetrieb eingeschränkt fortsetzen, aber verstärkt hybride und digitale Formate anbieten. Wichtige Kernelemente der universitären Lehre sollen mit der 2-G-Regel in Präsenz abgehalten werden, es soll dafür aber auch digitale oder hybride Alternativen geben.

Die 3-Regel gilt weiterhin für Präsenzprüfungen, Praxisformate wie Laborpraktika, praktischer Unterricht und Tafelübungen sowie die Bibliotheken.

„Nach drei Digitalsemestern war die Rückkehr zur Präsenzlehre im aktuellen Wintersemester für die Studierenden und ihre Dozentinnen und Dozenten ein großer Gewinn. Neben den didaktischen Aspekten ist die Präsenzlehre auch wesentlich für die Studierenden, um sich untereinander zu vernetzen und den Kontakt zu den Lehrkräften und den verschiedenen Serviceeinrichtungen aufzubauen. Wir wollen daher die Präsenzangebote nicht wieder komplett preisgeben, sondern sie reduzieren und unter strengere Auflagen stellen, damit alle Beteiligten ausreichend geschützt werden“, erklärt Manfred Schmitt, Präsident der Universität des Saarlandes. So sollen vor allem Lehrveranstaltungen mit größerer Teilnehmerzahl und dem primären Ziel der Wissensvermittlung auf das digitale Format umgestellt werden.

Für Präsenzlehrveranstaltungen gilt spätestens ab dem 13. Dezember die 2-G-Regel, es dürfen also nur noch geimpfte oder genesene Studierende vor Ort daran teilnehmen. Die Umstellung beginnt bereits ab dem 6. Dezember. Zu 2G-Präsenzlehrveranstaltungen sollen Alternativen angeboten werden, zum Beispiel über eine mögliche Auswahl zwischen Angeboten in Präsenz und digital (etwa bei Übungsgruppen) oder über hybride Formate. Ist das Angebot von Alternativen nicht möglich, so wird die Lehrveranstaltung digital angeboten, sofern sich die Dozentinnen und Dozenten nicht einvernehmlich mit den Studierenden unter Einhaltung der 2G-Regel für Präsenz entscheiden. 

Die 3-G-Regel gilt wie bisher weiterhin für alle praktischen Lehrveranstaltungen, die einer Präsenz bedürfen, also etwa Labor- und Werkstattpraktika, praktischer Unterricht und Tafelübungen. Zudem ist auch die Nutzung der Bibliotheken und die Teilnahme an Präsenzprüfungen wie bisher mit einem 3-G-Nachweis möglich, wobei ein Covid-19-Test nicht älter als 24 Stunden zurückliegen darf, ein PCR-Test maximal 48 Stunden.

„Solange dies vor dem Hintergrund der pandemischen Entwicklung verantwortungsvoll möglich ist, will die Universität den Arbeits-, Lehr- und Lernort und sozialen Raum an ihren Standorten erhalten, wenn auch im Präsenzumfang reduziert und durch den digitalen Raum ergänzt. Die vergleichsweise hohe Impfquote an der Universität ist dafür eine wichtige Basis, diese sollte noch weiter ausgebaut und durch Booster-Impfungen abgesichert werden. Hierfür ist das aktuelle mobile Impfangebot des Landes auf dem Saarbrücker Campus der Universität sehr willkommen und wird auch gut und dankbar angenommen“, unterstreicht Universitätspräsident Manfred Schmitt. Impfungen seien aber auch bei Hausärzten und in den neu und wiedereröffneten Impfzentren möglich.

„In beeindruckender Weise verspüren wir an der Universität die breite Bereitschaft aller Beteiligten zu einem hochverantwortlichen Verhalten. Die dynamischen Veränderungen in der Corona-Pandemie stellen uns alle aber immer wieder vor neue Herausforderungen, die durch neue Regelungen wie jetzt aktuell abgesichert werden müssen“, ergänzt Präsident Schmitt.