Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler genießen grundgesetzlich verbürgte Wissenschaftsfreiheit. Zugleich sind sie der Gesellschaft gegenüber verpflichtet, Rechenschaft über ihre Arbeit abzulegen, insbesondere durch Wahrhaftigkeit, Vollständigkeit, Transparenz, Methodenehrlichkeit und Nachprüfbarkeit ihrer Forschung. Sie stellen ihre wissenschaftliche Integrität sicher, indem sie konsequent die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis anwenden und dabei gleichzeitig auch wichtige ethische Prinzipien in der Forschung berücksichtigen.

    • Kommission

      Hier finden Sie Informationen zur Ständigen Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der UdS

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    • Richtlinien, Dokumente und Publikationen

      Hier finden Sie einschlägige Richtlinien, Dokumente und Publikationen zur wissenschaftlichen Integrität an der UdS

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