Aufenthalte in Europa für Promovierende

Promovierende haben über das Erasmus+ Programm vielseitige Möglichkeiten, einen Auslandsaufenthalt durchzuführen. Sie können mit einem Studierendenstatus sowohl Langzeit- und Kurzzeitmobilitäten in Form eines Studiums  oder Praktikums durchführen. Darüber hinaus ist es Promovierenden, die bei der Universität angestellt sind möglich, ihren Auslandsaufenthalt im Rahmen einer Personalmobilität zu Fortbildungs- oder Lehrzwecken durchzuführen.

Das Erasmus+ Programm gliedert sich in Erasmus+ mit Programmländern und Erasmus+ mit Partnerländern.
Die Programmländer umfassen alle EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei.
Die Partnerländer sind  Albanien, Armenien, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Israel, Marokko, Moldavien, Montenegro und die Ukraine.

Erasmus+ Kurzzeitmobilität für Promovierende

Voraussetzungen
  • Einschreibung als Promovierender an der UdS
  • Die Mobilität hat eine Mindestdauer von 5 Tagen
  • Die Mobilität überschreitet die Maximaldauer von 30 Tagen nicht
Förderung

Tagesstipendien für Kurzzeitmobilitäten

  • Aufenthalte von bis zu 14 Tagen: 70 Euro/Tag
  • Aufenthalte ab dem 15ten Tag: 50 Euro/Tag

Fahrtkostenpauschale

  • je nach Distanz zur aufnehmenden Institution erhalten Sie eine Fahrtkostenpauschale

Aufstockungsbeträge (sog. Top-Ups)

  • Social-Top-Ups 
    • bei Aufenthalten bis zu 14 Tagen: einmalig 100 Euro für physische Mobilitäten
    • bei Aufenthalten mit einer Dauer von mehr als 14 Tagen: einmalig 150 Euro für physische Mobilitäten
    • diese Top-Ups können nur Promovierende erhalten, die
      • Erstakademiker*in sind und dies mittels einer ehrenwörtlichen Erklärung bestätigen
      • Erwerbstätig in einem bestimmten Umfang sind und dies mit Gehaltsabrechnungen nachweisen können
      • Chronisch erkrankt sind und ein Arzt Ihnen dies mit einem Attest bestätigt
      • einen Grad der Behinderung von mindestens 20% nachweisen können
      • mit Kind ins Auslandssemester gehen und entsprechende Belege einreichen
  • Green Travel Top-Up
    • wenn der gesamte Hin- oder Rückweg grün gereist wird, erhalten sie einen Green Travel Zuschuss von einmalig 50 Euro
Anerkennung

Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen muss mit der jeweiligen Doktormutter bzw. dem Doktorvater abgesprochen werden.

Bewerbung

Bitte bewerben Sie sich mit Zustimmung Ihrer betreuenden Professorin bzw. Ihres betreuenden Professors um das Tagesstipendium für Ihre Kurzzeitmobilität beim International Office.

Erasmus+ Langzeitmobilität für Promovierende

Voraussetzungen
  • Einschreibung als Promovierender an der UdS

  • Die Mobilität hat eine Mindestdauer von 60 Tagen

  • Die Mobililtät überschreitet die Maximaldauer von 12 Monaten nicht

Förderung

Monatliche Fördersätze
Die Förderung für Erasmus+ Langzeitmobilitäten ist nach Ländergruppen gestaffelt. Die Zuordnung der Länder zu den einzelnen Gruppen erfolgt nach den zu erwartenden Lebenshaltungskosten.

  • Programmländer - Ländergruppe 1
    • Dänemark, Finnland,  Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
    • 600 Euro/Monat
  • Programmländer - Ländergruppe 2
    • Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal,  Spanien, Zyper
    • 540 Euro/Monat
  • Programmländer - Ländergruppe 3
    • Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen,  Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Nordmazedonien, Türkei, Ungarn
    • 490 Euro/Monat
  • Partnerländer
    • Albanien, Armenien, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Israel, Marokko, Moldavien, Montenegro, Ukraine
    • 700 Euro/Monat
    • für Partnerländer wied je nach Distanz eine zusätzlich Reisekostenpauschale ausgezahlt

Aufstockungsbeträge (sog. Top-Ups)

  • Social-Top-Ups
    Zu den oben genannten monatlichen Förderbeträgen erhalten Sie zusätzlich 250 Euro/Monat, wenn Sie
    • Erstakademiker*in sind und dies mittels einer ehrenwörtlichen Erklärung bestätigen
    • Erwerbstätig in einem bestimmten Umfang sind und dies mit Gehaltsabrechnungen nachweisen können
    • Chronisch erkrankt sind und ein Arzt Ihnen dies mit einem Attest bestätigt
    • einen Grad der Behinderung von mindestens 20% nachweisen können
    • mit Kind ins Auslandssemester gehen und entsprechende Belege einreichen
  • Green Travel Top-Up
    • wenn der gesamte Hin- oder Rückweg grün gereist wird, erhalten sie einen Green Travel Zuschuss von einmalig 50 Euro
Anerkennung

Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen muss mit der jeweiligen Doktormutter bzw. dem Doktorvater abgesprochen werden.

Bewerbung

Die Bewerbung an einer Partneruniversität wird über die Fachkoordination durchgeführt. Die zuständigen Fachkoordinatorinnen und Fachkoordinatoren finden Sie hier.

Nach der erfolgreichen Nominierung an der Partneruniversität werden Sie für das Beantragen der Förderung an das International Office der Universität des Saarlandes weitergeleitet.

Erasmus+ Personalmobilität zur Weiterbildung

Promovierende haben die Möglichkeit im Rahmen der Erasmus+ Personalmobilität Aufenthalte für Weiterbildungsmaßnahmen zu machen. Alle Informationen zur Personalmobilität erhalten Sie auf unseren Webseiten zur Personalmobiltät zu Weiterbildungszwecken.

Erasmus+ Personalmobilität zur Lehre

Promovierende haben die Möglichkeit im Rahmen der Erasmus+ Dozierendenmobilität Aufenthalte zu Unterrichtszwecken zu machen. Alle Informationen zur Dozierendenmobilität erhalten Sie Webseiten zur Personalmobilität zu Lehrzwecken.

GoOut! Service Center

Geb. A4 4 (Campus Center), Erdgeschoss
Tel.: +49 681 302-71126
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