Versicherungen
Versicherungen
Versicherungspflicht für Erasmus-Praktikanten
Erasmus-Praktikanten sind verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für Schäden, die sie am Arbeitsplatz verursachen, und eine Unfallversicherung für Schäden, die sie am Arbeitsplatz erleiden, abzuschließen. Nähere Informationen finden Sie im Hinweis zur Versicherungspflicht.
Krankenversicherung
In EU-Ländern besteht Krankenversicherungspflicht für Studierende. Eine Mitgliedschaft in einer deutschen gesetzlichen oder privaten Krankenkasse, die die Behandlungskosten in EU-Staaten übernimmt, reicht aus. Die Mitgliedschaft muss nachgewiesen werden durch:
- bei gesetzlicher Krankenversicherung: die Europäische Krankenverischerungskarte (EHIC-Card). Diese befindet sich in der Regel auf der Rückseite Ihrer Versicherungskarte.
- bei privater Krankenversicherung: eine Bescheinigung, am besten auf Englisch.
Da jedoch nicht immer die komplette Deckung von Auslandsbehandlungen gewährleistet ist, sollten Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse informieren und ggf. eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abschließen.
DAAD-Gruppenversicherung
Sie können sich für die Zeit Ihres Auslandsaufenthalts über die Gruppenversicherung des DAAD versichern lassen. Diese beinhaltet eine günstige Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des DAAD.
Kontakt
Bettina Jochum
International Office
Sandra Neumann
Internationale Praktika
Campus Saarbrücken
Geb. A4.4, 2. OG
erasmuspraktikum(at)io.uni-saarland.de