Förderung

Finanzielle Förderung

Wie hoch ist die finanzielle Förderung?

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten orientiert sich an den Lebenshaltungskosten in den Zielländern.

Was muss ich über den Erasmus+ Mobilitätszuschuss wissen?

  • Sie können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion) je zwölf Monate gefördert werden. In einzügigen Studiengängen (Staatsexamen, Diplom) können Sie 24 Monate gefördert werden.
  • Sie können mehrfach gefördert werden.
  • Ihr Studienaufenthalt muss eine Länge von drei bis zwölf Monaten haben. Bei Praktika muss die Länge zwei bis zwölf Monate betragen.
  • Praktika können auch innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Studiums gefördert werden. Diese Graduiertenpraktika sind möglich, wenn die Bewerbung innerhalb des letzten Jahres der Studienphase erfolgt ist.
  • Lehramtsassistenzen werden als Praktika gefördert.
  • Wenn Sie Ihr gesamtes Masterstudium im europäischen Ausland absolvieren möchten, können Sie ein zinsgünstiges Bankdarlehen in Anspruch nehmen.

Sonderförderung

Erasmus+ fördert Chancengleichheit und Inklusion. Aus diesem Grund wird Studierenden aus benachteiligten Verhältnissen (dies gilt für während des Auslandsstudiums im Ausland Alleinerziehende) und mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert.

Studierende, die ihr Kind bzw. ihre Kinder zum Erasmus+ Studienaufenthalt in ein Programmland mitnehmen und dort alleinerziehend sind, können Sondermittel als Pauschale erhalten.

Informationen zu behindertengerechten Hochschulen finden Sie bei der European Agency for Development in Special Needs Education.