Voraussetzungen
Voraussetzungen für einen Mobilitätszuschuss
- Sie müssen Staatsangehöriger eines Programmlandes sein oder eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für ein EU-Land haben oder offiziell als Flüchtling oder als staatenlos anerkannt sein. Staatsangehörige aus Luxemburg oder Liechtenstein werden ausschließlich aus Mitteln der Nationalen Agentur ihres Heimatlandes gefördert.
- Sie müssen regulär an der Universität des Saarlandes eingeschrieben sein.
- Sie müssen mindestens Ihr erstes Studienjahr an der Saar-Uni erfolgreich absolviert haben.
- Sie müssen über ausreichende bis gute Kenntnisse der Landes- bzw. Unterrichtssprache der Gasthochschule verfügen.
- Die geplante Dauer Ihres Auslandsstudiums muss mindestens drei Monate und darf höchstens zwölf Monate betragen.
- Die von Ihnen für den Auslandsaufenthalt ausgewählte Partnerhochschule muss eine gültige Erasmus-Universitätscharta besitzen und mit der Saar-Uni eine Erasmus-Kooperationsvereinbarung abgeschlossen haben.