11.01.2021

Aktualisierte Corona-Regelungen für die Universität während des Lockdowns

Vor dem Hintergrund der am 11. Januar in Kraft tretenden, aktualisierten Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie hat das Präsidium folgende Regelungen für die Universität getroffen. Unter anderem wird die Einschränkung der Präsenz an allen Standorten sowie die Einstellung des Präsenzbetriebs von Serviceeinrichtungen bis 31. Januar 2021 verlängert. Die Bibliotheken werden jedoch ab morgen (12. Januar) wieder Serviceleistungen in Präsenz anbieten.

Vor dem Hintergrund der am 11. Januar 2021 in aktualisierter Fassung in Kraft tretenden Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) konkretisiert das Präsidium die Beschlüsse der Sitzungen vom 19. November und 10. Dezember 2020 in Ergänzung der bestehenden Maßnahmen mit Umsetzung zum 12. Januar 2021:  

  • Die Einschränkung der Präsenz an allen Standorten wird bis zum 31. Januar 2021 verlängert.
     
  • Der Präsenzbetrieb der Serviceeinrichtungen bleibt grundsätzlich weiterhin bis einschließlich 31. Januar 2021 eingestellt.  
     
  • Serviceleistungen der Bibliotheken auf dem Campus Saarbrücken sind ab dem 12. Januar 2021 in einer Kernzeit von Mo-Fr 10:00 bis 16:00 Uhr grundsätzlich möglich.  Genaueres ist der aktualisierten Handreichung zu den Bibliotheken zu entnehmen. Dort sind die Serviceleistungen und Öffnungszeiten der einzelnen Bibliotheken aufgelistet.
     
  • Die getroffenen Regelungen vom 23. November 2020 für Verwaltungsaufgaben werden bis zum 31. Januar 2021 verlängert.
     
  • Die Regelungen zum Lehrbetrieb mit den vom Präsidium definierten Ausnahmen gelten bis einschließlich 31. März 2021.  
     
  • Für die Durchführung von Prüfungen gilt:
    Die Durchführung von Präsenzprüfungen an der Universität des Saarlandes ist weiterhin zulässig, sofern die hierzu notwendigen Abstands- und Hygieneregelungen eingehalten werden. Klausuren, bei denen die Verwendung von Hilfsmitteln nicht zugelassen ist, müssen aus rechtlicher Sicht in Präsenz abgehalten werden, wenn eine vollständige Überwachung der Prüfungsdurchführung ansonsten nicht gewährleistet werden kann, wie dies zum Beispiel durch individuelle Überwachung per MS Teams bei mündlichen Prüfungen gewährleistet ist. Die Nutzung einer für diesen Zweck kommerziell erhältlichen speziellen Software, sogenanntes "Proctoring", ist auf zentraler Ebene weiterhin an der Universität des Saarlandes nicht DSGVO-konform möglich. Die Corona-Ordnung erlaubt jedoch grundsätzlich in den hierüber geregelten Studiengängen auch die Durchführung alternativer Prüfungsformen. Hierzu gehören auch digitale Klausuren, sofern deren Konzeption die Nutzung von Hilfsmitteln erlaubt, zum Beispiel sogenannte Open Book-Klausuren.
     
  • Die bislang gültigen Regelungen für den Bereich der Forschung bleiben bis auf weiteres erhalten.