17.11.2021

Nachverfolgung von Infektionsketten und Meldung positiver Corona-Fälle

Zu Präsenzveranstaltungen an der Universität des Saarlandes inner- und außerhalb der Lehre müssen sich alle Teilnehmenden zu Beginn des Termins anmelden. Beim Betreten der Räume sollten man sich über die Staysio App registrieren. Alternativ dazu gibt es eine Vorlage, die digital oder manuell ausgefüllt und auch per Mail versendet werden kann. Studierende und Uni-Beschäftigten sollten einen positiven Corona-Test umgehend melden und angeben, welche Kontakte Sie zuletzt an der Universität hatten.

Zur Kontaktnachverfolgung wird die  Staysio-App  genutzt; hierzu sind alle für Präsenzveranstaltungen genutzten Räumlichkeiten in der Staysio-App abzubilden. Sollten sich Teilnehmer nicht per Smartphone selbst anmelden können, sind sie verpflichtet, ihre Kontaktdaten umgehend zu Beginn der Veranstaltung der Veranstaltungsleitung über das folgende Formular zu übermitteln.  (Datenschutzerklärung zum Formular, (Datenschutzerklärung auf Englisch). Dies kann auch per Mail an die Verantwortlichen der Veranstaltungen per Mail zu Beginn gesendet werden. Kommt das Formular zum Einsatz, ist dieses von den Dozierenden einzusammeln, datenschutzkonform aufzubewahren und nach einer Frist von vier Wochen zu vernichten.

Universitätsmitglieder, die einen positiven Befund bei einem Corona-Test erhalten haben, sollten dies bitte umgehend unter der Mailadresse coronafall(at)uni-saarland.de melden. Bitte geben Sie an, welche Kontakte Sie zuletzt an der Universität hatten. Im Falle von behördlich angeordneter Quarantäne ist von Beschäftigten eine Quarantäneabwesenheitsanzeige auszufüllen (Formular hier verfügbar). Mit positivem Befund dürfen Sie die Standorte der Universität in der Quarantänezeit nicht betreten.  

Sollten Sie den begründeten Verdacht haben, dass Sie infiziert sein könnten oder waren anwesend in einer Veranstaltung, in der ein positiver Fall aufgetreten ist, so ist der Campus für fünf Tage nicht zu betreten. Beschäftigte sind verpflichtet, den Vorgesetzten oder die Vorgesetzte unverzüglich zu informieren und die Arbeitsleistung aus dem Homeoffice zu erbringen. Studierende, die nachweislich aus solchen Gründen nicht an Lehrveranstaltungen teilnehmen können, für die es darüber hinaus kein digitales Angebot gibt, gelten als freigestellt; eine Ersatzleistung darf vom Lehrpersonal eingefordert werden. Daher gilt: Um in Kursen mit Anwesenheitspflicht eine Teilnahme zu ermöglichen, sollte die Option zum Streamen oder Aufzeichnen genutzt werden. In Übungen, in denen die Anwesenheitspflicht zwecks einer aktiven Mitarbeit erforderlich ist, ist ein Live-Streaming die bessere Alternative. Hierzu empfehlen wir den Dozierenden dringend, dass Räumlichkeiten mit entsprechender Media-Ausstattung genutzt werden. Ist es dem/der Dozierenden auf Grund der räumlichen Ausstattung oder sonstigen Gründen nicht möglich, diese Alternativen zu nutzen, so dürfen die betroffenen Studierenden nicht an der Veranstaltung teilnehmen und werden aus triftigen Gründen freigestellt. Von den Studierenden kann der oder die Dozierende ein Nachholen der versäumten Termine in Form von Ersatzleistungen verlangen.

Weitere Informationen zur Meldung von Corona-Infektionsfällen finden Sie auf dieser Seite.

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