Vorbereitung des Auslandsaufenthalts

Wo kann ich die nötigen Sprachkenntnisse erwerben?

Am Sprachenzentrum der Saar-Uni können Sie Fremdsprachenkenntnisse erwerben oder bereits vorhandene Sprachkenntnisse ausbauen. Sollten Sie für Ihr Vorhaben ein offizielles Sprachzeugnis benötigen, können Sie sich im Sprachenzentrum das DAAD-Sprachzeugnis ausstellen lassen. Dazu ist in der Regel der Besuch eines Sprachkurses bzw. die Anmeldung zu einer gesonderten Prüfung nötig.

Sprachenzentrum

 

Welche Versicherungen muss ich abschließen?

Vor Ihrem Auslandsaufenthalt müssen Sie eine in Ihrem Zielland gültige Krankenversicherung abschließen. Für Aufenthalte innerhalb der EU finden Sie weitere diesbezügliche Hinweise auf der Erasmus+ Webseite. Für Aufenthalte außerhalb der EU gibt es viele Angebote günstiger Reiseversicherungen im Netz. Sie sollten u.a. darauf achten, dass ein medizinisch notwendiger Rücktransport finanziert wird. Diese Reiseversicherungen stellen eine gute Ergänzung zur Pflichtversicherung dar, die von Universitäten in manchen Ländern vorgeschrieben sind. Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten zu den Partnerunis weltweit.  Außerdem sollten Sie eine im Ausland gültige Haftpflichtversicherung haben.

Als Stipendiat des DAAD (z.B. UdS-Mobil) können Sie sich für die Zeit Ihres Auslandsaufenthalts über die Gruppenversicherung des DAAD versichern lassen. Diese beinhaltet eine günstige Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des DAAD.

Muss ich mich für die Zeit meines Auslandsaufenthalts beurlauben lassen?

Eine Beurlaubung ist nicht verpflichtend. Sie können sich für die Zeit Ihres Auslandsaufenthalts aber beurlauben lassen. In diesem Fall bleiben Sie weiterhin an der Saar-Uni eingeschrieben, der Auslandsaufenthalt wird jedoch nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.

Bitte klären Sie im Falle einer Beurlaubung Fragen zur Anerkennung von Studienleistungen und Teilnahme an Prüfungen mit Ihrem Prüfungssekretariat und dem Fachkoordinator und vergessen Sie nicht, sich zurückzumelden. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten Beurlaubung und Rückmeldung.

Bei einer Beurlaubung können Sie die Rückerstattung der Gebühr für das Semesterticket beantragen. Informationen und das Antragsformular erhalten Sie beim AStA.

Wo erhalte ich einen internationalen Studentenausweis (ISIC)?

Worauf muss ich sonst noch achten?

Ansprechpartner

Wolfgang Heintz
International Office
Programme außerhalb Europas

Campus Saarbrücken
Geb. A4 4, Raum 2.31

Tel.: +49 681 302-71105
Fax: +49 681 302-71101
w.heintz(at)io.uni-saarland.de

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