Seminar im IT- und Verbraucherschutzrecht

Seminar zum IT- und Verbraucherschutzrecht

Im Sommersemester 2017 bietet Prof. Borges ein Seminar im IT- und Verbraucherschutzrecht an.

Einreichung der Seminararbeiten

Die Seminararbeiten sind bis spätestens zum 30. September schriftlich in zweifacher Ausführung sowie als PDF einzureichen. Es zählt das Datum des Poststempels.

Bitte beachten Sie, dass der Lehrstuhl samstags nicht besetzt ist. Die Seminararbeit muss, wenn Sie sie  direkt bei uns einreichen möchten, bis Freitag, 29. September, 17 Uhr am Lehrstuhl sein.

 

Seminartermine

Die Seminarvorträge werden in drei Terminen gegen Ende des Semesters  gehalten:

  • Montag, 10. Juli 2017 - 17:00 Uhr, Geb. C3.1, Raum 0.04
  • Montag, 21. August 2017 - 11:00 Uhr, Geb. B4.1, Raum 0.20
  • Mittwoch, 20. September 2017 - 11:00 Uhr, Geb. C3.1, Raum 0.01

Die Teilnahme an den Seminarveranstaltungen ist Voraussetzung für den Erwerb des Seminarscheins.

Die Seminararbeiten sollen bis spätestens 30. September 2017 eingereicht werden. Wird zur Anrechnung von Leistungspunkten eine frühere Korrektur benötigt, sind die schriftlichen Seminararbeiten bis spätestens 21. August 2017 abzugeben.

Die Seminararbeiten sind schriftlich, in zweifacher Ausführung, sowie als PDF einzureichen.