Strafprozessrecht I

Die Veranstaltung Strafprozessrecht I ist nach dem Studienplan als Pflichtveranstaltung für das 6. Fachsemester vorgesehen.

Hinweise zur Rückgabe der Leistungskontrollklausur

Die Leistungskontrollklausur kann ab sofort zu folgenden Zeiten am Lehrstuhl abgeholt werden:

Montag–Donnerstag, jeweils 10–12 und 14–16 Uhr

Alternativ besteht die Möglichkeit, auf dem Postweg einen ausreichend frankierten, an Sie adressierten Rückumschlag (Größe: DIN B4) an den Lehrstuhl zu senden, in dem wir Ihnen Ihre Klausur dann auf postalischem Wege zukommen lassen können. Achten Sie gegebenenfalls darauf, einen selbstklebenden Umschlag nicht zu verschließen, da er sonst von uns nicht mehr unbeschädigt geöffnet werden kann.

Hinweise zur Remonstration

Zur Behebung von Korrekturmängeln findet ein Remonstrationsverfahren nach Maßgabe folgender Regeln statt:

  1. Die Remonstration muss mitsamt dem Original der Prüfungsarbeit binnen einer Woche ab Montag, dem 21.08.2023, am Lehrstuhl eingegangen sein (Briefkasten im Gebäude C3 1, Erdgeschoss). Unentschuldigt verspätet eingegangene Remonstrationen werden nicht zugelassen.
  2. Die Remonstration ist schriftlich zu begründen. Es sind bestimmte, nach Maßgabe prüfungsrechtlicher Grundsätze beachtliche Korrekturfehler zu rügen. Nicht oder unzureichend begründete Remonstrationen werden nicht zugelassen.
  3. Die Remonstrationen werden schriftlich beschieden und in bekannt zu gebender Weise zurückgegeben. Gegen den Bescheid findet eine weitere Remonstration nicht statt.

Materialien

Die Veranstaltung findet im Sommersemester 2023 dienstags, 10:00 c.t.12:00 primär in Präsenz (B4 1, Raum 0.23) statt. Die Materialien zur Veranstaltung im Sommersemester 2023 finden sich im Moodle - Lernmanagementsystem der Universität des Saarlandes (für Android- und iPhone-App: siehe hier). Zur Kurseinschreibung ist kein Kennwort erforderlich.