Fremdsprachenkenntnisse

Fremdsprachenkenntnisse

 

Wer im Magister- oder Aufbaustudiengang 'Deutsch als Fremdsprache' studieren will, muss in der Regel Kenntnisse der beiden wichtigsten Schulfremdsprachen in Deutschland, d.h. Englisch und Französisch, nachweisen können. Dies geschieht am einfachsten durch Vorlage eines entsprechenden Zeugnisses, z.B. des Abiturzeugnisses, das mindestens ausreichende Leistungen in den beiden genannten Fremdsprachen ausweist. Dabei kann eine der beiden Schulfremdsprachen auch durch Kenntnisse im Lateinischen, d.h. durch das Latinum, oder durch eine andere lebende Fremdsprache, z.B. Russisch, Spanisch oder Italienisch, ersetzt werden. Für Studierende nicht-deutscher Muttersprache gelten Kenntnisse in Deutsch als äquivalent, d.h. sie können eine der beiden Sprachen durch Deutschkenntnisse, nachgewiesen durch die DSH oder eine vergleichbare Prüfung etwa eines Goethe-Instituts, ersetzen. 

Kenntnisse in Englisch und Französisch bzw. in einer dieser beiden Sprachen und Deutsch sind Voraussetzung des Studiums. Der Erwerb einer tätigkeitsbezogenen Teilkompetenz in einer weiteren Fremdsprache ist obligatorisch, wobei grundsätzlich alle Sprachen außer den genannten zugelassen sind. Aus praktischen Erwägungen bietet sich aber an, eine der größeren und wichtigeren Sprachen zu wählen, die auch etwa vom Sprachenzentrum der Universität des Saarlandes angeboten werden, also etwa Spanisch, Italienisch, Portugisisch, Russisch oder Japanisch. Mit den Lektorinnen und Lektoren der an der Universität des Saarlandes angebotenen Sprachkurse bestehen Absprachen hinsichtlich der Teilnahme von DaF-Studierenden an diesen Kursen und hinsichtlich der Art und des Umfangs der Prüfung. In einer 30minütigen Prüfung sollten die Studierenden alltagssprachliche Grundkenntnisse sowie insbesondere die tätigkeitsbezogene Fähigkeit nachweisen, im Deutsch als Fremdsprache-Unterricht eventuell auftretende Lehr- und Lernprobleme in der jeweiligen Sprache zu erläutern und zu lösen. 

 

Studierende, die bereits bei Beginn des Studiums über entsprechende Sprachkenntnisse verfügen oder diese im Verlauf eines einschlägigen anderen Studienfachs (z.B. Haupt- oder Nebenfach Hispanistik im Magisterstudium) erwerben, können diese Kenntnisse natürlich auch als Teilkompetenz im Rahmen des DaF-Studiums einbringen, müssen sich aber gleichwohl noch einmal einer Prüfung unterziehen. Studierende nicht-deutscher Muttersprache können ihre Muttersprache als Teilkompetenz einbringen, sofern diese nicht Englisch oder Französisch ist.