Inhalt und Aufbau des Studiums

Inhalt und Aufbau des Studiums

Inhalt

 

Als Wissenschaftsdisziplin vermittelt das Fach grundlegende wissenschaftliche Fähigkeiten und Kenntnisse der wesentlichen Forschungsergebnisse und Analysemethoden. 

Kerninhalte sind:

  • sprach- und kulturbedingte Lehr- und Lernprobleme im Zusammenhang des Faches Deutsch als Fremdsprache erkennen und analysieren können;

  • Ziele und Methoden des Faches reflektieren und Curricula entwickeln können;

  • die deutsche Sprache und Kultur im Kontakt mit anderen Sprachen und Kulturen und unter der Perspektive ihrer Fremdheit (Außenperspektive) vermitteln können;

  • über Kenntnisse in der Landeskunde des deutschen Sprachraums verfügen und diese im In- und Ausland vermitteln können.

 

Aufbau

 

Der Aufbaustudiengang umfasst in der Regel vier Semester und gliedert sich inhaltlich in sechs Themenbereiche. Außer dem oben schon erläuterten sechsten Themenbereich 'Teilkompetenz in einer Nicht-Schulfremdsprache' sind dies:

  • Lehr- und Lernprobleme des Deutschen als Fremdsprache
  • Linguistik der deutschen Gegenwartssprache
  • Deutsche Literatur in Fremdperspektive
  • Landes- und Kulturkunde des deutschen Sprachraums
  • Auswärtige Kulturpolitik und die Situation der deutschen Sprache in der Welt

In jedem der fünf Themenbereich muss im Lauf des Studiums mindestens ein Seminar (die Unterscheidung in Pro- und Hauptseminare gilt für den Aufbaustudiengang nicht, es können also Pro- oder Hauptseminare sein) besucht und ein benoteter 'Schein', d.h. ein Leistungsnachweis erworben werden. Darüber hinaus müssen vier weitere unbenotete 'Scheine' aus jeweils verschiedenen Themenbereichen erworben werden. Es wird empfohlen, im ersten oder zweiten Semester an der regelmäßig im Wintersemester stattfindenden 'Einführung in das Studium des Faches Deutsch als Fremdsprache' teilzunehmen und dort einen unbenoteten Schein zu erwerben, der dann für alle Themenbereiche einsetzbar ist. Aus dem im Vorlesungsverzeichnis und an anderer Stelle veröffentlichten Angebot der Lehrveranstaltungen geht die Zuordnung eines Seminars zu einem Themenbereich immer eindeutig hervor. 

Voraussetzungen für den Erwerb eines unbenoteten ('Teilnahme-') Scheins sind in der Regel

  • die regelmäßige Teilnahme am Seminar; als Faustregel gilt: wer häufiger als zwei Mal entschuldigt fehlt, bekommt keinen Schein; unentschuldigtes Fernbleiben schließt automatisch von der weiteren Teilnahme aus;
  • die Übernahme eines Referat-Themas oder einer sonstigen Aufgabe zur aktiven Mitgestaltung des Seminars.

Ein benoteter Schein setzt über die genannten Voraussetzungen hinaus in der Regel die Anfertigung einer schriftlichen Hausarbeit voraus, in der die Studierenden nachweisen, dass sie sich selbständig mit Teilbereichen unseres Faches wissenschaftlich auseinandersetzen können. Die Note richtet sich im Allgemeinen nach den in der Hausarbeit gezeigten Leistungen. 

Alle obligatorischen ‚Scheine‘ einschließlich der ‚Teilkompetenz in einer Fremdsprache‘ und des Nachweises über das absolvierte Praktikum muss bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung vorgelegt werden. Diese besteht aus zwei Teilen, einer schriftlichen, d.h. einer Klausur, zu der man drei Stunden Zeit hat, und einer mündlichen Prüfung von ca. 40 Minuten. Für die schriftliche Prüfung, die vor der mündlichen abgelegt werden muss, vereinbart man mit dem Prüfer ein Thema aus den beiden Teilgebietskatalogen, die in § 10 der Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang festgelegt sind. Aus diesem Gebiet werden in der Klausur drei Teilthemen gestellt, aus denen sich der Kandidat/die Kandidatin eines zur Bearbeitung aussucht. Für die mündliche Prüfung vereinbart man dann drei weitere Spezialgebiete aus den Teilgebietskatalogen, wobei zwei davon aus dem Katalog kommen müssen, der in der Klausur keine Berücksichtigung fand. Was die formalen und rechtlichen Bestimmungen der Prüfung und der Beurteilung usw. angeht, so gibt die Prüfungsordnung hier genauere Auskunft.