Remonstrationen
Bitte Folgendes bei Remonstrationen gegen Prüfungsentscheidungen des Lehrstuhls für Klausuren beachten:
- Die Versendung der Klausuren erfolgt entsprechend der angegebenen Hinweise.
- Remonstrationen gegen Wiederholungs-Leistungskontrollklausuren sind im Sommersemester binnen einer Frist von 7 Tagen ab 07.10.2021 zu beantragen. (Die Remonstrationsfrist für die Wiederholungsprüfungen aus dem Sommersemester wird rechtzeitig an dieser Stelle bekanntgegeben.)
- Der Remonstrationsantrag ist schriftlich zu begründen. Es ist - ggf. unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und/oder des juristischen Schrifttums - darzulegen, ob und inwieweit die Bewertung fehlerbehaftet ist. Eine subjektiv als zu niedrig empfundene Benotung berechtigt (noch) nicht zur Remonstration.
- Der Remonstrationsantrag ist grundsätzlich schriftlich zusammen mit der entsprechenden Klausur einzureichen. Zur Fristwahrung ist das Datum des Poststempels maßgeblich.