Kosten
Anders als bei der Behandlung körperlicher Erkrankungen, für deren Kosten Ihre Krankenkasse immer aufkommt, handelt es sich bei Psychotherapie um eine "Antragsleistung". Das heißt zu Beginn der Therapie muss die Übernahme der Behandlungskosten bei Ihrer Krankenkasse, Versicherung oder Beihilfe beantragt werden. Die dazu erforderlichen Formulare enthalten Ihre persönlichen Daten, Ihre Krankheitsdiagnosen, eine Stellungnahme zur Indikation und einige Angaben zu der geplanten Psychotherapie.
Antrag bei der Krankenkasse
Diese Formulare erhalten Sie als gesetzlich Krankenversicherter von uns, als privat Versicherter oder Beihilfeberechtigter von Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle. Das Ausfüllen der Formulare erfolgt zum Teil durch uns und zum Teil durch Sie selbst, wobei wir Ihnen gerne behilflich sind. Wenn Sie hierzu Fragen haben, zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.
Gesetzliche Grundlage
Die Universitätsambulanz besitzt eine Ermächtigung der Kassenärztlichen Vereinigung des Saarlandes. Sie ist eine Hochschulambulanz nach § 17 Abs. 2 SGB V (also eine Ambulanz zur Realisierung von Aufgaben im Bereich Forschung und Lehre. Sie ist keine Ausbildungsambulanz nach § 117 Abs. 3 SGB V). Deswegen ist eine Liquidation über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) möglich.
Selbstverständlich kann auch privat (Selbstzahler) und über private Krankenversicherungen (PKV) abgerechnet werden.