NJW 2022, 601, Anmerkung zu einer Entscheidung des EuGH vom 23.11.2021 (C-564/19)

In der aktuellen NJW findet sich eine kurze von Prof. Oğlakcıoğlu zu einer Entscheidung des EuGH vom 23.11.2021 (C-564/19). Die Große Kammer befasst sich hier mit der Auslegung des Art. 267 AEUV. Während der BGH noch in BGHSt 63, 192 explizit ein fachgerichtliches Rechtsmittel für die Überprüfung eines Anspruchs auf Übersetzungen eingeräumt hatte, muss der EuGH klarstellen, dass die Vorlagemöglichkeit nach Art. 267 AEUV nicht durch das Obergericht vereitelt werden darf! Hierzu und zu etwaigen "Rückkopplungen" der Entscheidung auf das deutsche Gerichtsverfassungsrecht vgl. NJW 2022, 601

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