Dienstliche Veranstaltungen

Dienstlich veranlasste, gesellige Veranstaltungen oder Vernetzungstreffen sind laut Ziffer 8 gemäß der Bewirtungsregelungen (Rundschreiben Nr. C1/2013/01) möglich. 

Dienstliche Veranstaltungen können unter folgenden Rahmenbedingungen durchgeführt werden:

  • Die Abstands- und Hygieneregeln der UdS und der Landesverordnung gelten uneingeschränkt.
  • Mit Beschluss des Saarländischen Landtages am 16. Februar 2022 wurde die Vorgaben zur Kontaktnachverfolgung im Saarland aufgehoben. Da damit die rechtliche Grundlage für die Erfassung und Speicherung personenbezogener Kontaktdaten entfallen ist, wurde die Check-In Funktion der Staysio App vorläufig abgeschaltet. An der Universität entfällt damit auch die Vorgabe, sich in Seminarräumen und Hörsälen mit der Staysio App zu registrieren. Die QR-Code-Aufkleber werden vorerst jedoch nicht entfernt.
  • Es müssen die 3G-Regel einhalten werden, das heißt, es gilt eine Nachweispflicht für alle Teilnehmer:
    • ­ vollständig geimpft
    • ­ genesen
    •  negativ getestet (Ein negativer Antigen-Schnelltest ist maximal 24 Stunden gültig, ein PCR-Test maximal 48 Stunden.)

Für die Durchführung von Veranstaltungen ist darüber hinaus die Landesverordnung zu Hygienerahmenkonzepten, Abschnitt 3 Hygienerahmenkonzept für Veranstaltungen (§23ff) und Abschnitt 7 Hygienerahmenkonzept für Gastronomie (§ 51) in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten.

Folgende Punkte sind einzuhalten:

  • Mindestabstand muss immer eingehalten werden.
  • Am Eingang zum Veranstaltungsbereich sind Handwaschmöglichkeiten, alternativ Händedesinfektionsmittel (mindestens „begrenzt viruzid“) kostenfrei vorzuhalten.
  • Es gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Bewegungsverkehr und während der Präsenzveranstaltung.
  • Organisation der Teilnehmerbeschränkung (max. Teilnehmerzahl gemäß aktuell gültiger Corona-Verordnung des Saarlandes, § 6 Kontaktbeschränkungen).
  • Anforderungen an den Veranstaltungsort:
    • ­Bei zugewiesenen Sitzplätzen muss der Mindestabstand von 1,5 m garantiert sein.
    • ­Bei dynamischen Veranstaltungen ohne feste Sitzplätze muss 5 m² Fläche pro Person zur Verfügung stehen.
    • ­Schaffung einer kontaktreduzierenden Wegeführung.
    • ­In Innenbereichen auf ausreichende Lüftung achten.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte Abschnitt 3 der o.g. Verordnung.


Für die Versorgung der Gäste mit Getränken und Nahrungsmitteln ist das Rundschreiben zur Bewirtungsrichtlinie einzuhalten und es sind u.a. folgende Maßnahmen umzusetzen:

  • Die Gäste werden auf geeignete Weise über die einzuhaltenden Hygienemaßnahmen informiert.
  • Bitte auf ausreichende Handhygiene achten, Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen.
  • Bei der Zubereitung, dem Anrichten und der Herausgabe von Speisen und Getränken ist das Tragen von Mund-Nase-Schutz immer Pflicht.
  • Buffets/Kaffee in Kannen/Getränke in größeren Flaschen zur Selbstbedienung sind nur zulässig, wenn Gäste vor jeder Nutzung an bereitgestellten Desinfektionsspendern die Hände desinfizieren, Einmalhandschuhe und bei der Nutzung MNS tragen.
  • Getränke sollen vorrangig in geschlossenen kleinen Flaschen angeboten werden.
  • Kaffee kann in Einzelportionen auf den Tischen bereitgestellt werden (Kännchen, Milch-/Zuckerpäckchen oder durch eine Hilfskraft (muss MNS tragen) am Tisch ausgeschenkt werden.
  • Ebenso können Nahrungsmittel (belegte Brötchen, abgepacktes Fingerfood etc.) portioniert auf Tellern bereitgestellt oder am Tisch serviert werden.
  • Der haptische Kontakt der Gäste zu Bedarfsgegenständen (Speisekarte, Menagen, Tabletts, Servietten und ähnliches) ist auf das Notwendige zu reduzieren. Diese sind beim Gastwechsel zu reinigen/desinfizieren. Es ist sicherzustellen, dass frische Teller, Besteck, Gläser o.ä. nicht von anderen Gästen berührt werden. Dieses ist entweder am Tisch einzudecken oder in Einzelausgabe an die Gäste herauszugeben.
  • Bodenmarkierungen zur Einhaltung der Abstände anbringen, nach Möglichkeit Einbahnstraßenregelung.
  • Keine Stehtische (da bei kleineren Tischen die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann), kein Personenwechsel von Tisch zu Tisch. Sitzplätze müssen beibehalten werden. Anschließende Reinigung der Tische vornehmen.
  • Servierwagen, Tabletts oder Abwaschschüssel zum Abräumen bereitstellen, auch hier ist der Mindestabstand einzuhalten.
  • Geschirr in einer Geschirrspülmaschine bei mind. 60° C reinigen.
  • Die Beschäftigten sind darauf hinzuweisen, dass nach dem Abräumen von Gläsern, Ge-schirr und Besteck die Hände zu waschen oder zu desinfizieren sind.
  • Abstandsregeln und Gruppengrößen am Tisch gemäß der jeweils gültigen Fassung der Corona-Verordnung des Saarlandes einhalten.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte Abschnitt 7 der o.g. Verordnung.