27.10.2022

Höchstwerte für Heiztemperaturen in öffentlichen Gebäuden

Die Bundesregierung hat zur Sicherung der Energieversorgung Höchstwerte für Heiztemperaturen in öffentlichen Gebäuden festgelegt. Diese sind auch für die Universität des Saarlandes verbindlich. In Büroräumen darf die Lufttemperatur nur noch auf maximal 19 Grad geheizt werden, Gemeinschaftsflächen, in denen sich Personen nicht aufhalten müssen, bleiben unbeheizt.

Wenn sich einzelne Büroräume auf dem Universitätscampus derzeit so anfühlen, als wären sie nicht beheizt, so liegt dies nur zum Teil an den neuen Höchstwerten für Heiztemperaturen in öffentlichen Gebäuden. Ursache sind hierfür die milden Temperaturen im Außenbereich, die dazu führen, dass in vielen Gebäuden die Heizungen noch nicht anspringen. Sie werden erst mobilisiert, wenn die Raumtemperatur so stark absinkt, dass die als Höchstwert festgelegten 19 Grad nur über zusätzliche Heizwärme erzielt werden kann. Bei hoher Luftfeuchtigkeit fühlen sich die milden Temperaturen zudem kühler an als bei trockenem Wetter.

Auf dem Universitätscampus gibt es in den Gebäuden unterschiedliche Heizsysteme, nicht alle können über Thermostate in den einzelnen Räumen präzise gesteuert werden. Die Uni-Beschäftigten werden dringlich gebeten, die Heizkörper nicht höher als Stufe 2 einzustellen, alles Weitere wird dann über die Heizungssteuerung geregelt.

Weitere Informationen zur Energiespar-Kampagne der Universität finden Sie auf der Webseite: www.uni-saarland.de/energiesparen