Wie finanziere ich meine Ausstattung?
Die grundlegende und erstmalige Einrichtung Ihrer Räumlichkeiten, soweit erforderlich – z.B. Tische, Stühle, Regale – erfolgt aus zentralen Mitteln über das Dezernat Zentrale Beschaffung (ZB) und ihrer Sachgebiete für verschiedene Ausstattungsarten. Für alles, das Sie finanzieren wollen, müssen Sie die passende Fonds- und Ihre Finanzstellen-Nummer angeben. Diese werden Ihnen im Brief genannt, den Sie bei Berufung vom Dezernat Haushalt und Finanzen (HF) erhalten.
Die erstmalige technische Ausstattung (z.B. Computer) erfolgt aus Ihren Erstausstattungsmitteln, die Ihnen im Rahmen Ihrer Berufungsverhandlung zugewiesen wurden. Diese stehen Ihnen unter dem Fonds zur Erstausstattung zur Verfügung. Für die Erstausstattungsmittel gibt es in der Regel eine Frist zur Ausgabe.
Alle weiteren Anschaffungen – laufende Kosten eines Jahres, z.B. Druckerkosten, Bürobedarf, Ersatz und weiterer Ausbau von Einrichtungsgegenständen – können von Ihrer Finanzstelle und dem Sachmittelfonds finanziert werden. Sie benötigen dafür die Nummer Ihrer Finanzstelle, unter der Sie Ihre Kosten abrechnen, und die Nummer des Fonds. Sollten Sie sich unsicher sein bezüglich Ihrer Finanzen und Ihres Kontostandes, fragen Sie am besten im Dezernat Haushalt und Finanzen (HF) nach. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Seite zu Finanzen.

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