Was muss ich beachten, wenn ich Promovierende und Promovierte annehmen möchte?

Was muss ich beachten, wenn ich wissenschaftliche Mitarbeiter/innen in der Qualifikationsphase einstellen möchte?

Die UdS legt großen Wert auf eine transparente Promotions- bzw. Qualifikationsbetreuung und intensive Förderung der Qualifikationsphase. Das Dekanat bzw. Promotionssekretariat  Ihrer Fakultät und das Graduiertenprogramm GradUS auf zentraler Ebene sind die wichtigsten Anlaufstellen für alle Fragen im Zusammenhang mit der Promotion, sowohl für Sie als auch die Promovierenden selbst.

Zu den wichtigsten formalen Grundlagen für die Aufnahme von Promovierenden zählt die Promotionsordnung der jeweiligen Fakultät als rechtliche verbindliche Basis und die Betreuungsvereinbarung, die mit jeder Doktorandin/jedem Doktoranden zu Beginn der Promotionsphase abzuschließen ist. Die Betreuungsvereinbarung setzt für beide Parteien Ziele, Rechte und Verpflichtungen fest und bietet einen hilfreichen organisatorischen Rahmen für die komplette Phase der Promotion. Sie finden die Betreuungsvereinbarung und alle anderen nützlichen Dokumente zur Promotion auch auf den Seiten von GradUS.

Für weiter qualifizierte Angestellte (sog. Post-Docs) können Sie sich bei PROWIS über Fördermöglichkeiten und wichtige Bestimmungen informieren.

Promovierende und Promovierte können über Haushaltsstellen, Drittmittelprojekte oder Stipendien finanziert werden. Bedenken Sie bitte, dass sich bei unterschiedlicher Finanzierung auch unterschiedliche Rechte und Pflichten ergeben, so sollten sich z.B. Stipendiat/inn/en komplett auf die Doktorarbeit konzentrieren können, wohingegen eine Haushaltsstelle meist mit Lehrverpflichtungen einhergeht.

Unabhängig von der Finanzierung Ihrer wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen-Stellen, müssen Sie stets die jeweiligen Promotions- und Habilitationsordnungen Ihrer Fakultät beachten: Ob und wie z.B. eine Betreuung optional vorgesehen oder zwingend vorgeschrieben ist, oder auch wer überhaupt diese Betreuung übernehmen darf, hängt ganz von dieser Ordnung ab. Bei allen Unklarheiten und Fragen dazu, wer ein Promotionsrecht, Habilitationsrecht oder Betreuungsrecht hat, beachten Sie die jeweiligen Ordnungen Ihrer Fakultät und / oder fragen Sie bei der Geschäftsführung Ihrer Fakultät!

Für alle rechtlichen Fragen zu Qualifikationen, wie beispielsweise die Rechte an Forschungsdaten und Veröffentlichungen, oder für Fragen zur Finanzierung von Promotionen wenden Sie sich bitte an das Dezernat für Forschungsmanagement und Transfer.

Für die Förderung und Weiterbildung aller nicht-akademischen Mitarbeiter/innen empfehlen wir Ihnen die Informationen auf unserer Seite zu Weiterbildungsangeboten der UdS.

Haben Sie Fragen, Anregungen, Kommentare, Wünsche? Kontaktieren Sie uns!

neuberufen[at]uni-saarland.de

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