Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro (EPPSG)

Nach derzeitigem Planungsstand von Bund und Ländern soll voraussichtlich ab Mitte März die Beantragung der Einmalzahlung von 200 Euro für Studierende im Rahmen des Energiepreispauschalengesetzes (EPPSG) möglich sein. Die Beantragung erfolgt online über ein vom Bund zentral bereitgestelltes Antragsportal.

Zur Authentifizierung wird ein Bund-ID-Konto benötigt, zum Identitätsnachweis die Onlinefunktion des Personalausweises oder ein ELSTER-Zertifikat. Zusätzlich ein individueller Zugangscode, welcher zu gegebenem Zeitpunkt durch die Hochschulen an die studentischen Mailadressen (@stud.uni-saarland.de) versendet wird. Für Personen, die über keine der genannten Identitätsnachweise verfügen, kann alternativ ein individueller PIN (ebenfalls durch die Hochschulen, ebenfalls an die studentische Mailadresse) bereitgestellt werden.

Um eine möglichst zügige und reibungslose Antragstellung zu ermöglichen, empfehlen wir Ihnen, sich auf folgenden Webseiten über den Prozess zu informieren:

Bitte beachten Sie, dass eine Antragsstellung erst nach offizieller Mitteilung der Hochschule möglich ist. Bereits jetzt wurden Phishing-Webseiten identifiziert, die eine Antragsstellung suggerieren, jedoch zum Missbrauch von persönlichen Daten verwendet werden. Nutzen Sie somit nur offiziell bekannt gegebene Links und Webseiten.