01.02.2021

Aktualisierte Corona-Regelungen für die Universität

Das Präsidium hat beschlossen, vor dem Hintergrund der am 25. Januar in Kraft getretenen, aktualisierten Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie die bestehenden Maßnahmen bis zum 31. März 2021 verlängert. Im Folgenden finden Sie weitere Details dazu und einen Ausblick auf das Sommersemester 2021.

Hier finden Sie die bis zum 31. März 2021 verlängerten Maßnahmen:

  • Die bisherige Einschränkung der Präsenz an allen Standorten wird entsprechend verlängert.
  • Der Präsenzbetrieb der Serviceeinrichtungen bleibt grundsätzlich weiterhin eingestellt. Telefonische und digitale Angebote sind möglich.
  • Serviceleistungen der Bibliotheken auf dem Campus Saarbrücken sind in einer Kernzeit von Montag bis Freitag von 10:00 bis 16:00 Uhr grundsätzlich verfügbar. 
  • Die Regelungen vom 23. November 2020 für Verwaltungsaufgaben werden verlängert.
  • Die bislang gültigen Regelungen für den Bereich der Forschung bleiben erhalten.
  • Alle Besprechungen und Sitzungen ab drei Personen, einschließlich Bewerbungs- und Berufungsverfahren, sind in virtuellen Formaten abzuhalten. Im Fall, dass von dieser Regelung abgewichen wird, bedarf es einer Anmeldung beim Krisenstab mit dem Formular der Präsenzanmeldung.
  • Die Regelungen zum Lehrbetrieb mit den vom Präsidium definierten Ausnahmen bleiben bestehen.
  • Für die Durchführung von Prüfungen gilt: Die Durchführung von Präsenzprüfungen an der Universität des Saarlandes ist weiterhin zulässig, sofern die hierzu notwendigen Abstands- und Hygieneregelungen eingehalten werden. Klausuren, bei denen die Verwendung von Hilfsmitteln nicht zugelassen ist, müssen aus rechtlicher Sicht in Präsenz abgehalten werden, wenn eine vollständige Überwachung der Prüfungsdurchführung ansonsten nicht gewährleistet werden kann, wie dies zum Beispiel durch individuelle Überwachung per MS Teams bei mündlichen Prüfungen der Fall ist. Die Nutzung einer für diesen Zweck kommerziell erhältlichen speziellen Software, sogenanntes "Proctoring", ist datenschutzrechtlich als hochproblematisch zu bewerten und wird daher an der Universität des Saarlandes aktuell zentral nicht angeboten. Die Corona-Ordnung erlaubt jedoch grundsätzlich in den hierüber geregelten Studiengängen auch die Durchführung alternativer Prüfungsformen. Hierzu gehören auch digitale Klausuren, sofern deren Konzeption die Nutzung von Hilfsmitteln erlaubt (z. B. Open Book- oder Take Home Klausuren). Beachten Sie hierfür bitte die Handreichung Online-Klausuren.
  • Es gilt eine Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (MNS) während der Prüfungen. Ausnahmen sind lediglich bei Vorliegen eines ärztlichen Attestes möglich; dies ist zur Prüfung mitzuführen. Die Universität stellt für die Durchführung von Präsenzprüfungen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung.  

Perspektiven für das Sommersemester 2021

  • Angesichts der aktuellen Entwicklung im Kontext der Corona-Pandemie ist für den Semesterbetrieb des Sommersemesters 2021 die Weiterführung der zuletzt getroffenen Regelungen des Wintersemesters 2021/22 vorgesehen.  Dies beinhaltet, dass Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2021 weiterhin grundsätzlich online stattfinden. Ausgenommen hiervon sind Praxisformate, die nicht in digitaler Form durchführbar sind. Hierzu zählen Labor- und Werkstattpraktika sowie praktischer Unterricht und Kleinstarbeitsgruppen (Teilnehmer weniger als zehn Personen). Ausnahmen können weiter Einzeltermine im Sinne von Einführungsveranstaltungen, Abstimmungstermine in Lehrveranstaltungen (z.B. Kick-off) sowie Beratungsangebote für Studienanfängerinnen und Studienanfängern oder Erstsemester sein.
  • Die Festlegungen zur Durchführung von Prüfungen im Sommersemester 2021 werden zu einem späteren Zeitpunkt rechtzeitig zum Semesterstart auf Basis der Erfahrungen im Prüfungszeitraum des Wintersemesters 2020/21 und der dann geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen getroffen.
  • Die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung werden seitens des Präsidiums einer kontinuierlichen Überprüfung unterzogen, die sowohl die Entwicklung der pandemischen Lage als auch verfügbare neue diagnostische und therapeutische Möglichkeiten einbezieht. Sollte die pandemische Lage dies erlauben, wird die Universität gezielte Lockerungen erwägen, unter anderem mit dem Ziel der besseren Vernetzung der Studierenden.