25.06.2021

Neue Corona-Regelung: Für Präsenzunterricht ist zweimal wöchentlich Corona-Test erforderlich

In der am 25. Juni in Kraft getretetenen Corona-Verordnung des Landes wurde folgender Passus für die Hochschulen neu geregelt: "Am Präsenzunterricht dürfen ausschließlich Personen teilnehmen, die zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet werden." Der Testpflicht unterliegt nicht, wer vollständig geimpft ist oder von einer Corona-Infektion genesen ist.

Hier finden Sie die aktualisierte Corona-Verordnung des Landes  (§ 10, Absatz 1).

Bitte beachten Sie ansonsten die weiteren Regelungen für den Lehrbetrieb im Sommersemester.