12.07.2021

Neu: Präsenzunterricht mit Sitzordnung im Schachbrettmuster und Mundnasenschutz

In der aktuellen Corona-Verordnung des Landes wurde folgender Passus für die Hochschulen neu geregelt: "Die Einhaltung des erforderlichen Mindestabstandes von eineinhalb Metern ist im Rahmen von Präsenzveranstaltungen sicherzustellen; hiervon kann abgewichen werden, wenn eine Sitzordnung nach dem Schachbrettmuster erfolgt und für die gesamte Dauer der Veranstaltung eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird." Damit können die Hörsäle wieder knapp zur Hälfte belegt werden.

Hier finden Sie die Regelung in der am 9. Juli in Kraft getretenen aktualisierten Corona-Verordnung des Landes (§ 10, Absatz 1).

Bitte beachten Sie ansonsten die weiteren Regelungen für den Lehrbetrieb, die entsprechend angepasst werden.