Für Universitätsmitglieder steht das auch für alle Bürgerinnen und Bürger nutzbare Bürgertestzentrum auf dem Campus Saarbrücken im Künsteratelier der Aula (Campus A3 3) offen. Dieses wird ab Montag, 6. Dezember von 7:30 bis 13:00 Uhr geöffnet sein (aktuell schließt es um 10:30 Uhr). Ein Termin muss vorher auf der folgenden Internetseite gebucht werden: https://test-saarland.de/uds_buerger
Weiterhin kommt die Universität Ihrer Verpflichtung zum Testen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zu zweimal wöchentlich nach. Die aufkommenden Testkosten dafür muss die Universität aktuell selbst tragen. Dafür bietet das Testzentrum weiterhin die folgenden Öffnungszeiten an: Am Montag, Mittwoch und Donnerstag jeweils von 7:30 bis 10:30 Uhr an. Nutzen Sie hierfür zur vorherigen Anmeldung folgenden Link: https://test-saarland.de/uds
Für alle Bürgerinnen und Bürger im Saarland gibt es zudem die Möglichkeit, sich in den Testzentren der Landkreise, bzw. Apotheken und Arztpraxen kostenlos testen zu lassen. Hier gibt es eine Übersicht der Testmöglichkeiten.
Bei Vorlage eines positiven Testergebnisses aus dem Schnelltest besteht unter Ausübung des Hausrechts der Universität die Verpflichtung, den Standort der Universität umgehend zu verlassen. Nach §4b der Coronavirus-Testverordnung (TestV) besteht in diesem Fall ein Anspruch darauf, dass eine bestätigende Diagnostik- und variantenspezifische PCR-Testung durchgeführt wird. Diese beinhaltet eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt.
Bitte beachten Sie auch die neue 2G-Plus-Regelung für die Nutzung der Mensa und den Hochschulsport (Indoor-Aktivitäten).