Jurist untersucht Fallstricke für GmbH-Besitzer

Jurist untersucht Fallstricke für GmbH-Besitzer


Tausende deutsche Firmen sind als GmbH in Familienbesitz. Oft existieren solche Firmen bereits seit vielen Jahrzehnten, die Besitzverhältnisse sind nicht immer nachvollziehbar. Die Liste im Handelsregister, in welchem die Firma mit ihren Gesellschaftern eingetragen ist, ist dementsprechend oft nicht auf dem neuesten Stand. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber vor zwei Jahren den Grundsatz des „gutgläubigen Erwerbs“ auch auf den Erwerb von GmbH-Anteilen ausgeweitet. So soll es einfacher werden, die Besitzverhältnisse zu klären.

Der Jurist Sebastian Omlor hat in seiner mehrfach ausgezeichneten Doktorarbeit zahlreiche grundlegende Mängel des neu geregelten GmbH-Gesetzes aufgezeigt. So kann es beispielsweise passieren, dass ein Käufer Geschäftsanteile von jemandem kauft, der überhaupt nicht der Besitzer der Anteile ist, dem Interessenten dies aber glaubhaft vorspielt. Der Käufer darf die Anteile in diesem Fall dennoch behalten. Der eigentliche Besitzer kann dagegen den falschen Verkäufer belangen. „Sitzt der aber längst auf Kuba, hat der rechtmäßige Besitzer Pech“, so das Fazit von Omlor. Ein GmbH-Inhaber kann sich gegen diesen Betrug allerdings schützen, indem er regelmäßig die Liste des Handelsregisters überprüft. „Dann kann er gegebenenfalls reagieren, wenn ein falscher Besitzer eingetragen ist“, so Jurist Sebastian Omlor. moh

 

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