Arbeitszeitregelung speziell für "BildschirmarbeiterInnen"
Arbeitszeitregelung speziell für "BildschirmarbeiterInnen"
An fast jedem Arbeitsplatz wird heute der Computer als Arbeitsmittel für eine große Anzahl von Tätigkeiten eingesetzt, die sich in Inhalt und Ablauf erheblich unterscheiden können.
Eine Datentypistin etwa ist mit der Eingabe von Daten beschäftigt und kann bei dieser Tätigkeit ihre Körperhaltung nur wenig variieren. Eine Sekretärin oder ein/e SachbearbeiterIn erledigt neben der Bildschirmarbeit auch andere Aufgaben, wie Postbearbeitung, Telefonieren usw. Geistige Arbeit an Bildschirmarbeitsplätzen besteht zu einem großen Teil in der Verarbeitung von Informationen; auch hier treten Belastungen auf.
Deshalb kann es keine allgemein gültige Regelung der Erholungszeit für die Arbeit am Bildschirm geben.
Rechtliche Grundlagen:
Bildschirmarbeitsverordnung - BildscharbV vom 4. Dezember 1996 veröffentlicht als Artikel 3 der Verordnung zur Umsetzung von EG-Einzelrichtlinien zur EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz.
Aufgrund des §19 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996 verordnet die Bundesregierung:
§5 Täglicher Arbeitsablauf
Der Arbeitgeber hat die Tätigkeit der Beschäftigten so zu organisieren, dass die tägliche Arbeit an Bildschirmgeräten regelmäßig durch andere Tätigkeiten oder durch Pausen unterbrochen wird, die jeweils die Belastung durch die Arbeit am Bildschirmgerät verringern.
GUV-I 650 - Leitfaden zur Gestaltung von Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen
Mit der Forderung nach regelmäßiger Unterbrechung der Bildschirmarbeit durch Tätigkeitsanteile, die vom Bildschirm unabhängig sind, soll das Konzept der "Mischarbeit" verwirklicht werden. Bei dieser "Mischarbeit" werden Tätigkeitsanteile kombiniert, die unterschiedliche Anforderungen an die Beschäftigten stellen und dadurch eine einseitige Belastung vermeiden.
Sind unterschiedliche Tätigkeitsanteile mit wechselnden Belastungen nicht möglich, kann eine Unterbrechung der täglichen Arbeit am Bildschirmgerät auch durch regelmäßige kurzzeitige Erholzeiten (Pausen) erreicht werden.
Arbeitszeit und Erholungszeit an Bildschirmarbeitsplätzen
Belastungen in Abhängigkeit von der Arbeitsdauer entstehen häufig dann, wenn die Tätigkeit sehr monoton und geistig ermüdend ausfällt. Andere Ursachen sind Zeitdruck, geringe Handlungs- und Entscheidungsfreiräume oder einseitige Körperhaltungen, die zu dauerhaften Muskelermüdungen führen.
Durch sinnvolle Arbeitsgestaltung kann solchen Belastungen entgegengewirkt werden.
Es gilt als erwiesen, dass Arbeitsunterbrechungen zu größerer Erholung und einer besseren Leistungsfähigkeit führen, wenn statt einer langen Phase mehrere kurze Erholungsphasen ermöglicht werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Mitarbeiter die Arbeit am Bildschirm unterbrechen, bevor eine spürbare Ermüdung einsetzt.
Arbeitsabläufe optimieren
Mischarbeit ist die beste Möglichkeit, einseitige körperliche und psychische Belastungen zu verringern.
Eine Arbeitsform also, die den Beschäftigten Freiheiten darin belässt wie und in welcher Reihenfolge Aufgaben bearbeitet werden und es ermöglicht, Arbeiten sinnvoll über den Arbeitstag zu verteilen.
Erst wenn die Arbeit nicht durch eine Erweiterung des Tätigkeitsspektrums gestaltbar ist (z.B. in Call-Centern) sollten Kurzpausen eingeführt werden.
Ein geschärftes Bewusstsein für die körperliche Belastung bei dauernder sitzender Tätigkeit sollte bei den BildschirmarbeiterInnen dazu führen, ihren individuellen Arbeitsablauf neu zu überdenken und gegebenenfalls zu verändern. Telefonate - als Arbeitsunterbrechungen - können beispielsweise im Stehen geführt werden. Der Gang über die Treppen an Stelle der Benutzung des Aufzugs bringt den Kreislauf nach längerem Sitzen wieder in Schwung. Ein Informationsgespräch mit Kollegen in anderen Räumen des Arbeitsbereichs sollte der Nachricht via mail - nur zwei Zimmer weiter - vorgezogen werden. Es gibt also eine Vielzahl kleiner aber notwendiger Tätigkeiten, die die Bildschirmarbeit unterbrechen können. Dies sollten BildschirmarbeiterInnen im Dienste ihrer Gesundheit überdenken und bewusst einsetzen!