"Alte" Mineralwolle-Dämmstoffe: Tätigkeitsliste mit Zuordnung zu Expositionskategorien
"Alte Mineralwolle-Dämmstoffe: Tätigkeitsliste mit Zuordnung zu Expositionskategorien
Tätigkeitsliste mit Zuordnung zu Expositionskategorien
Bei Tätigkeiten, die nicht in den Tabellen 1a) und 1b) aufgeführt sind, sind die Maßnahmen der Expositionskategorie 3 anzuwenden.
Tabelle 1a: Tätigkeiten - Bereich Hochbau
1
Tätigkeiten | Expositions- kategorie | |
1 | Arbeiten an Außenwänden, an geneigten Dächern oder an Flachdächern | |
1.1 | Entfernen von Bekleidungen, von Vormauerungen, von Dacheindeckungen oder von Flachabdichtungen mit Freilegen des Dämmstoffes | |
1.1.1 | - ohne Demontage des Dämmstoffes | 1 |
1.1.2 | - mit Demontage/Remontage1) des Dämmstoffes (bei Arbeiten an Außenwänden ohne Arbeitsplatzeinhausung mit luftundurchlässigen Folien/Planen, wie z. B. durch Gerüstverkleidungen mit Plastikfolien) | 2 |
1.1.3 | - mit Demontage/Remontage von weniger als 20 m2 des Dämmstoffes, z. B. für Inspektionsarbeiten oder zum Einbau von Fenstern, Türen, Dachöffnungen (z. B. Lichtkuppeln), Dunstrohren, Antennenmasten oder dergleichen | 1 |
2 | Arbeiten an Wärmedämmverbundsystemen oder vergleichbaren Systemen mit Freilegen des Dämmstoffes | |
2.1 | - mit Demontage/Remontage des Dämmstoffes (ohne Arbeitsplatzeinhausung mit luftundurchlässigen Folien, wie z. B. durch Gerüstverkleidungen mit Plastikfolien) | 2 |
2.2 | - mit Demontage/Remontage von weniger als 20 m2 des Dämmstoffes | 1 |
3 | Arbeiten an Innenwänden (Trennwänden, Vorsatzschalen) | |
3.1 | - ohne Demontage des Dämmstoffes | 1 |
3.2 | - mit Demontage/Remontage des Dämmstoffes | 2 |
3.3 | - mit Demontage/Remontage von weniger als 3 m2 des Dämmstoffes, z. B. zum Einbau von Schaltern, Türen, Steckdosen, Leuchten und dergleichen | 1 |
4 | Arbeiten an Deckenbekleidungen und Unterdecken | |
4.1 | Öffnen von Deckenabschnitten für Instandhaltungs- und Inspektionsarbeiten mit Demontage/Remontage von: | |
4.1.1 | - Kassetten mit eingelegten Dämmplatten | 1 |
4.1.2 | - aufgelegten oder an der Deckenunterseite befestigten kaschierten oder in Folie eingeschweißten Dämmplatten | 1 |
4.1.3 | - auf- bzw. eingelegten ungeschützten Dämmplatten oder -matten | 2 |
4.1.4 | - auf- bzw. eingelegten ungeschützten Dämmplatten von weniger als 3 m2 | 1 |
4.2 | Arbeiten im Zwischendeckenbereich, wie z. B. Verlegen von Kabeln, Leitungen und Rohren bei Decken mit aufgelegten | |
4.2.1 | - geschützten Dämmstoffen (Kaschierung/Abdeckung) | 1 |
4.2.2 | - ungeschützten Dämmstoffen und Arbeiten im Zwischendeckenbereich | 2 |
5 | Arbeiten an schwimmend verlegten Estrichen | |
5.1 | - ohne Demontage des Dämmstoffes | 1 |
5.2 | - mit Demontage/Remontage des Dämmstoffes | 2 |
5.3 | - mit Demontage/Remontage von weniger als 3 m2 des Dämmstoffes | 1 |
1) Die Remontage ist nur zulässig bei Arbeiten geringen Umfangs oder Tätigkeiten der Expositionskategorie 1.
Tabelle 1b: Tätigkeiten - Bereich Technische Isolierung
Tätigkeiten | Expositions- kategorie | |
1 | Demontage/Remontage1) von Ummantelungen oder Formteilen, wie z. B. von Blechummantelungen ohne Ausbau des Dämmstoffes | |
1.1 | - bei nicht thermisch beanspruchten Anlagen oder Anlagenteilen | 1 |
1.2 | - bei thermisch beanspruchten Anlagen oder Anlagenteilen | 2 |
2 | Demontage/Remontage von dämmenden Formteilen, abnehmbaren Dämmungen oder Dämmungen mit Ummantelungen, wie z. B. von Kappen oder Hauben, von Deckeln oder Revisionsschächten, von Formstücken aus beschichtetem Glasfasergewebe | |
2.1 | - bei nicht thermisch beanspruchten Anlagen oder Anlagenteilen | 1 |
2.2 | - bei thermisch beanspruchten Anlagen oder Anlagenteilen | 2 |
3 | Demontage/Remontage von Schallelementen (Schallkapseln, Kulissen, Einhausungen) mit Einlagen aus Mineralwolledämmstoffen und einer Innenabdeckung aus Glasfaservlies, Lochblech o. ä. | 1 |
4 | Demontage/Remontage von Dämmstoffen an z. B. Rohrleitungen, Lüftungskanälen, Behältern | |
4.1 | bei thermisch beanspruchten Anlagen oder Anlagenteilen | |
4.1.1 | - in gut belüfteten Räumen oder im Freien und Demontage/Remontage von weniger als 20 m2 des Dämmstoffes | 2 |
4.1.2 | - in gut belüfteten Räumen oder im Freien und Demontage/Remontage von weniger als 1 m2 des Dämmstoffes | 1 |
4.1.3 | - in engen und schlecht belüfteten Räumen und Demontage/Remontage von weniger als 1 m2 des Dämmstoffes | 2 |
4.2 | bei nicht thermisch beanspruchten Anlagen oder Anlagenteilen | |
4.2.1 | - in gut belüfteten Räumen oder im Freien | 2 |
4.2.2 | - im Freien und Demontage/Remontage von weniger als 20 m2 des Dämmstoffes | 1 |
4.2.3 | - in gut belüfteten Räumen und Demontage/Remontage von weniger als 3 m2 des Dämmstoffes | 1 |
4.2.4 | - in engen und schlecht belüfteten Räumen und Demontage/Remontage von weniger als 3 m2 des Dämmstoffes | 2 |
4.2.5 | - in engen und schlecht belüfteten Räumen und Demontage/Remontage von weniger als 1 m2 des Dämmstoffes | 1 |
1) Die Remontage ist nur zulässig bei Arbeiten geringen Umfangs oder Tätigkeiten der Expositionskategorie 1.