Persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) sollen Beschäftigte vor Gefahren durch die Arbeit und gesundheitsschädlichen Einwirkungen aus der Arbeitsumgebung schützen.
Der Arbeitgeber (Mitarbeiter mit Leitungsfunktion) ist verpflichtet, geeignete PSA zur Verfügung zu stellen und für deren ausreichende Reinigung und Instandhaltung zu sorgen.
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellte PSA zu tragen.
Bei der Auswahl und Erprobung geeigneter PSA steht sowohl das Amt für Arbeits- und Umweltschutz als auch der Betriebsärztliche Dienst beratend zur Seite.