Gehörschutz

Gehörschutz

Lärm - der Mensch verträgt nur eine bestimmte Dosis pro Tag!

Die Gehörzellen im Innenohr können durch Lärm beschädigt werden. Diese Schäden sind irreparabel und bleiben für immer bestehen. Ein bequemer, an die aktuelle Lärmbelastung angepasster Gehörschutz ist die beste Garantie dafür, das der Gehörschutz während des ganzen Tages getragen wird.

 

Die Vorschriften für Gehörschützer werden in der EN 352 geregelt. Bei der Auswahl der Gehörschutzarten ist die jeweilige Arbeitsumgebung zu berücksichtigen.

Als Gehörschützer werden Gehörschutzstöpsel und Kapselgehörschützer unterschieden.

 

Kapselgehörschützer sind zu empfehlen, wenn

 

  • wegen wiederholter kurzzeitiger Lärmexposition ein häufiges Auf und Absetzen des Gehörschützers erforderlich ist (dazu sind auch Bügelstöpsel geeignet)
  • Gehörschutzstöpsel wegen zu enger Gehörgänge nicht vertragen werden
  • eine Neigung zu Gehörgangsentzündungen oder sonstigen lokalen Unverträglichkeiten beim Tragen von Gehörschutzstöpseln vorliegt.

 

Diese Gehörschützer umschließen mit je einer Kapsel jeweils eine Ohrmuschel. Sie werden mit Hilfe von Bügeln getragen oder können an Industrieschutzhelmen befestigt werden.

Bei Kapselgehörschützern ist die Schalldämmung bei hohen Frequenzen wirksamer als bei Gehörschutzstöpseln. Daher ist die Sprachverständlichkeit im allgemeinen gut. Sie bieten außerdem den Vorteil, dass kein Fremdkörper in den Gehörgang eingeführt wird. Sie können leicht auf- und abgesetzt werden, was bei wechselnder Lärmeinwirkung praktisch ist. Unterschiedliche Größen sind nicht erforderlich, da die Anpassung durch die Beweglichkeit des Bügels und der Kapseln erfolgt.

Jeder unter Lärmeinwirkung Beschäftigte sollte aus hygienischen Gründen seinen eigenen Gehörschützer besitzen.

 

 

Gehörschutzstöpsel

Im Gehörgang oder in der Ohrmulde getragene Gehörschützer sind Gehörschutzstöpsel. Es gibt fertig geformte und vor Gebrauch zu formende Stöpsel.

Gehörschutzstöpsel müssen ohne Hilfsmittel aus dem Gehörgang entfernbar sein.


Fertig geformte Gehörschutzstöpsel

Fertig geformte Gehörschutzstöpsel können unmittelbar in den Gehörgang eingesetzt werden. Sie dürfen einschließlich Griff und Lasche nicht länger als 35 mm sein. Sie können mit einem Bügel paarweise verbunden sein. Für die unterschiedlichen Gehörgangsweiten werden Stöpsel entweder in mehreren Größen oder mit wachsendem Durchmesser mehrerer quer gestellter, kreisförmiger Lamellen (tannenbaumförmig) angeboten.

Bohrungen in Gehörschutzstöpseln bewirken bei geringerer Schalldämmung bessere Sprachverständigung und einen Luftdruckausgleich im Gehörgang.

Fertig geformte Gehörschutzstöpsel dienen meist zum mehrmaligen Gebrauch. Sie können während der Arbeit mehrmals ein- und ausgesetzt werden. Deshalb muss zur Aufbewahrung eine Verpackung mitgeliefert werden. Die Stöpsel sollen einfache geometrische Formen haben und sich mit geringem Aufwand hygienisch reinigen lassen.

Große Unterschiede in den Gehörgangsformen und -querschnitten können Druckempfindungen im Ohr verursachen.

Gegebenenfalls ist anderer Gehörschutz zu erproben.

 

Vor Gebrauch zu formende Gehörschutzstöpsel

Diese Gehörschutzstöpsel müssen gebrauchsfertig portioniert sein.

Vor Gebrauch zu formende Gehörschutzstöpsel werden zunächst von Hand zu einer dünnen Rolle zusammengedrückt und schließen den Gehörgang durch Selbstausdehnung nach dem Einsetzen gut ab. Dies bewirkt durch gleichmäßige Auflage im Gehörgang ein relativ geringes Druckgefühl.