Versuchsanlagen

Versuchsanlagen

In wissenschaftlichtechnischen Grenzbereichen müssen in den zahlreichen Labors, Technika und Anlagen teilweise unübliche Schutzmaßnahmen getroffen werden, bei denen wegen ihres neuheitlichen Ansatzes nicht immer auf die „im Verkehr üblichen“ Lösungen zurückgegriffen werden kann. Zum Teil muss in dieser Umgebung sogar ein „Stand der Technik“ neu definiert werden. Die bestehenden gesetzlichen Regeln für die Geräte- und Produktsicherheit und die Betriebssicherheit werden den besonderen Anforderungen im Forschungsbetrieb nicht in vollem Umfang gerecht. Insbesondere die 9. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung – 9. GPSGV) bedarf hier einer Konkretisierung.

Die folgenden DGUV-Informationen bieten den Verantwortlichen beim Betreiben von Versuchsanlagen eine konkrete Hilfestellung. Hier können Sie sie in deutsch oder in englisch downloaden:

DGUV Information 202-002
Herstellen und Betreiben von Geräten und Anlagen für Forschungszwecke

DGUV Information 202-003
Manufacturing and operation of equipment designed for research purposes

 

Seminar "Herstellen und Betreiben von Geräten und Anlagen für Forschungszwecke" vom 12.09.2013

Die neue forschungsspezifische BGI
„Herstellen und Betreiben von Geräten und Anlagen für Forschungszwecke“ BGI 5139

Herr Dipl.-Phys. Thomas Völker, Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)