Tierschutzbeauftragte/r

Kontakt

Besucheranschrift: Universität des Saarlandes
Kirrberger Straße 100 | Gebäude 64 | 66421 Homburg

Postanschrift: Postfach 15 11 50 | 66041 Saarbrücken

Dr. med. vet. Christina Körbel
Bürozeiten: nach Terminvereinbarung
T: +49 (0)6841 / 16-26049
Tierschutzbeauftragte

Informationen und Formulare

Weitere Informationen und alle Formulare finden Sie unter folgendem internen Link:

Intern

§5 TierSchVersV

(4) Der Tierschutzbeauftragte ist verpflichtet,

1. auf die Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Interesse des Tierschutzes zu achten und

2. die Einrichtung oder den Betrieb und die mit der Haltung der Tiere befassten Personen zu beraten, insbesondere hinsichtlich des Wohlergehens der Tiere und der Möglichkeiten zur Verbesserung des Wohlergehens der Tiere beim Erwerb, der Unterbringung und der Pflege sowie hinsichtlich deren medizinischer Behandlung.

Der Tierschutzbeauftragte einer Einrichtung oder eines Betriebs, in der oder in dem Tierversuche durchgeführt werden, ist darüber hinaus verpflichtet

1. zu jedem Antrag auf Genehmigung eines Versuchsvorhabens Stellung zu nehmen und diese Stellungnahme der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen,

2. innerbetrieblich auf die Entwicklung und Einführung von Verfahren und Mitteln zur Erfüllung der Anforderungen des § 7 Absatz 1 Satz 2 und des § 7a Absatz 2 Nummer 2, 4 und 5 des Tierschutzgesetzes hinzuwirken und

3. die mit der Durchführung von Tierversuchen befassten Personen insbesondere im Hinblick auf die Anwendung der in Nummer 2 genannten Verfahren und Mittel zu beraten und diese laufend über diesbezügliche technische und wissenschaftliche Entwicklungen zu informieren.