Was hat die Rentenversicherung mit der Ehescheidung zu tun? Wozu brauche ich meine Schulzeugnisse? Die Referentin verweist auf die Möglichkeiten, bereits in jüngeren Jahren die Zeiten im Versicherungskonto zu klären.
Im zweiten Teil der Veranstaltung geht es um die Rentenansprüche. Wann und unter welchen Voraussetzungen kann ich Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen? Was bedeutet "Erziehungsrente"? Welche Ansprüche habe ich, falls mein Ehepartner versterben sollte?
Außerdem wird erläutert, auf welchen Wegen Kontakt mit der Deutschen Rentenversicherung aufgenommen werden kann. Ziel des Vortrages ist es, alle Fragen zu diesen Themen zu beantworten.
Termin: Di., 23.04.
Zeit: 16.00 Uhr – 17.30 Uhr
kostenfrei
In Kooperation mit: Deutsche Rentenversicherung
Anmeldung: Frauenbüro Regionalverband Saarbrücken Email schreiben