Der Aufbau des Masterstudiums im Überblick

Zeitraum

Der Masterstudiengang beginnt jährlich im Wintersemester (Oktober) und endet mit dem Abschluss des Sommersemesters (Juli oder August).

Die Regelstudienzeit beträgt zwei Semester. Eine Verlängerung um ein drittes Semester erfolgt nicht automatisch (nur auf Antrag).

Voraussetzungen des Erwerbs des Mastergrades

Für die Erlangung des Mastergrades müssen mindestens 60 Credit Points (CP/ECTS) in folgender Zusammensetzung erworben werden:

  • 45 CP in den Leistungskontrollen während des Studiums
  • 15 CP für die Masterarbeit

Die Leistungskontrollen während des Studiums werden in folgenden Modulen abgelegt:

  • Pflichtmodul Rechtsvergleichung (4 CP)
  • Pflichtmodul Allgemeiner Teil des BGB (12 CP)
  • Wahlpflichtmodul Zivilrecht (mind. 9 CP)
  • Wahlmodule Privatrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht (mind. 11 CP)
  • Wahlmodul Europarecht 

Zum Modulhandbuch

Leistungen während des Studiums

Während der beiden Semester müssen Sie Leistungsnachweise in den von Ihnen besuchten Vorlesungen erbringen. Die Nachweise erteilt stets der Dozent der Vorlesung gegen Ende des Semesters. Ob Sie einer kurzen mündlichen Prüfung unterzogen werden oder ob Sie eine kleine Klausur anfertigen müssen, wird von den entsprechenden Professoren entschieden.

Masterarbeit

Neben den CP bei den Veranstaltungen der Module ist für den Erwerb des Mastergrades auch die Erstellung einer Masterarbeit erforderlich. Der Prüfling wählt das Fach, in dem er/sie die Masterarbeit anfertigen will. Das Thema wird im Einvernehmen mit dem/der Betreuer/Betreuerin festgelegt und unverzüglich dem Prüfungssekretariat bei der Leitung des Instituts für Europäisches Recht mitgeteilt, die das Thema offiziell vergibt.

Für die Erstellung der Masterarbeit stehen zwölf Wochen zur Verfügung, die mit der offiziellen Vergabe des Themas durch die Leitung des Instituts für Europäisches Recht zu laufen beginnen. Für die Masterarbeit werden 15 CP vergeben.