Studienangebotsentwicklung

Sie planen ein neues Studienangebot oder möchten ein bestehendes Angebot ändern oder aufheben?

Sie planen einen neuen Studiengang?

Das Dezernat Lehre und Studium berät und unterstützt Sie gerne bei der Neueinrichtung eines Studiengangs. Wir informieren Sie über die einzelnen Prozessschritte, koordinieren die Abstimmung mit den beteiligten Stellen und begleiten Sie auf dem gesamten Gremienweg – bis hin zum akkreditierten Studiengang. So entsteht aus einer ersten Idee ein attraktives Studienangebot.

Sie möchten ein bestehendes Studienangebot verändern?

Neben der sog. Neueinrichtung von (weiterbildenden) Studiengängen und studienbegleitenden sowie weiterbildenden Zertifikaten, gibt es – je nach Art und Umfang der Änderung – zwei Arten der Studienangebotsänderung:

  1. Wesentliche Änderung: Wenn eine Änderung vorgenommen wird, die Auswirkungen auf das Wesen eines Studienangebots hat (wesentliche Änderung), stößt dies das Verfahren der Neukonzeption an. Ebenso wie die Neueinrichtungs-Verfahren durchläuft das Änderungsverfahren im Rahmen des internen Akkreditierungsverfahrens den gesamten Gremienweg (Fakultätsrat, Studienausschuss, Senat und Hochschulrat). Dieser schließt mit der Verleihung des UdS-Qualitätspasses und – bei Bachelor- und Master-Studiengängen – zusätzlich der Verleihung des Siegels des Akkreditierungsrates ab. 
  2. Nicht-wesentliche Änderung: Bei dieser Form des Änderungsprozesses wird vom Qualitätsbüro geprüft, ob die Erfüllung der Qualitätskriterien durch die Änderung beeinträchtigt ist. Es wird jedoch kein Akkreditierungsverfahren durchgeführt. Aus diesem Grund durchläuft das Verfahren der nicht-wesentlichen Änderung einen kleineren Gremienweg, bei welchem Senat und Hochschulrat nicht involviert werden. 
Sie möchten ein Studienangebot aufheben?

Wenn Sie ein bereits bestehendes Angebot aufheben möchten, berät und unterstützt Sie das Dezernat Lehre und Studium gerne. Wir informieren Sie über die einzelnen Prozessschritte, koordinieren die Abstimmung mit den beteiligten Stellen und begleiten Sie auf dem gesamten Gremienweg. Bei Aufhebungen von Studiengängen umfasst dieser Gremienweg neben dem Fakultätsrat bzw. dem entscheidenden Gremium der Zentralen Einrichtung und dem Studienausschuss auch die Behandlung in Senat und Hochschulrat.

Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen zur Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Studienangeboten haben, kontaktieren Sie uns gerne entweder per E-Mail oder via MS Teams (mywi001). Gerne vereinbaren wir einen gemeinsamen Gesprächstermin und besprechen Ihr Vorhaben.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Intranet-Seite (Zugang nur für UdS-Mitglieder).

Ansprechpartnerin

Myriam Baum
Geb. A4 4, Zi. 1.02
Tel.: 0681 302-4792
myriam.baum(at)uni-saarland.de