Sprachanforderungen

In einigen Studiengängen ist der Nachweis bestimmter Sprachkenntnisse zwingend. Das Niveau der Sprachvoraussetzungen richtet sich bei den modernen Sprachen nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (Niveaustufen A1 bis C2). Der Nachweis von Latein, (Alt-)Griechisch und Hebräisch orientiert sich i.d.R. am Stufensystem der Philosophischen Fakultät der Universität des Saarlandes.

Der Nachweis der Sprachvoraussetzungen ist an durch die Prüfungsordnung definierte Module und die Zulassung zu den entsprechenden Teilprüfungen gekoppelt und daher häufig erst im Laufe des Studiums zu erbringen (meist bis zum Ende des ersten Studienjahres).

In einer Vielzahl von Studiengängen sind weitergehende Fremdsprachenkenntnisse selbstverständliche Voraussetzung, wenn auch nicht Immatrikulationsbedingung. Dies gilt vor allem für die Sprach- und Literaturwissenschaften, aber auch für naturwissenschaftlich-technische Studiengänge oder Psychologie, in denen englische Sprachkenntnisse nicht zuletzt wegen der Bewältigung der Fachliteratur erforderlich sind.

Wer an der Universität des Saarlandes studieren möchte und keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung hat, muss ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Für das Studium der frankophonen Studiengänge werden ausreichende Kenntnisse der französischen Sprache vorausgesetzt.

Sofern die erforderlichen Sprachkenntnisse nicht durch die Hochschulzugangsberechtigung oder andere Zeugnisse nachgewiesen werden, können diese i.d.R. an der Universität des Saarlandes erworben werden, z.B. in Kursen des Sprachenzentrums oder in allgemeinen oder fachspezifischen Sprachlehrveranstaltungen. Nähere Hinweise erhalten Sie im Vorlesungsverzeichnis oder bei den Fachrichtungen.

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Als eine der ersten Hochschulen bundesweit hat die Universität des Saarlandes das Verfahren der Systemakkreditierung erfolgreich durchlaufen. Seit 2012 trägt sie das Siegel des Akkreditierungsrats.

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