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BEITRÄGE

 

Auf dieser Seite werden bereits publizierte und nicht publizierte Beiträge, die sich mit Theologie und Philosophie kritisch auseinandersetzen, in loser Form vorgestellt.  

 

 

 

 

Gotthold Hasenhüttl, Anmerkungen zur Äußerung des Papstes, die "weiße Fahne" zu hissen

 

Gotthold Hasenhüttl, Im Angesicht des Todes. Darf ein Christ über sein Leben entscheiden?

 

Gotthold Hasenhüttl,  Sexueller Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche - ein Symptom?

 

 

 

 

© Gotthold Hasenhüttl 

 

Anmerkungen zur Äußerung des Papstes,

die "weiße Fahne" zu hissen

 

„Si vis pacem, para bellum" – Wenn du Frieden willst, dann bereite den Krieg vor, so schrieb Flavius Vegetius Renatus (390-450), der Kriegstheoretiker (Epistola rei militaris), und meinte damit, dass nur ein Volk, das gut bewaffnet ist, auch im Frieden leben kann. Und er merkte an, dass der Hunger schlimmer ist als das Schwert. Unwillkürlich denkt man dabei an Stalins Zeiten, wo der Holodomor (Tötung durch Hunger) zur Vernichtung von 4 Millionen Ukrainern führte, die wehrlos dem Diktator ausgeliefert waren. Auch bereits Cicero (106-43 v. Chr.) machte aufmerksam, dass das Ziel des Krieges nicht die Erweiterung der Macht, sondern nur der Friede sein darf (Phil. VlI 6, 19): Wenn wir uns also des Friedens erfreuen wollen, müssen wir (gezwungenermaßen) Krieg führen.

Glauben wir denn wirklich, dass Verhandlungen und Dialog mit einem „iniustus aggressor" zum Frieden führen könnten, außer durch die Unterwerfung mittels der „weißen Flagge"? Hätte vor dem Zweiten Weltkrieg die freie Welt anders reagiert und Hitler nicht Österreich und die Tschechoslowakei kampflos überlassen, hätte vielleicht dieser Weltkrieg mit den unzähligen Toten nie stattgefunden. Hätte 2014 Putin nicht freie Hand bei der Besetzung der Krim gehabt und hätte damals die Ukraine sich verteidigen können, wäre der jetzt tobende Krieg wohl nicht ausgebrochen. Und hätte die Ukraine 1994 bei ihrer Befreiung vom russischen Joch nicht freiwillig auf ihre Atomwaffen verzichtet, hätte sich Putin zweimal überlegt, die Ukraine zu überfallen.

(Ähnlich war es, als die Militärjunta die Falklandinseln [Malwinen] überfielen. England hatte kein Militär auf der Inselgruppe stationiert. So hatte Argentinien ein leichtes Spiel, die Inseln zu besetzen. Vielen Menschen kostete die Wiedergewinnung der Inselgruppe das Leben.) Die Äußerung des Papstes Franziskus, die „weiße Flagge" zu hissen und anschließend Verhandlungen mit Putin zu führen, ist wohlwollend gemeint, aber nichts anderes als die Fantasie eines alten Mannes, der an der Realität vorbeilebt. Sie hat aber einen ernstzunehmenden Hintergrund. Mit dem Putschistengeneral Jorge Rafael Videla (1925-2013) hatte Franziskus eine enge Verbindung. Während Videla’s Diktatur (1976-1981) verschwanden mindestens 15.000 Menschen im Konzentrationslager. Er hat seine Taten nie bereut, auch nicht die Kinderverschleppungen und ihre Zwangsadoptionen. Seelenruhig hatte Franziskus in dieser Zeit als Provinzialoberer (1973-1979) der Jesuiten mit Videla die Messe gefeiert und war sich nicht zu schade, zwei seiner Jesuitenmitbrüder anzuzeigen, weil sie sozial tätig waren und zu Videla in Opposition standen (sie haben zwar überlebt und Franziskus auch vergeben). Putins Vorgehensweise mit seinen Kritikern entspricht dem der Diktatoren wie Stalin, Hitler, Videla etc. mit ihren Konzentrationslagern und einer Kriegsführung, die ihr Machtgebiet erweitern soll.

Woher kommt die Affinität von Franziskus zu Videla und Putin? Es sind die Machtstrukturen, die sich in ähnlicher Weise in der katholischen Kirche aufgebaut haben. Franziskus ist Herrscher von Gottes Gnaden und bestimmt, was richtig und was falsch ist, wie er es selbst in seiner 2024 erschienenen Biographie „LEBEN. Meine Geschichte in der Geschichte" beschreibt: „Es stimmt, dass der Vatikan die letzte absolute Monarchie in Europa ist". Er zertritt den synodalen Weg, verweigert den Frauen die Gleichberechtigung wie den evangelischen Christen das gemeinsame Abendmahl, hält am Zölibatsgesetz fest (obwohl es eine lex iniusta und daher eine lex nulla ist) und schwächt die Botschaft Jesu durch ein seit 2018 mehrfach verlängertes Geheimabkommen mit China ab. Er steht damit jeder ernsthaften Reform der Kirche im Wege. Vielleicht hat Tertullian tatsächlich recht, der schon im 3. Jahrhundert sagte: „Numquam ecclesia reformabitur" ‒ Niemals wird sich die Kirche reformieren lassen. Es liegt daran, dass das oberste Gebot der Gehorsam ist, der stets repressiv ist und sich der eigenen Verantwortung entzieht. Darum sagte H. Arendt: Niemand hat das Recht zu gehorchen! Gilt nicht auch für den Papst Franziskus das geflügelte Wort, das bereits bei Hiob 13,5 in der Bibel angedeutet wurde: Si tacuisses, philosophus mansisses. Hättest du geschwiegen, o Papst, du wärest ein weiser Mann (ein Philosoph) geblieben!

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© Gotthold Hasenhüttl 

 

 

Im Angesicht des Todes. Darf ein Christ über sein Leben entscheiden?

 

Unsere Lebenserwartung nimmt ständig zu. Man spricht vom Altern der Gesellschaft. Und wenn wir uns Statistiken ansehen, dann war z.B.  bei uns noch im 18. Jh. die durchschnittliche Lebenserwartung ca. 35 Jahre (allerdings ist auch die hohe Kindersterblichkeit zu berücksichtigen); um 1900 betrug sie bereits 50 Jahre; 1980 waren es 70 und heute tendiert sie auf die 80 zu.

Als im Jahr 1774 der Philosoph E. Kant 50 Jahre wurde, betitelte ihn der Rektor der Universität Königsberg bei der Festrede als „lieber Greis“.

Die Lebensetappen wurden Anfang des 20. Jahrhunderts folgendermaßen geschildert: „Zehn Jahre ein Kind, zwanzig Jahre ein Jüngling, dreißig Jahre ein Mann, vierzig Jahre wohlgetan, fünfzig Jahre stille stahn, 60 Jahre gehet das Alter an, siebzig Jahre ein alter Greis, achtzig Jahre nimmer weiß (= dement), Neunzig Jahr der Kinder Spott, hundert Jahr gnad dir Gott“.

Die heutige Altersstruktur der Gesellschaft ist ökonomisch nicht unerheblich. Aber auch im Hinblick auf das Erkrankungspotential gibt es ein Mehr an individuellem Leid, an körperlichem und geistigem Verfall. Dies fordert mehr Empathiebereitschaft, mehr Solidarität mit den Schwachen, den Gebrechlichen, kurz gesagt mit den ökonomisch Unproduktiven, die auch unser persönliches Leben und die eigene Entfaltung schwer  belasten können.

Diktaturen tendieren in solcher Situation zu menschenunwürdigen Maßnahmen, die z.B. in der NS-Zeit zur Ermordung sog. „unwerten menschlichen Lebens“ führte. Aber auch Demokratien tun sich schwer mit der Wertschätzung der anscheinend Schwachen in der Gesellschaft, die als belastend empfunden werden und zum Nutzen der Gesellschaft nichts (bzw. nichts mehr) beizutragen scheinen.

Für den Christen ist jedes menschliche Leben lebenswert. Einen nicht mehr lebenswerten Menschen gibt es nicht. So steht auch zu Recht im Grundgesetz § 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Dies gilt für den leistungsfähigen Menschen genauso wie für den Mörder und den geistig wie körperlich Todkranken.  Diese Unantastbarkeit der Person bedeutet  die Unverfügbarkeit über den Anderen. Sie erweist sich im unbedingten Lebensrecht des Mitmenschen. Sein Eigen- und Selbstbestimmungsrecht ist zu wahren. 1989 erklärten die EKD und die Deutsche Bischofskonferenz: „Der Mensch darf den anderen Menschen nicht (absichtlich so) zum (bloßen) verfügbaren Objekt machen, dass dieses nicht mehr zugleich Subjekt eigener Entscheidungen sein kann … Sein Leben selbst und das Eintreten seines Todes stehen nicht in der Verfügung anderer. Ohne solche prinzipielle Grenze für alle Eingriffe wäre die Würde des Menschen preisgegeben“ (Gemeinsame Texte 17,65f.). Hätte sich dies in der Kirchengeschichte je bewahrheitet, gäbe es seit 2000 Jahren keine Todesstrafe.

Heißt dies jedoch auch, dass das eigene Leben wie der eigene Tod jeder Selbstbestimmung entzogen ist? Sicher, wie sehr die „Selbstbestimmung“ verzerrt wird, zeigt die erschreckende Zahl von fast einer Million Menschen (weltweit), die sich jährlich das Leben nehmen (also alle 40 Sekunden tötet sich ein Mensch selbst). In Deutschland finden jährlich 100.000 Selbsttötungsversuche statt, von denen 10.000 „gelingen“. Die Gründe reichen von zu viel Stress  bis zu sozialen, physischen und psychischen Überforderungen.

Die seit Jahren schwelende Debatte über die Sterbehilfe kreist um die Frage, wie viel Selbstbestimmung dem Menschen eignet bzw. zusteht. Die Sterbehilfe stellt einerseits ein theoretisches und andererseits ein praktisches Problem dar, das auf Grund des Menschenbildes gesetzlich geregelt ist. Im Bundestag wurde mehrfach die Abschaffung des § 216 StGB „Tötung auf Verlangen“ gefordert; die Bestrafung von 6 Monaten bis 5 Jahren ist festgelegt. Zugleich betrifft diese Forderung auch die Modifikation des § 323c „Unterlassene Hilfeleistung“. Sie wird mit Geldstrafe oder bis 1 Jahr Haft bestraft.

Die katholische Theologie sucht auf das Problem der Sterbehilfe Antworten. Über diese Frage gibt es in der katholischen Kirche keine definitorische Lehre, also keine absolut verbindliche Aussage.

Zwei Fragen beinhaltet das Problem: 1. Darf ich als Christ mein Leben  selbstbestimmt beenden, oder  muss ich bis zum bitteren Ende die Natur walten lassen. Ist ausschließlich die Natur Gottes Wille? Und 2. Darf ich als Christ in irgendeiner Form Sterbehilfe leisten?

Unter Sterbehilfe  versteht man alle Handlungen von der  Hilfe und Unterstützung im Sterben bis hin zur aktiven Tötung eines Schwerkranken und Sterbenden. Das griechische Wort Euthanasie (= gutes Sterben) wird in Deutschland vermieden, da es in der NS-Zeit auf furchtbarste Weise missbraucht wurde.

Zu unterscheiden ist:

1. Die passive Sterbehilfe

Nach der herkömmlichen katholischen Moraltheologie muss niemand zu außerordentlichen Mitteln greifen, um sein Leben zu erhalten. Zu diesem gehört bereits jede Operation (z.B. auch eine Blinddarmentfernung) wie jeder Anschluss an einen medizinischen Apparat. Es gilt: Der selbstbestimmte Mensch kann der Natur ihren freien Lauf lassen. Grundsätzlich ist dies sittlich gut. Das geht aus dem Grundsatz hervor, dass ich nicht notwendig immer die beste Möglichkeit wählen muss. Dagegen steht die „tutioristische“ Moralvorstellung, bei der der Mensch verpflichtet sei, sich immer für das Sicherere und Bessere zu entscheiden. Die Kirche hat diese These zu Recht stets abgelehnt. Es genügt, dass das Anzustrebende als gut erkannt wird. Die Überlistung der Naturgegebenheiten, wie etwa die Beseitigung einer schweren Krankheit mit Todesfolge, mit allen möglichen Mitteln ist nicht geboten. Ja, ganz im Gegenteil. In manchen Perioden der Kirchengeschichte, wie etwa zur Zeit Luthers, war man der Ansicht, dass Gott nicht nur den Tod, sondern auch die Krankheit schickt. Wer sich gegen die Krankheit z.B. mit medizinischen Mitteln wehrt, handelt gegen Gottes Willen: also keine künstliche Lebensverlängerung. Gott ist Herr über Leben und Tod. Jesus hat offenbar ganz anders gehandelt. Krankheit hat mit Gott und seinem Strafgericht nichts zu tun. Krankheit ist zu heilen. Es ist der Auftrag jedes Christen, auf Grund der Handlungsweise Jesu Christi. So gilt: Wenn ich die Unterlassung einer (weiteren) Behandlung meiner Krankheit nicht wünsche, ist dies absolut zu respektieren.  Damit ist aber heute nicht gemeint, dass man Gott schalten und walten lassen sollte, sondern dass meine Selbstbestimmung unantastbar ist, obwohl sich auch heute noch ein göttlicher Fatalismus einschleichen kann.

Auch Ärzte müssen Respekt vor dem Gewissen der Patienten haben. So heißt es in der Berufsordnung der Ärzte, die am 2.7.2011 beschlossen wurde (§ 16): „Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen.“ Alles andere ist ein falsch verstandener ärztlicher Paternalismus. Andererseits ist es auch nicht vertretbar, dass ein Arzt gezwungen wird alle möglichen verfügbaren technischen Möglichkeiten der Medizin auszuschöpfen, um so ein Leben zu erhalten. Z.B. wie in Amerika, wo Ärzte unterstützt von Juristen und einem Gericht, ein Mädchen (Karin Ann Quinlan) jahrelang gegen den Willen der Verwandten und Eltern künstlich am Leben  hielten. Menschenwürdiges Sterben kann auch Verzicht auf eine lebensverlängernde Behandlung bei einem unheilbaren Kranken bedeuten. Entsprechend  der Patientenverfügung  setzt dies sein Einverständnis voraus. Ist ein solches nicht vorhanden, liegt es im Ermessen der Angehörigen, die abzuschätzen haben, was seinem Willen entsprechen könnte. Selbstverständlich kann ich in meiner Selbstbestimmung die Vollmacht, falls ich selbst nicht mehr urteilsfähig sein sollte, auch delegieren. Der Wille des Patienten hat  absoluten Vorrang. Kein Arzt, kein Angehöriger und kein Staat darf einen Kranken zur medizinisch-technischen Behandlung zwingen. Rechtlich und ethisch ist es zulässig, dass man auf künstliche Ernährung,  Beatmung, Dialyse und auch auf Antibiotika u.a.m. verzichtet. An diesem Grundsatz ändert auch die Überlegung nichts, welche Bedeutung meine Entscheidung für meine Familie, meinen Beruf usw. hat, obwohl diese nicht unberücksichtigt bleiben darf.  Das menschliche Subjekt ist nicht losgelöst von seinen gesellschaftlichen und persönlichen Beziehungen. Der Mensch als ein Beziehungswesen hat dies zu beachten und in seine Entscheidungen mit einzubeziehen. Die letzte Entscheidung aber kann nur der konkrete, einzelne Mensch fällen.

 

2. Die indirekte Sterbehilfe

Nach katholischer Morallehre gibt es die „actio duplicis effectus“, die Tat der doppelten Wirkung. Darunter fällt eine therapeutische Maßnahme mit Todesfolge. Intendiert, beabsichtigt wird etwa das Stillen der Schmerzen, um das Leid des Kranken abzumildern. Durch die hohe Dosierung wird der Herzstillstand in Kauf genommen. Nach katholischer Ethik ist dies human vertretbar und erlaubt, wenn nicht die Tötung, sondern die Leidlinderung das Ziel des Handelns ist. Denn jeder Mensch hat Anspruch auf ein menschenwürdiges Sterben. Eine Schmerzlinderung bedeutet Lebenshilfe für das noch verbleibende Leben, wobei der Tod als Nebenwirkung hingenommen wird.

Wegen der heutigen unsicheren Rechtslage haben Ärzte oft eine panische Angst Medikamente ja nicht zu hoch zu dosieren, damit sie rechtlich nicht belangt werden können, wenn der Tod eintritt. So musste eine Bekannte von mir über 10 Stunden furchtbarste Qualen erleiden, bis sie sterben konnte. Die Sterbebegleiterin forderte den Arzt wiederholt auf, das Morphium stärker zu dosieren, da dies auch dem Wunsch der Patientin entsprach. Da diese Frau über Stunden hilflos die vor Schmerzen stöhnende Patientin ertragen musste, leidet sie bis heute  psychisch schwer daran. Das kann weder der Wille Gottes, noch der eines Gesetzgebers sein.                      

3. Selbsttötung und Beihilfe zum Suizid (unser nun entscheidendes Hauptthema)

Nach offizieller katholisch-kirchlicher Lehre ist jede Selbsttötung ausgeschlossen. Aber kann die Todessehnsucht mancher Menschen berechtigt sein und darf ich auch ein radikales Nein zu meinem Sein in der Welt sprechen? Jeder Mensch ist, ohne gefragt zu werden, geboren worden. Andere Menschen haben über meine Existenz oder Nichtexistenz entschieden. Die Natur oder Gott kann man dafür nicht verantwortlich machen. Sobald ein Mensch in die Existenz gesetzt ist, muss er in irgendeiner Form über sich selbst entscheiden. Die Frage nun: Hat er auch die Freiheit, über sein Leben zu entscheiden? Ist die Selbstbestimmung des Menschen wirklich nur innerhalb der Grenzen seines vorgegebenen Lebens möglich? Muss man leben und muss man leben wollen? Darf man Hand an sich legen? Ist man bezüglich des Todes zur reinen Passivität verurteilt, oder darf man auch aktiv seinen Tod herbeiführen? (vgl., G. Hasenhüttl, Glaube ohne Mythos II, 681ff). Ist nur der Krebs, der Herzinfarkt, der Dachziegel, die Schneelawine usw. berechtigt, über meinen Tod zu entscheiden und nicht ich selbst? Gibt es überhaupt keine Art „erlaubter“ Selbsttötung? In der Tierwelt gibt es  Selbsttötung. Delphine in der Gefangenschaft, die für sie bedrückend und unerträglich ist, hören bewusst auf zu atmen (Menschen können dies nicht) und sterben.

Im menschlichen Bereich gibt es eine „stellvertretende“ Selbsttötung, indem ich vor mein Kind springe, damit es nicht von der tödlichen Kugel getroffen wird. Der Hl. Pater Kolbe hat sich im KZ freiwillig für einen Familienvater in die Todeszelle sperren lassen. Der Priester Camilo Torres opferte sich als Guerillero. Für Jesus Christus gilt, dass er freiwillig für die Menschen in den Tod ging. Ohne Zweifel sind diese Verhaltensweisen verantwortete Selbsttötungen für Andere. Diese ist mit der „Hingabe des eigenen Lebens“ für Andere identisch.                                

Wie aber ist eine Selbsttötung zu verstehen, die aus Angst geschieht? Wenn ich im Gefängnis bin und weiß, dass ich unter der Folter den Namen meines Freundes oder den Aufenthaltsort verraten werde, darf ich dann nicht zuvor meinem Leben ein Ende setzen, sodass meine Freunde gerettet werden? Oder denken wir z.B. an General Rommel, der vor die Wahl gestellt wurde: entweder sich zu erschießen oder einen Prozess zu riskieren, in den seine Frau und Kinder mit hineingezogen werden und die Hinrichtung fürchten müssen. Und wie ist es, wenn ich „lebensmüde“ bin, aus welchen Gründen auch immer, oder ich nicht mehr ein dahinsiechendes Leben führen möchte und ich niemandem durch meinen Tod Schaden zufüge? Nach Ansicht vieler heutiger katholischer Theologen ist die Selbsttötung nicht absolut unmoralisch, weil auch das menschliche Leben, anders als seine Würde, nicht unter jedem Aspekt absolut zu setzen ist. Gerade der Christ weiß, dass die Liebe mehr ist als das physische Leben, und dass sie stärker als der Tod ist.

Der Katechismus der katholischen Kirche (1983) Nr. 2280 aber lehrt: „Wir dürfen über das eigene Leben nicht verfügen, weil Gott der Eigentümer des Lebens ist“. Die Selbsttötung wird in einem Atemzug mit der Schwangerschaftsunterbrechung und der Beihilfe dazu genannt, die, auch wenn sie aus Verzweiflung geschieht, die Exkommunikation (Ausschluss aus der Glaubensgemeinschaft) nach sich zieht. Aber wenn Gott wirklich der Eigentümer des Lebens ist, wie kann dann im selben Katechismus (Nr. 2266) die Todesstrafe bejaht werden? Sie ist doch die Tötung eines Menschen gegen seinen Willen. Menschen hat die Kirche wegen eines anderen Glaubens getötet. Im Islam geschieht es heute fast täglich. Staaten (z.B. USA) tun es um eines Staatszieles willen. Diese Verzweckung des konkreten Menschen wird von den Hierarchen der Kirche als erlaubt hingestellt. Und wie ist es mit dem Krieg, den Kreuzzügen usw.? Hier liegt eine ungeheure Doppelmoral vor, die den konkreten Menschen seiner Selbstbestimmung beraubt, um Machtinteressen zu verfolgen. Religionen und Staaten töten Menschen und verfügen absolut und endgültig  über ein Menschenleben. Nur der Einzelne darf es nicht. Papst Benedikt XVI. (in seinem Kompendium: Katechismus der Katholischen Kirche von 2005, Nr. 470) bezeichnet  die Selbsttötung als einen schweren Verstoß gegen die Liebe zu Gott, zu sich selbst und zu dem Nächsten. In unserer Fragestellung geht es darum, inwiefern ich über mein Leben verfügen darf, wenn mein Weiterleben nur eine „Sterbeverlängerung“ ist. Z.B. ein unheilbarer Krebskranker hat noch ein sehr gut funktionierendes Herz und kann deshalb nicht sterben. In diesem Fall steht die freie Selbstbestimmung des einzelnen Menschen über der Naturgegebenheit. Er kann in Verantwortung über sein Leben entscheiden. (Wie z.B. S. Freud es tat, um sein Krebsleiden zu beenden.) Sicher soll bei einer solchen Entscheidung das Wirken der Hospizbewegung in Betracht gezogen werden sowie die Möglichkeit der Palliativmedizin, die nicht nur körperlich schmerzlindernd für den Kranken wirkt, sondern ihn ganz besonders in seiner psychisch-seelischen Not annimmt und Hilfe anbietet, sodass für sein Sterben ein humanes Umfeld geschaffen wird. „Es darf aber nicht verhindert werden, dass der Sterbende auch am Ende seines Lebens selbst über sich bestimmt“ (Sterbebegleitung statt aktiver Sterbehilfe, Hg. Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 2003, 17). Es ist sicher möglich, dass ein Mensch das Leid des Sterbevorganges als sinnvoll erkennt (vgl. Jesus am Kreuz) und seinen eigenen Tod bewusst erleben möchte (wie es bei meinem Bruder der Fall war). Das Lebensrecht bis zum Schluss darf ihm niemand nehmen. Wer gar eine Kostenrechnung aufstellt, denkt zutiefst unmenschlich. Aber es ist möglich, dass jemand seinen weiteren Sterbevorgang als absurd und sinnlos ansieht, da keine Besserung möglich ist. Ihm darf die Möglichkeit nicht verweigert werden in Würde, auch mit Beihilfe zu sterben. Gerade als Christ kann er mit Dankbarkeit für sein Leben sprechen: Jetzt, empfehle ich in Deine Hände meinen Geist. Nicht nur physisches Leid (z.B. jahrelange Bettlägerigkeit), sondern auch das psychische Leid (ich will nicht in der Fremde, im Hospiz oder Spital, sondern zu Hause sterben) kann ein Grund sein, nach reiflicher Überlegung, sein Leben zu beenden. Dies gilt auch, wenn mein physischer Tod nicht unmittelbar bevorsteht. Das heißt aber nicht: Ich habe genug vom Leben, sondern: Ich habe genug gelebt. Eindrucksvoll schildert dies z.B. der Film der „Elephantenmensch“. Schrecklich verstümmelt und verunstaltet wird er geboren und  macht das Elend als Objekt eines Schaustellers durch. Als er von einem Arzt Gutes erfährt und glücklich wird, beschließt er voll Dankbarkeit sein Leben zu beenden, im Bewusstsein, dass Gott sein Hirt ist und ihm nichts mangeln wird. Die personale Freiheit steht über den kausalen Naturvorgängen. So ist es möglich, dass die Selbsttötung der Liebe zu sich selbst und zum Nächsten nicht widerspricht. Ich kannte eine krebskranke Frau, die wusste, dass sie nur noch einige Wochen zu leben hatte und die um ein Mittel bat, um zu Hause in Ruhe einschlafen zu dürfen. Unbarmherzig wurde sie ins Hospiz geschafft, wo sie völlig unglücklich nach 3 Wochen starb. Muss man einen solchen Schmerz noch bereiten? Das hat nichts mit willkürlicher Verfügung über den Tod zu tun, sondern mit der Entsprechung des Willens eines Sterbenden, die ihm gewährt werden müsste. Das Argument, das immer wieder kirchlicherseits ins Feld geführt wird, ist: Gott habe das Leben geschenkt, es sei daher unverfügbar, nur Gott sei Herr über Leben und Tod. Wie angeführt, durchbricht die Hierarchie selbst diese Regel heute bei der Todesstrafe und in der Vergangenheit z.B. bei der Ketzerverbrennung; so verurteilt sie sich selbst. Das ganze Argument beruht darauf, dass die Natur der Wille Gottes sei. Ist es der Wille Gottes, dass ein menschliches Leben auf ein rein biologisch-vegetatives Leben reduziert wird? Es ist ein Naturfetischismus. Naturgegebenheiten, Katastrophen in der Welt und im eigenen Leben sind nicht mit dem Willen Gottes identisch. Gott ist nicht die Ursache für Licht und Finsternis in unserem Dasein. Der Philosoph Spinoza, ein Pantheist, lehrte: Deus sive natura, d.h. Gott ist gleichzusetzen mit der Natur. Uns ist es gegeben, die Natur zu bewahren, aber auch zu verändern, wo dies für ein sinnvolles menschliches Leben dienlich ist. Durch das Argument, dass die „Natur“ den Willen Gottes ausdrückt, verbietet die kirchliche Hierarchie Geburtenregelung, Homosexualität u.a.m. Jesus Christus hatte stets das geglückte Leben des konkreten Menschen vor Augen und kein (Natur-)Gesetz. Die kirchliche Institution beachtet nicht, dass zuerst die einmalige Person in ihrer Freiheit zu sehen ist, die nur durch die Freiheit des Anderen, des Nächsten, begrenzt werden darf. Erst in zweiter Linie können natürliche Vorgaben eine Rolle spielen und ganz zuletzt die rechtlichen Regelungen, die den Menschen zu dienen haben. Die Hierarchen stellen diese Ordnung auf den Kopf: Nur Gesetze zählen, auch wenn der konkrete Mensch durch sie zugrunde geht. Wenn das Leben als Gottesgeschenk gesehen wird, dann schließt jedes Geschenk die Anerkennung der Freiheit des Anderen ein. Sicher über Geschenke soll man nicht ohne Rücksicht, nach Belieben verfügen; einen Ehering wird man nicht achtlos wegwerfen und Blumen eines lieben Menschen nicht in den Müll stecken, aber über all das kann man in Verantwortung entscheiden. So ist uns unser Leben (von Gott) in unsere Hände gelegt. Ich darf nicht willkürlich, nach Belieben darüber verfügen, aber es ist auch nicht absolut unverfügbar. Rückgabe des Lebens im Vertrauen auf die Liebe (Gottes) ist möglich.

Sicher bejaht grundsätzlich der Christ sein Leben, wie jedes Leben, aber das heißt nicht, dass es ein letztes, absolutes Gut ist. Wir HABEN ein Leben, es ist ein Geschenk, aber wir SIND es nicht. Nach dem Johannesevangelium ist nur Jesus das Leben, aber auch dies ist nicht einfach identisch mit dem gegenständlichen Vorhandensein in dieser Welt. Niemand darf mir mein Habe gewaltsam entreißen, so auch nicht mein Leben, das ich habe, aber nicht bin. Ich bin jedoch Person. Sie wird dadurch konstituiert, dass sie lieben kann. Die Liebe allein ist ein höherer Wert als das Leben, denn in der Liebe leben wir weiter, auch wenn all unser Hab und Gut in Staub versinkt und zerfällt. Der Liebende kann alle Geschenke hintanstellen und in freier Entscheidung darauf verzichten, ob es ihm leicht fällt oder nicht. Die lebendige Liebe durchbricht alle Gegenständlichkeit. Sie ist Freiheit auch zum Tod, aber nicht Freiheit vom Tod. Ferner: Leben als Geschenk Gottes heißt auch nicht, dass Gott die Ursache, der kausale Grund des Lebens ist – die Ursachen sind uns „innerweltlich“ weitgehend bekannt – sondern es heißt, dass wir dankbar sind für unser Leben. Wir dürfen es auch wieder in seine liebenden Hände legen. Die Behauptung, dass ein langsames Siechtum Gottes Wille sei, verrät ein archaisch-mythisches Denken, das Gottes Liebe zur Unkenntlichkeit karikiert. Die Verantwortung für das Leben liegt in unseren Händen! Sicher kann die Verantwortung missbraucht werden, es kann Druck auf Kranke wie auf Schwangere ausgeübt werden; dies aber ist nur Zeichen der Möglichkeit der Pervertierung. Abusus non tollit usum!, der Missbrauch und seine Möglichkeit darf den Gebrauch nicht verbieten.

Wenn wir einen Blick auf die Bibel werfen, können wir kaum ein Argument gegen die Selbsttötung finden. Da ist der erste bekannte Selbstmordattentäter: Samson. Er wurde von den Philistern gefangen genommen und eingekerkert. In dem Haus über dem Gefängnis versammelten sich 3000 Männer und Frauen. Samson bittet Gott nochmals um Kraft, um das Haus zum Einsturz zu bringen. Er erhält diese, umfasst die Mittelsäule  des Hauses und spricht: Ich will mit den Philistern sterben. „Da fiel das Haus auf die Fürsten und auf alles Volk, das darin war, sodass es mehr Tote waren, die er durch seinen Tod tötete, als die er zu seinen Lebezeiten getötet hatte“ (Richter 16,27-30). Abimelech, ein Richter Israels, lässt sich, schwer verletzt, von seinen Waffenträger töten, um der Schmach zu entgehen (Richter 9,54). Der erste König Israels, Saul, von seinen Feinden besiegt, stürzt sich ins eigene Schwert (1Sam 31,3-4). Er wird in der Bibel nicht getadelt. In der Makkabäerzeit (2Makk 14,37.41-42) will ein Ältester von Jerusalem, Rasi, sich selbst töten, denn, so heißt es, „er wollte lieber ehrenhaft sterben als den Gottlosen in die Hände zu fallen“. Im NT wird allerdings die Verzweiflungstat des Judas als tief tragisch dargestellt und auch verurteilt, weil er an die Vergebungsbereitschaft Jesu nicht mehr geglaubt hat. Nicht seine Selbsttötung ist das Verwerfliche, sondern sein Verrat an und die Zurückweisung der Liebe Jesu Christi. Viele Kirchenväter, Chrysostomus, Eusebius und Hieronymus loben ausdrücklich die Christinnen, die als Sklavinnen in Bordelle verschleppt, und um der Vergewaltigung zu entgehen, sich selbst töteten. Aus der Bibel lässt sich daher wohl kein Verbot der Selbsttötung erschließen.

Wieweit darf ich nun als Christ auch Beihilfe zur Selbsttötung leisten, wenn ich darum gebeten werde?

Als in den 50er Jahren des vorigen Jahrhunderts der Film „Die Sünderin“ gezeigt wurde, liefen die kirchlichen Behörden dagegen Sturm. In diesem Film reicht die Frau ihrem geliebten erblindeten Lebenspartner das Veronal, bevor die tödlichen Tumorschmerzen beginnen. Ein typischer Fall von Beihilfe zur Selbsttötung. In der Stellungnahme der Ärzteschaft in Deutschland (Gemeinsamer Text 17, S.61) jedoch heißt es: „Die Bereitstellung von Mitteln, die den Suizid ermöglichen oder die direkte Beteiligung an derartigen Handlungen sind mit dem ärztlichen Ethos unvereinbar“ und weiter: „Ärztinnen und Ärzte dürfen das Leben der oder des Sterbenden nicht aktiv verkürzen“.  Aber: ist es besser irgendjemanden, oder gar eine Organisation zu beauftragen, ein lebensbeendendes Mittel zu beschaffen als einen Arzt? Oder ist es  vielleicht ein „menschenwürdigeres“ Sterben, wenn ich mich, da mir kein Arzt hilft, vor den Zug werfe, von einer Brücke springe oder mir teuer am Schwarzmarkt eine Pistole besorge, wie es auch ein Bekannter von mir tat? Nicht ganz zu Unrecht besteht heute die Forderung nach gesetzlicher Aufhebung des Verbotes eines ärztlich assistierten Todes, der in Selbstbestimmung geschieht. Beim assistierten Suizid ist das entscheidende Kriterium die sog. „Tatherrschaft“. Der Kranke muss die Tat selbst ausführen. Die Unterstützung allein (z.B. durch Beibringung des Gifts) wird in der Regel bei uns nicht mehr geahndet; sie bleibt straffrei. Wenn ich jedoch dem Sterben beiwohne, ohne einzugreifen, kann das den Strafbestand der unterlassenen Hilfeleistung (§ 323c StGB) darstellen. Aber nach klarer Erkenntnis eines irreversiblen Sterbeprozesses und nach deutlicher Aufklärung über alternative Möglichkeiten, ist der deutliche Todeswunsch des Kranken zu respektieren. Wenn er den eindeutigen Wunsch nach Hilfe äußert, ist ihm diese nicht zu verwehren, da die personale, verantwortete Entscheidung, auch im Fall der Selbsttötung, höchste Priorität hat. Auch wenn ein Arzt oder Angehöriger in bewusster Verantwortung und Entsprechung des freien Willens des Kranken ein tödliches Schlafmittel reicht, so nimmt er dadurch nicht der Person die Freiheit, denn sie kann darauf auch verneinend reagieren. Der Kranke bleibt handelndes Subjekt und wird nicht zum reinen Objekt, über das verfügt wird. Auch ein Christ kann aktiv sterben wollen, ob die Situation physisch oder psychisch ausweglos erscheint, ist nicht entscheidend, und um Beihilfe bitten. Paulus schreibt: Alles gehört euch, Leben und Tod (1Kor 3,22). Wir dürfen in Verantwortung über unser Leben und unseren Tod verfügen und können die Verantwortung nicht abschieben. Wenn ich keine Hoffnung mehr haben kann auf ein humanes Weiterleben, muss ich die Möglichkeit haben sterben und  dabei die Hilfe eines Anderen in Anspruch nehmen zu dürfen.

Die Gesetzgebung zur Frage der aktiven Sterbehilfe ist in den verschiedenen Ländern sehr unterschiedlich. Während in Deutschland große  Vorbehalte, auch von der Ärzteschaft, gegen sie besteht, ist z.B. in den Niederlanden und Belgien seit 2002 den Ärzten erlaubt, unter Einhaltung festgelegter Sorgfaltspflicht, aktive Sterbehilfe zu leisten. Es muss nach dem heutigen Stand der Wissenschaft sicher sein, dass der Zustand des Leidens des Patienten unumkehrbar ist. Ein zweiter Arzt muss hinzugezogen werden. 2008 wurde auch in Luxemburg die aktive Sterbehilfe durch das Parlament freigegeben. Im US-Bundesstaat Oregon ist seit 1997 die ärztliche Unterstützung bei der Selbsttötung erlaubt. Die  Gründe können der „Verlust der Autonomie“ sein, oder ganz allgemein: „Der Verlust der Fähigkeit etwas zu unternehmen, was das Leben lebenswert macht“.

In Europa stellt die Schweiz einen besonderen Fall dar, sodass sie als „Sterbeparadies“ bezeichnet wird und vor allem aus Deutschland einen regen Sterbetourismus bewirkt. Der Paragraph der „unterlassenen Hilfeleistung“ greift dort nicht. Auch ist nach dem Betäubungsmittelgesetz die ärztliche Verordnung des Pentobarbital in tödlicher Dosis erlaubt. Die Schweizer Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) erkennt allerdings eine solche Verordnung nicht als „Teil der ärztlichen Tätigkeit“ an. Allgemein ist die Beihilfe zur Selbsttötung nicht strafbar, wenn kein rein egoistisches Motiv (das ist entscheidend!) vorliegt. So konnten sich, angeblich nicht gewinnorientierte Organisationen etablieren, die die Beihilfe zur Selbsttötung leisten. Seit 1982 ist es die Exit-Organisation und seit 1998 der Verein Dignitas. Sie geben an für ein „humanes Sterben“ zu stehen. Der „Freitodbegleiter“ ist angehalten nur dann dem Todeswunsch zu entsprechen, wenn er aus einem „schweren, krankheitsbedingten Leiden heraus“ entwickelt wurde. Der Sterbewillige muss uneingeschränkt urteilsfähig sein. Sein Recht auf selbstbestimmtes Sterben ist zu wahren. Auch soll auf die Palliativmedizin wie auf die Psychotherapie ausschöpfend hingewiesen werden. Bei psychisch gestörten Kranken und Dementen, die nicht mehr urteilsfähig sind,  soll die Patientenverfügung maßgebend sein. Schätzungsweise werden von den beiden Organisationen jährlich 400 mit dem entsprechenden Medikament, dem von der Firma Bayer entwickelten Natrium-Pentobarbital in der Dosis von 15 Gramm, versorgt. Nach dem Einschlafen wird der Tod (schmerzlos) durch Ersticken und Herzstillstand herbeigeführt.

Da diese Vereine nicht gewinnorientiert sein dürfen, wird eine Spendenpauschale von 500 SF fällig. Da z.B. Exit 60.000 Mitglieder hat (H. Küng ist einer davon), ist eine Summe von 30 Millionen SF (ca. 25 Millionen Euro) schnell erreicht. Dazu kommt, dass der Sterbewillige für die Assistenz 8000 SF zahlen muss. Es scheint mir nicht sehr glaubwürdig zu sein, dass kein kommerzielles Gewinninteresse dahinter steht. Eine Assistenz sollte helfen und dienen und nicht verdienen. Um dies nicht zu fördern, wäre eine andere Gesetzgebung in Deutschland sinnvoll, die den Suizidtourismus unterbindet. Gewinnorientierte Organisationen sind unethisch. Der Todeswunsch eines Menschen darf nie ein Geschäft sein. So wäre es denkbar, dass in Deutschland Selbsttötung mit ärztlicher Hilfe erlaubt werden könnte, wenn vorher ein obligatorisches Beratungsgespräch (ähnlich wie bei der Schwangerschaftsberatung) stattfindet, das ergebnisoffen und neutral (nicht ideologisch belastet) ist.

4. Die direkte Tötung auf Verlangen

Hier wird zwar die vorausgehende Willenserklärung berücksichtigt, der Kranke selbst aber ist beim Akt rein passiv. Seine eigene Entscheidung ist daher in diesem Augenblick aufgehoben. Nun erteilen wir dem tödlich verletzten Tier den Gnadenschuss. Gibt es für Menschen keine Gnade? Es ist jedoch zu bedenken, dass es sich beim Menschen, der selbstbestimmt handelt, um eine Person handelt. Bei der Fremdtötung geht es hingegen um eine Art der Entsubjektivierung. Das fremdbestimmte Sterben bedeutet die Aufhebung der personalen Freiheit (die im Fall des Tieres wohl nicht zutrifft). Ethisch ist es daher kein Suizid, sondern eine Fremdtötung, wenn auch mit vorhergehendem Einverständnis. Die Tötung eines anderen Menschen auch mit seiner Zustimmung muss zum Schutz des Lebens gesetzeswidrig bleiben. In besonderen Fällen jedoch könnte sie straffrei sein, wenn bestimmte Kriterien beachtet werden. Z.B. bei Folterung, die unerträglich wird, bei einem Phosphorbombardement wie im 2. Weltkrieg in Hamburg, wo die Betroffenen entweder langsam verbrannten oder in der Alster ertranken. Ähnliches gilt für heutige Kriegsführungsweisen. Wenn unter ganz besonderen Umständen die Bitte um Tötung geäußert wird, und objektiv keine andere Möglichkeit besteht, als auf diese Weise ein qualvolles Sterben zu beenden, z.B. wenn der Mensch keinen Finger mehr rühren kann,  ist m.E. Straffreiheit geboten.

Grundsätzlich jedoch ist eine direkte Tötung auf Verlangen unethisch und nicht möglich, weil das konkrete Subjekt im Akt der Tötung fremdbestimmt ist und aus seiner Verantwortung entlassen wird. Der Christ jedoch muss sein eigenes Leben und Sterben verantworten und selbst bestimmen können. Die Giftspritze von einem Arzt zur Tötung gesetzt, ist keine vom konkreten betroffenen Menschen verantwortete Tat. Psychische und physische Hilfe hingegen beim selbstbewussten Sterben angesichts des Todes ist die Pflicht christlicher Nächstenliebe. Eine Tötung durch einen anderen Menschen bleibt jedoch in der Regel ausgeschlossen, weil dadurch der Sterbende zu einem Objekt degradiert wird und seine Würde als Person verliert. So ist es richtig zu sagen: Ich möchte nicht durch die Hand eines Arztes sterben, aber doch in Begleitung eines Arztes meines Vertrauens, der mir hilft, mich vom Leiden zu befreien. So könnte ich dann auch an der Hand eines lieben Menschen sterben.

Nur die liebende Beziehung trägt über den Tod hinaus. Sie ist mehr als alle Lebensenergie. Wer in der Liebe stirbt, hat nicht nur ein sinnvolles Leben gehabt, sondern er lebt in der Liebe weiter.

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© Gotthold Hasenhüttl  

 

Sexueller Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche - ein Symptom?

 

1. Der Skandal 

Im Jahr der Priester, 2010, wurden die Missbrauchsfälle durch kirchliche Hierarchen in einem Ausmaß, auf Grund der Presseberichte, bekannt, die für viele schockierend waren. Klaus Mertes S.J., der Rektor des Berliner Canisiuskollegs trat an die Öffentlichkeit; er warf gleichsam einen Schneeball und die Lawine rollte zu Tal. Überall auf der Welt, nicht nur in Deutschland, vor allem auch in den USA und Irland, zeigte sich wie viele Fälle seit Jahren vertuscht, verheimlicht und oft auch geleugnet wurden.

Für Papst Benedikt XVI. war diese Offenlegung das Werk des Teufels, der das strahlende Bild der zölibatären Priester verdunkeln wollte. Schon lange davor hatte er vor dem Wirken des Teufels gewarnt und für jede Diözese gefordert, Exorzisten zu bestellen, um den Teufel wirksam zu bekämpfen. Trotzdem machte er den Eindruck, als sei er überrascht und erschüttert über die vielen bekanntgewordenen Fälle. In Wirklichkeit war das ganze Ausmaß des Missbrauchs längst dem Vatikan gemeldet worden. Um dies zu verheimlichen wurde ein Vertuschungssystem in Gang gesetzt, das im feierlichen Schreiben des Präfekten der Glaubenskongregation, Kardinal Ratzinger (1981-2005): „Epistula de delictis gravioribus“ vom 18.5.2001 seinen Höhepunkt erreichte. Alle Missbrauchsfälle wurden unter das „Secretum Pontificum“ gestellt. Sollte ein Bischof diese Schweigepflicht verletzen, wurden ihm schwere Kirchenstrafen angedroht. Jede Erklärung einer Schuld oder wenigsten Mitschuld von Seiten des Papstes blieb aus, ja zu Ostern 2010 verkündete der Kardinaldekan „urbi et orbi“ die päpstliche Unschuld und behauptete, dass alles nur eine Hetzkampagne gegen die Kirche sei.

Wie eine Verhöhnung der Missbrauchsopfer muss es wirken, wenn nun Johannes Paul II., der Freund des Kinderschänders Padre Marcial Maciel, am 1.5.2011 selig gesprochen werden soll. Johannes Paul II. deckte zeitlebens Maciel, den Gründer der „Legionäre Christi“, der nicht nur mit mindesten zwei  verschiedenen Frauen Kinder hatte, sondern auch Jugendliche schwer missbrauchte (nach dem Akt der Päderastie absolvierte er seine Opfer [absolutio complicis]; es gilt als eines der schwersten Vergehen des Priesters). Johannes Paul II. umarmte in Mexiko liebevoll Maciel, während er dem knieenden Ernesto Cardenal in Nicaragua mit dem Finger drohte, der für Gerechtigkeit eintrat. Die Gründe dieses Verhaltens lagen darin, dass Maciel und seine Kampforganisation mit aller Macht gegen die Kirche der Armen und die Befreiungstheologie agierte und außerdem finanziell die Reisen dieses Papstes unterstützte. Benedikt XVI. braucht diese Seligsprechung, um sein unseliges Wirken als Präfekt der Glaubenskongregation zu salvieren.

Während  Johannes Paul II. den klerikalen Missbrauch vertuschte (mir sind keine pädophilen Priester bekannt, die suspendiert wurden), hinterließ dieser Papst zusammen mit Ratzinger mehr als 160 gemaßregelte Bischöfe, Priester, Ordensleute und Professoren, denen er die Lehrerlaubnis entzog, die er suspendierte oder gar exkommunizierte, da sie wagten am System selbst Kritik zu üben und sich auf die Seite der Unterdrückten stellten und so den „unabgegoltenen Rest“ in der Kirche einklagten.

Nun machen die Leitlinien zum Umgang mit dem sexuellen Missbrauch (31.8.2010) und die Rahmenordnung zur Prävention (23.9.2010) der deutschen Bischofskonferenz auf den ersten Blick einen guten Eindruck, wie etwa der Hinweis, dass die beste Prävention gegen den Missbrauch von Kindern und Jugendlichen die Erziehung zu eigenverantwortlichen, glaubens- und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten ist. Ist aber das kirchliche System überhaupt dazu geeignet, solche Persönlichkeiten zu entwickeln und ist nicht die absolute Gehorsamspflicht, die das katholische Kirchensystem den Personen abverlangt, das wahre Hindernis der Persönlichkeitsbildung?

Wenn in den Leitlinien von schwerem Schaden gesprochen wird, den die Täter der „Glaubwürdigkeit der Kirche“ zufügen, so ist darin primär die Sorge um das Ansehen der kirchlich-hierarchischen Institution zu erkennen. Die gleiche Klage liest man im päpstlichen Hirtenbrief an die Katholiken in Irland (19.3.2010), dass nämlich durch sexuellen Missbrauch von kirchlichen Würdenträgern der „Respekt vor der Kirche“ verlustig gegangen ist und die Institution Kirche „beschädigt“ wurde. Sie haben gegen „unsere geliebte Kirche“ gesündigt.

Zwei entscheidende Punkte sind in den Leitlinien zu finden, die der Vertuschungspraxis wie eh und je Vorschub leisten werden.

1. ist es das Verschweigen, die Nicht-Bekanntgabe des Missbrauchs, wenn es das „mutmaßliche Opfer“ „ausdrücklich wünscht“. Wie Wünsche von Minderjährigen durch Bestechung der Eltern manipuliert werden können, ist allgemein bekannt. Geld kann vieles bewirken! Noch immer ist mir der Fernsehauftritt eines nun erwachsenen Opfers vor Augen, dem die Diözese Magdeburg 25.000 Euro angeboten hatte, wenn er auf diese Öffentlichkeit verzichtet.

2. hat der Bischof einen Missbrauch durch einen Kleriker den Apostolischen Stuhl zu melden, „der darüber entscheidet, wie weiter vorzugehen ist“ (wie es der Art. 16 der neuen „Normae de gravioribus delictis“ vom 21.5.2010 wiederum vorschreibt). Damit ist eine allgemeine staatliche Anzeigepflicht eo ipso aufgehoben, wie auch Bischof Ackermann, der Missbrauchsbeauftragte, klar erklärte.

Wo bleibt da, die in den Dokumenten vielbeschworene „Kultur der Wertschätzung, des Respekts und der Achtsamkeit“ gegenüber Kindern und Jugendlichen, den (ehemaligen) Opfern? So wie die kirchlichen Äußerungen angelegt sind, wird man den Skandal aussitzen wollen und dann wieder zur Tagesordnung übergehen. Daran ändert auch die Hotline nichts, die für die Missbrauchsopfer eingerichtet wurde. Ich habe von vielen Opfern Rückmeldungen erhalten, die zutiefst schockiert waren, da ihnen erklärt wurde, sie müssten ihre Aussagen beweisen und überdies seien die Taten verjährt. Einer sagte mir, dass er sich nun zum zweiten Mal als Opfer fühle und tief verletzt wurde. Was nützen alle Papiere und Beteuerungen, wenn nicht den Opfern der sexuellen Gewalt in der Kirche schnell geholfen wird? In seinem Irland-Schreiben empfiehlt der Papst als Wiedergutmachung „intensives Gebet“. Ich habe nichts gegen ein Gebet, aber dies als Widergutmachung in den Vordergrund zu stellen, ist unglaublich, unfassbar, ja eine Frechheit. Eine echte Wiedergutmachung ist wohl kaum möglich, aber wirklich alles für die Opfer zu tun, was ihnen hilft, wäre die Pflicht. Man muss überdies erkennen, dass alles, was Papst und Bischöfe tun, nur unter dem Druck der Öffentlichkeit geschieht. Der Tenor aller Aussagen und Handlungen bleibt, dass die Würde der Institution unantastbar ist, aber nicht die des konkreten Menschen. Der Verweis darauf, dass es auch in anderen Institutionen „schwarze Schafe“ gibt, gilt aus zwei Gründen nicht. Es wird immer innerhalb und außerhalb der Kirche Missbrauchsfälle geben, aber das erklärt nicht, warum gerade katholische Kleriker in besonders großer Zahl solche verursachen. Und dann versteht sich gerade die Hierarchie der Kirche als Hüterin der Moral, der die Vertuschungspraxis gerade in dem sensiblen Bereich der Sexualität entgegensteht. Täter werden solange es geht geschützt und Opfer daher missachtet. Selbst ein Opfer-Fond, den österreichische Bischöfe eingerichtet haben, schieben die deutschen auf die lange Bank, bzw. auf den „runden Tisch“.

 

2. Die „Unschuld“ des Systems

Man kann sich zu Recht auch fragen, ob nicht manche Täter selbst Opfer eines Systems geworden sind, das als gut und gottgewollt gilt und in dem nur der einzelne Mensch schwach und sündig ist. So hat Kardinal Urs von Balthasar, der bekannte Theologe, in seiner männlichen Phantasie die Kirche als „casta meretrix“, als „keusche Hure“ bezeichnet. Das erste ist die Institution, das zweite der einzelne Sünder. Ist die Institution wirklich gut und heilig? So erklärte Papst Gregor XVI., 1832, in seiner Enzyklika „Mirari vos“ (Nr. 6, D 2730) – dessen Geist Benedikt XVI. weiterhin vertritt: „Es ist völlig absurd und in höchstem Maße eine Verleumdung zu sagen, die Kirche bedürfe einer … Erneuerung … als ob man glauben könne, die Kirche wäre Fehlern, Unwissenheit oder irgend einer anderen menschlichen Unvollkommenheit ausgesetzt“. Mit der Kirche ist natürlich die hierarchische Institution gemeint. In diesem Sinne zitierte bereits Pascal die Aussage Tertullians (2. Jh.) „numquam Ecclesia reformabitur“ – die Kirche als Institution wird sich nie wirklich reformieren und verändern (ist dann der Weg zu Dantes ‚Göttlicher Komödie‘ noch weit, wenn es heißt „Lasziate ogni speranza, voi ch‘ entrate“!). Solange mit der Aussage des 2. Vatikanischen Konzils (LG Kap. 8) nicht wirklich ernst gemacht wird und die hierarchische Institution sich als ein menschliches Element in der Kirche begreift, das verändert werden kann und muss, wird sich die Hierarchie als göttlich verstehen und jeden Veränderungswillen unterdrücken. Das bedeutet, dass sich die kirchliche Hierarchie als Institution über den konkreten Menschen stellt. Und genau dies ist der Frohen Botschaft Jesu Christi diametral entgegengesetzt. Ihm ging es immer nur um den konkreten Menschen, der unterdrückt, seelisch verletzt und körperlich krank ist. Nie hat er einen Menschen dem Gesetz untergeordnet. Dies zeigt er bei den Krankenheilungen am Sabbat – im damaligen Verständnis das höchste göttliche Gebot – den er außer Kraft setzt, wenn der konkrete Mensch ihm untergeordnet werden sollte. Dies zeigt sich ebenfalls bei den Mahlgemeinschaften, in denen er die Trennung zwischen Sünder und Gerechten aufhebt. Denken wir an die Sünderin beim Pharisäermahl oder sein Essen „mit Zöllnern und Sündern“ usw.! Nie wird ein Gesetz oder eine Institution über die Würde des einzelnen Menschen gestellt. Für Jesus ist diese in Wort und Tat unantastbar. Solange sich die Hierarchie nicht an der Botschaft Jesu orientiert, die niemanden ausschließt, die jeden konkreten Menschen mit seinen Sorgen ernst nimmt und in Freiheit setzt, wird sie sich niemals relativieren, sondern immer absolut setzen. Obwohl J. Ratzinger 1991 eine wichtige Warnung ausgesprochen hat: „Kirchliche Institutionen … drohen sich als wesentlich auszugeben und sie verstellen so den Blick zum wirklich Wesentlichen. Darum müssen sie immer wieder wie überflüssig gewordene Gerüste abgetragen werden … damit der lebendige Herr sichtbar werde“ (Zur Gemeinschaft berufen, Freiburg i. Br. 133, 138). Keine Anzeichen sind zu erkennen, dass dieser gute Gedanke in die Tat umgesetzt wird. Benedikt XVI. verhält sich genau gegenteilig. Die kirchliche Institution wird als Wahrheitsträgerin angesehen und der Einzelne hat sich nach ihr auszurichten und sich ihr zu unterwerfen. Daher sagte Benedikt XVI. in seiner Regensburger Rede 2006, dass das subjektive Gewissen kein ethischer Maßstab ist. Damit stellt er sich gegen die ganze kirchliche Tradition (besonders gegen Thomas von Aquin), die das Gewissen als letzte Entscheidungsinstanz sah, auch wenn Papst Gregor XVI. die Religions- und Gewissensfreiheit als „absurde Wahnidee“ (Delirium) bezeichnete (D 2730). Benedikt XVI. leistet ihm treue Gefolgschaft. Eine größere Missachtung des konkreten Menschen gibt es kaum. Daher ist es auch logisch, dass die römisch-katholische Kirche als letzte westliche Diktatur oder wenn Sie lieber wollen absolutistische Monarchie, die Menschenrechtserklärung (1950) und -konvention (1953) des Europarates nie unterzeichnet hat. Das Kirchliche Gesetzbuch (CIC) müsste radikal geändert werden. Darunter fällt nicht nur das Eheverbot für Priester, sondern ebenso die Entlassung von Kindergärtnerinnen, die ein zweites Mal heiraten, wie die Verweigerung der Gleichberechtigung von Mann und Frau usw.

Aus dieser absoluten Priorität der Institution der Katholischen Kirche als Wahrheitsinstanz gegenüber dem Einzelnen ergibt sich auch die Missachtung der anderen Kirchen. Eine echte Ökumene ist nicht möglich, sondern nur ein Rückkehrökumenismus. In „Dominus Jesus“ (2000) wird klar gesagt, dass die Katholische Kirche die einzige Kirche Christi ist, sonst gibt es nur „kirchliche Elemente“ (IV, 16f). Jesus selbst habe die hierarchische Struktur der Kirche grundgelegt, mit Unter- und Überordnung, also das hierarchische Gefälle von Befehl und Gehorsam. Aus diesem Grund ist auch ein echter Dialog mit anderen Religionen nicht möglich. Wenn zudem beteuert wird, dass die einzig wahre Kirche doch alles, was gut und wahr ist, in den anderen Religionen anerkenne, dann entscheidet eben die Hierarchie darüber, was in den Religionen „gut und wahr“ ist. So stellt sich die Absolutsetzung der Institution Kirche nicht nur über den Einzelnen, sondern auch über alle anderen religiösen Gemeinschaften. Es wundert daher nicht, wenn die katholische Gewaltherrschaft kein Geringerer als Adolf Hitler (der nie aus der Katholischen Kirche ausgeschlossen wurde) lobte: „Etwas Großartigeres“ als die „hierarchische Ordnung“ der Katholischen Kirche hat es „bisher auf der Welt noch nicht gegeben. Ich habe vieles unmittelbar auf die Ordnung meiner Partei übertragen“ (Christen gegen Christen, 76). Muss eine solche Aussage nicht zu denken geben? Bei allem guten Willen kann das Leben dort nicht glücken, wo Unfreiheit und Angst herrschen. Ein wesentlicher Grund für den Missbrauch anderer Menschen! Selbst missbraucht durch einen Machtapparat, wird die Unterdrückung an die schwächeren Glieder weitergeleitet. Die Katholische Kirche als diktatorisches System ist grundsätzlich nicht fähig, Jugendliche in Heimen und Schulen zur Eigenverantwortung zu erziehen. Das sagt natürlich nicht, dass es nicht auch gute „Erzieher“ in kirchlichen Einrichtungen geben kann. Das System aber schädigt alle. Das gilt auch für die Priesterseminare, die durch das ungesunde Zusammenleben von Männern allein eine problematische Polung der Sexualität und Machtgelüste begünstigt. Man muss sich stets vor Augen halten, dass dies alles zur größeren Ehre der Machtkirche geschieht, die der Souverän über die Gläubigen ist. Bezeichnend ist die Aussage des Ignatius von Loyola (Exerzitien, Nr. 365): „Wir müssen, um in allem das Rechte zu tun, immer festhalten: ich glaube, dass das Weiße, das ich sehe, schwarz ist, wenn die Hierarische Kirche es so definiert“. Es ist die blanke Form eines Kadavergehorsams. Er ist getragen von einer „Höllenangst“, die viele auch davor zurückschrecken lässt, aus der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts auszutreten. Wir brauchen doch, so das Argument, eine Institution, die zeigt, woran man sich halten kann. Ebenso spielt die Angst eine große Rolle, die Sterbesakramente nicht empfangen zu können und nicht kirchlich beerdigt zu werden. Treffend sagt dazu Reinhold Schneider: „Auf der Angst ruht die Macht, das Reich des Bösen … über die Angst hinaus vermag es seine Grenzen nicht auszudehnen“. Angst und Gehorsam zerstören die Freiheit und beschädigen daher den Menschen in seinem Wesen. Die „Last der Freiheit“ wird ersetzt durch den Gehorsam gegenüber einer „kirchlich-göttlichen Autorität“. So lässt Dostojewski den Großinquisitor in den Brüdern Karamasow sprechen: „Wir werden sie davon überzeugen, dass sie erst dann wahrhaftig frei sein werden, wenn sie zu unseren Gunsten ihrer Freiheit entsagen und uns gehorchen … und sie werden sich uns mit Lust und Freude unterwerfen“. Eine mächtige Institution, die sich in der Wahrheit wähnt, dazu mit Heilsverheißung, ist attraktiv. Die Freiheit wird in die Zwangsjacke der Angst gesteckt und beides scheint im Gehorsam überwunden. Die Demutsgeste der Unterwerfung fordern stets die Machthaber. Gehorsam verpflichtet sich den Potentaten und nicht dem Gewissen. Daher sagt zu Recht der Philosoph Montesquieu: Macht und Machtmissbrauch sind siamesische Zwillinge. Daher bedeutet der Gehorsam der Obrigkeit gegenüber strukturell blinder Gehorsam, der das Gewissen suspendiert. Die Evangelisten berichten, dass das Volk seinen religiösen Führern gehorchte und dies bedeutete für Jesus den Tod. Treffend betont die Philosophin Hannah Arendt: Keiner hat das Recht zu gehorchen. Und Karl Rahner meinte in seinen Schriften zur Theologie (Bd. 15, 393ff), dass Gehorsam und die Exekution eines Befehles von oben keine Maxime der Kirchlichkeit ist. Die eingetrichterte Gehorsamspflicht durch Hierarchen pervertiert den Menschen. Daher haben wir auch von keinem Papst je das Bekenntnis zur freien Entfaltung der Persönlichkeit gehört. So steht immer das Argument aus dem Kirchlichen Gesetzbuch über dem der Bibel und folglich die hierarchische Macht und Gewalt über dem Einzelnen. Dies alles trägt zur Missachtung der Würde und des Willens des Mitmenschen bei. Der „Obere“ kann sich alles herausnehmen, der Untergebene muss kuschen. Aus der Gewaltherrschaft entsteht so die Gewalt gegen den Schwächeren, die sich nicht nur in einem Prügelbischof wie Mixa zeigt, sondern sich auch sexuell auswirken kann. Gegen diese Hierarchie – d.h. Heilige Herrschaft – die höchst unheilig ist, haben sich z.B. Jeanne d’Arc (15. Jh.) und Hildegard von Bingen (12. Jh.) gewehrt (als „Heilige“ verehrt, sollten sie freilich für das System unschädlich gemacht werden). Jeanne d’Arc ist für ihre Hoffnung auf bessere gesellschaftliche Verhältnisse von den Kirchenführern verbrannt worden, Hildegard von Bingen starb unter dem Interdikt – jedes Sakrament wurde ihr und ihrer Gemeinschaft vom Bischof verweigert – weil sie einen aus der Kirche Ausgeschlossenen in „geweihter Erde“ begraben hatte. Sie kirchlich zu loben, bedeutet, Sand in die Augen der Gläubigen zu streuen, wie es Benedikt XVI. vorzüglich kann, indem er ihre Haltung als vorbildlich bezeichnete. „Denken wir (doch) an Hildegard von Bingen, die kraftvoll protestiert hat gegen Bischöfe und Papst“ (Fernsehinterview 13.08.2006).  Tut dies heute jemand, wird er gemaßregelt, suspendiert oder gar exkommuniziert. Ziviler Ungehorsam ist gegen eine korrupte Hierarchie gefordert. Nur eine Erziehung zum Ungehorsam und zugleich zu einer echten Dialogbereitschaft auf gleicher Ebene, kann helfen, die im System angelegte Gewalt zu überwinden. Eine Hierarchie, die sexuelle Gewalt vertuscht, ist systemisch zutiefst korrupt. Nur wenn das System sich ändert und sich auf die Haltung Jesu besinnt, ist auf eine Reduktion gleich welcher Gewalt zu hoffen. Wo immer das Antlitz eines Menschen geschändet wird, ist ziviler Ungehorsam geboten. Jede Diktatur ist für jeden Menschen schädlich. Sie drückt sich z.B. im „Grundgesetz“ des Vatikans aus (2000, Art. 1): „Der Papst besitzt als Oberhaupt des Vatikanstaates die Fülle der gesetzgebenden, ausführenden und richterlichen Gewalt“. Am Selbstverständnis des letzten absolutistischen Monarchen in der westlichen Welt hat sich seit dem Mittelalter nichts geändert. Muss man einem Diktator wirklich eine Rede im Bundestag „mit Freuden“ gestatten, der lehrt: „A nemine licet judicare judicio“ (1. Vatikanisches Konzil, D 3063). Niemand darf sich ein Urteil über die päpstliche Gewalt erlauben. Man muss sich bei solchen Aussagen der ganzen Tragweite für das Verständnis der „Conditio humana“ bewusst sein. In der Gehorsamsforderung ist jede Diktatur gleich. Jede führt und verführt Menschen zu unmenschlichen Handlungen. Diese sind systemimmanent. Ein anderes, humaneres System ist gefordert, das nicht sich selbst, sondern dem Menschen, dem „Gottesvolk“ dient. Die Würde der Institution ist niemals heilig, sie steht nie über der Würde des konkreten Menschen und schon gar nicht über der Würde des Opfers. Für jeden Christen kann nur gelten, dass allein die Würde und Freiheit jedes Menschen unantastbar und heilig ist. „Zur Freiheit hat uns Christus befreit“ (Gal 5,1). Die Grenze meiner Freiheit kann nur die Freiheit des Anderen sein; sonst gibt es kein Gesetz. Es ist das Gesetz der Nächsten- und Feindesliebe, das allein die ganze Substanz der christlichen Botschaft ausmacht. Alle anderen Gesetze, Gebote und Institutionen haben nur Sinn, wenn sie für den Menschen da sind und solidarische Gemeinschaft fördern. Sonst leisten sie der Gewalt, Unterdrückung und Ausbeutung aller Art (auch sexueller) Vorschub. Nur die Achtung vor den „Mühseligen und Beladenen“ kann Schimmer der Hoffnung auf eine menschlichere und damit christlichere Welt sein. Gehorsam verdirbt und Gesetze, denen man untertan sein muss, können Menschen zerstören. Es ist besser ein Gesetz zu brechen als ein Herz.

Ich meine, es ist deutlich geworden ist, dass institutionelle Strukturen, die über den konkreten Menschen gestülpt werden und denen er zu dienen hat, ihn in seiner verantworteten Freiheit zutiefst verletzen und die Liebe zum, von Jesus Christus befreiten, Menschen schwer beschädigen. Jede auch noch so fromme Ideologie setzt den einzelnen Menschen unwesentlich und ihren Machtanspruch wesentlich. Genau dagegen steht Jesu exemplarisches Leben. Eine Institution, die unbedingten Gehorsam fordert, dazu noch im Namen Gottes, weil sie „von Gottes Gnaden“ existiert, ist die Wurzel der Gewalt. Symptomatisch bringt sie Formen unkontrollierter Machtausübung hervor, von denen eine der sexuelle Missbrauch Schutzbefohlener ist. Die Kirche, die nicht bereut, dass sie ihre Machtinteressen als Institution über das Leid der Opfer gestellt hat und nicht bereit ist, dem Ruf Jesu zu folgen: Kehrt um, denn nur so ist der Bereich Gottes unter euch, wird weiter vertuschen, verleugnen, verheimlichen usw. und alle Schuld auf den Einzelnen abwälzen. Eine Veränderung des kirchlichen Selbstverständnisses ist leider nicht zu erwarten, wie wir aus Hirtenbriefen, vatikanischen und bischöflichen Äußerungen klar erkennen müssen.

 

3. Gründe sexuellen Missbrauchs

Nun noch einige Bemerkungen zum Symptom des sexuellen Missbrauchs. Es ist die Eigenart aller religiösen und staatlichen Diktaturen, dass sie auf die Regelung des sexuellen Verhaltens ihrer Untertanen größten Wert legen und dieses so weit wie möglich überwachen. Selbstverständlich ist eine Gedankenkontrolle noch grausamer, wenn abweichende Meinungen zum Ausschluss führen. Bereits Schiller hat in Don Carlos dagegen protestiert: „Sire, geben Sie Gedankenfreiheit“.

Menschenopfer gibt es nicht nur in der Form der Opferung eines Menschen für eine Gottheit, sondern in der ganzen Kirchengeschichte, angefangen bei Konstantin, fordert die Kirche Menschenopfer, sei es, wie uns allen bekannt, in der Form der Inquisition, der Hexenverfolgung, der Kreuzzüge usw., aber noch subtiler in der Ächtung, im Totschweigen, in der Vernichtung der beruflichen und finanziellen Existenz. Dies reicht bis ins Forum internum, indem Gewissensängste erzeugt werden und so das Denken selbst pervertieren. Besonders ausgeprägt ist es im sexuellen Bereich. Hier gilt dagegen: Tendere supra naturam, est cadere infra! Nun ist das alles keine Erfindung der Katholischen Kirche, sondern Eigenart der Religionen, dass Gott besonders mit der Sexualität in Verbindung gebracht wird, um so einen unumstößlichen Zwang hervorzurufen. Als Beispiel kann uns schon das Alte Testament dienen. Gott schließt mit Israel einen Bund. Was verlangt er? Einen Teil des männlichen Gliedes: die Beschneidung. Von nun an wacht Gott über den Gebrauch des Penis. Die Katholische Kirche übernimmt dieses göttliche Interesse an der Sexualität und wird seine Hüterin. Es war bei meiner Ausbildung zum Priester bezeichnend, dass der Beichtunterricht fast ausschließlich den sexuellen Bereich betraf und wir als Priester besonders auf diesem Gebiet verpflichtet seien, beim „Beichtkind“ nachzuforschen. Das „Jagdrevier“ wurde so bestellt und Gottes besondere Sorge galt dem Tun auch der Eheleute im  Schlafzimmer (es  ist verständlich, denn Gott muss jeweils bei der Zeugung eines Kindes die entsprechende „Seele“ schaffen). Da ein wesentlicher Ansatzpunkt für die Diktaturen die sexuelle Disziplinierung des Einzelnen ist, nimmt die Herrschaft über ihn und die Sexualmoral den ersten Platz ein (anders als bei Jesus, für den die Befreiung von der Unterdrückung aller Art an erster Stelle steht). Lust ist verdächtig und Verhütung – auch im Zusammenhang mit AIDS – ist schwer sündhaft, nur Prostituierten erlaubt der Papst das Kondom, wobei ihr Sexualverhalten eine Todsünde ist. Ehescheidung wird verboten und Wiederverheiratete dürfen die Sakramente nicht empfangen. Hingegen beim Eidverbot durch Jesus, das im Zusammenhang mit der (jüdischen) Ehescheidungspraxis angesprochen wird, ist die Kirche jedoch nicht zimperlich, ganz im Gegenteil, mindestens fünf Mal wird jeder Priester zum Schwören gezwungen. Selbstverständlich wird Homosexualität usw. aufs Schärfste verurteilt. Ja selbst Sexualaufklärung in der Schule verstößt – so Benedikt XVI. erst kürzlich – gegen die Religionsfreiheit. Kann man eine solche „religiöse“ Welt noch verstehen? Selbstverständlich muss jedem Menschen unbenommen sein, ob er eine Ehe eingehen will oder nicht. Kann aber überhaupt ein Zwangszölibat für Priester ein Zeugnis für die Moral einer Kirche sein? Ist es nicht vielmehr ein Zeugnis der Lust- und Sexualfeindlichkeit? Will denn Gott wirklich das Sexopfer? Gott und der Mitmensch treten so in Konkurrenz. Nur der Verzicht auf volle menschliche Beziehung ermöglicht eine erhabene Beziehung zu Gott. Was ist das für ein Gottes- und Menschenbild! Nur im Mitmenschen begegnen wir Gott und nicht in einer gedachten Beziehung meiner Seele zu ihm. Wenn die Vorstellung von der Menschwerdung Gottes einen Sinn hat, dann doch diesen, dass durch Jesus Christus die wahre menschliche Liebe absolute Bedeutung hat und d.h. die Gottesliebe einschließt. Schon im 1. Johannesbrief wird darauf hingewiesen, dass wir Gott, den wir nicht sehen, nicht lieben, wenn unsere Liebe nicht dem sichtbaren Menschen gilt. Gerade wenn man einem Menschen sein „Herz“ schenkt, ihn absolut bejaht, wird Gottes Wirklichkeit erfahren.

Nachdem alle Begründungen des Zölibatsgesetzes fehlgeschlagen sind, wie: die Naherwartung oder die Sündhaftigkeit jeder geschlechtlichen Betätigung (z.B. Hieronymus [4. Jh.]: „omnis coitus inmundus“, auch in der Ehe) oder die kultische Reinheit (vor der Hl. Messe kein Geschlechtsverkehr) oder die Ehelosigkeit als „eschatologische Existenz“, da im „Himmel“ nicht geheiratet wird (Lk 20,34ff), als ob Priester „Engel“ auf Erden wären, blieb schließlich noch das Argument, das 1983 in den CIC Eingang gefunden hat: Der ehelose Priester könne leichter „mit ungeteiltem Herzen, Christus anhangen“ und so besser Gott und den Menschen dienen. Dabei wird besonders die Frau abgewertet und zum Hindernis für das Wirken des Priesters. Wirklich schädlich hingegen ist für jeden Priester und Menschen Herrschsucht, Machtanspruch, eigene Überbewertung, institutionalisierte Unterdrückung, Habgier und Missbrauch Schutzbefohlener. Es wird überhaupt nicht gesehen, dass gerade echte dialogische zwischenmenschliche Beziehung Gotteserfahrung erst ermöglicht. Der Mensch ist kein geschlossenes Subjekt, das sich Untertanen suchen sollte, um sie zu beherrschen, sondern ein Beziehungswesen. In der Enzyklika „Deus caritas est“ sagt Benedikt XVI. selbst, dass Mann und Frau zusammen das volle Menschsein bilden. Der zölibatäre Priester wird zu einem halben Menschsein gezwungen. Unerfülltes Menschsein, ein fragmentierter Mensch wird immer stärker pervertierten Gelüsten ausgesetzt sein, als ein Mensch, der in Freiheit sein Menschsein, seinen Lebensentwurf leben kann und darf.

Die Traumatisierung durch die kirchlichen Moralvorstellungen führt zur Abspaltung von Sex und Sinnlichkeit. Die kirchliche Institution erhebt die „Heilige Familie“, die makellose Jungfrau und den asexuellen Kleriker zum Ideal. Genau dadurch wird die sexuelle Gewalt begünstigt (D. Funke). Die Spaltung in einen asexuellen Priesterleib und einen niedrigeren sexuellen Körper bilden den Hintergrund des sexuellen Missbrauchs in der Kirche. Dieses Priesterideal ist neben der Machterhaltung der Institution ein Grund, warum die Trauer wegen der Befleckung des reinen Kleides der Katholischen Kirche im Vordergrund steht und die Beschämung darüber weit größer ist als die Sorge um das Leid und die Verletzungen der Opfer. Warum sich Priester überhaupt dieser Idee unterwerfen, liegt oft darin, dass ihnen eine hohe narzisstische Belohnung (Himmel) in Aussicht gestellt wird. Eine noch nicht entwickelte Persönlichkeit kann daher von einem Leben ohne sexuelle Beziehung angezogen werden. Nicht die Ehelosigkeit als solche ist das entscheidende Problem, sondern eine monogeschlechtliche Hierarchie, die Unterwerfungsbereitschaft fordert, die der Priester weitergibt und die ihn zur Gewalt verführt, die sich auch sexuell zeigt, wo seine eigene psychosexuelle Entwicklung tief gestört ist. Die eigene „Abtötung“ verleitet zur Verdinglichung des Körpers, die auf das Opfer projiziert wird. So wird der Andere (Kind, Jugendlicher etc.) nicht als ein freier Mensch erlebt, sondern als ein Teil des eigenen Selbst, der vergewaltigt wird. Selbst in sich gespalten, beraubt er den Anderen seiner Ganzheit und macht diesen sich selbst im Missbrauch gleich. Zugleich ist das Tabu „Weib“ aufgestellt. Die Angst vor der Frau spiegelt sich darin wider, dass sie in der Jungfrau Maria zärtlich, innig und kindlich verehrt wird, jedoch erotisch-sexuell nicht begehrt werden darf. Daher wird keine Partnerschaft auf gleicher Ebene gefördert, sondern die Unterwerfung unter die asexuelle jungfräuliche Mutter. Durch dieses entgleiste Ideal wird die Unterwerfungsbereitschaft gleichsam dogmatisiert. Die Einsicht, dass sich in einer echten partnerschaftlichen Beziehung eine Wirklichkeit zeigt, die das Göttliche berührt, könnte die Abspaltung verhindern und damit den sexuellen Gewaltexzessen Einzelner das fördernde Klima entziehen.

 

4. Kirche Christi als Freiraum für Christen

Würde die römische Kirche sich auf die Frohe Botschaft Jesu beziehen, dann wäre klar, dass nur die Pflege einer Beziehung auf Augenhöhe christlich sein kann. Niemanden sollt ihr Meister, Lehrer und Heiliger Vater nennen, sondern ihr alle seid Geschwister (Mt 23,7f). Keine Über- und Unterordnung, keine Gewaltanwendung körperlicher oder psychischer Art ist mit dem Christentum zu vereinbaren. Wenn Strukturen einer Glaubensgemeinschaft angebracht sind, dann kann man die Pastoralbriefe heranziehen (auch wenn patriarchalische Untertöne der damaligen Gesellschaft mitschwingen). Wenn Vorsteher von der Gemeinde gewählt werden, dann sollten sie gütig, verheiratet und gastfreundlich sein, aber nicht trunksüchtig, zänkisch oder geldgierig. Die Kinder sollten gut erzogen sein, damit Außenstehende sich nicht das Maul zerreißen (1Tim 3,1ff). Auch soll der Gewählte das Böse mit Geduld ertragen (2Tim 2,24). Im 2. Jh. wussten offenbar die Christen, dass nur ein Mensch, der beziehungsfähig ist und in einer ehelichen Beziehung lebt, geeignet ist, Glaubensgemeinschaft zu koordinieren und vernünftige Anleitungen zu geben. Von der biblischen Botschaft her ist es nicht möglich, irgendetwas über die Beziehungsgemeinschaft Gleichberechtigter zu stellen, die jedem seine Freiheit lässt und die Freiheit des Anderen achtet. Ich sehe im Gehorsamsprinzip, das immer ein Herr-Knecht-Verhältnis errichtet und daher Menschsein in der Wurzel pervertiert, das unchristliche Leitmotiv, das immer Unterdrückung hervorruft und inhuman ist. „Heiliger Vater befiehl, wir folgen dir“ – ist der tiefste Widerspruch zur Botschaft Jesu. Dem Machtstreben der Jünger setzt Jesus den Verweis auf die damalige Gesellschaftsordnung entgegen, die in Unterdrückungsmechanismen bestand. So soll es bei euch nicht sein! Nicht Herrschaftsanspruch, sondern Solidarität! Sie überwindet das Böse durch das Gute. Das Streben nach Macht und Ehre bringt Unheil, nur eine Umkehr (Metanoia) kann helfen, dass der Bereich des Guten, Gottes Bereich unter den Menschen wirklich wird. Die Wertschätzung eines jeden Menschen, auch des schwächsten, muss unter Christen das rücksichtslose Durchsetzungsvermögen durchkreuzen; dies gilt für Ausbeutung aller Art, durch Arbeit, durch Gewinnmaximierung, durch sexuelle Abspaltung. Das Markus-Evangelium erkannte bereits darin die Kirche am Scheideweg, die sich zwischen Machtträumen von Herrschaftsansprüchen und solidarischem Einstehen füreinander, also zwischen Unglaube und Glaube entscheiden muss. Unser Positionsdenken ist total umzukehren. Darum spricht Jesus vom Werden zu einem gering geachteten Kind. Ausgleich in der Glaubensgemeinschaft zu schaffen ist nicht die Aufgabe irgendeines Würdenträgers, sondern letzte Instanz ist die ganze Gemeinde. In ihr ist kein Platz für eine Vertuschungsstrategie, für Vorverurteilungen, Geheimdossiers und Demutserklärungen. Nächsten- und Feindesliebe ist die christliche Grundhaltung. Diese Gleichheit vor Gott, der Liebe, ist keine unterdrückende Gleichmacherei, sondern Schutz der Würde jeder einzelnen Person. Auch Jesus ist nach dem Johannes-Evangelium kein Herrscher: Nicht Knechte nenne ich euch, sondern Freunde. Christliche Gemeinschaft bricht die Herrschaft des Menschen über den Menschen. Wie wir wissen, baut Paulus den Gedanken einer Gemeinschaft Gleicher aus, indem er die Charismen – jeder ist ein Charismatiker – als Grundstruktur der Kirche versteht. Eine hierarchische Organisation ist ihm nicht nur fremd, sondern sie verfälscht das Kirche-Christi-Sein. Augustinus greift den paulinischen Kirchenbegriff auf: „Ecclesia est populus fidelis per universum orbem dispersus“ (Trid. Kat. X,II). Überall, wo zwei oder drei im Namen Christi versammelt sind, ist Kirche Christi. Das Bild des Leibes Christi für die Kirche soll verdeutlichen, dass jeder seine spezifische Funktion hat und daher seine unauswechselbare Würde, die unantastbar ist. Eine kopflose Gemeinde geht in die Irre, eine herzlose erstarrt in Lieblosigkeit, eine blutleere vertrocknet und eine ohne Lunge erstickt. Jeder hat die gleiche lebenserhaltende Bedeutung und daher diskriminieren Christen weder Juden noch Heiden, weder Sklaven noch Freie, weder Mann noch Frau (Gal 3,26f). In der paulinischen Gemeinde sind die Beziehungen von ihrer Struktur her herrschaftsfrei. Die Struktur der römisch-katholischen Kirche ist dieser diametral entgegengesetzt. Sie ist wie ein Wolf im Schafspelz. Sie spiegelt den Willen Jesu Christi vor, der nur in einer Obrigkeitskirche verwirklicht werden könne und hält so die Menschen unmündig. Dagegen gilt: Wage deinen Glaubensverstand zu gebrauchen, er steht über jedem Gehorsamsakt! Um den Missbrauch von Menschen – nicht nur sexuell – zu reduzieren, kann nur ein Glaubensbewusstsein helfen, das in jedem Menschen Gottes Ebenbild sieht, d.h., dass jeder liebenswert ist und in seiner Freiheit geachtet wird. Als Hilfe dafür mag ein demokratisches System nützlich sein. Jeder hat bei allen wichtigen Entscheidungen ein Mitspracherecht. Die Gewaltenteilung ist ein unabdingbarer Bestandteil. Machtkontrolle ist stets obligatorisch. Abwahl von allen institutionellen Posten muss möglich sein. Papst, Bischöfe und Pfarrer sind nur auf Zeit zu bestellen (z.B. 5 Jahre) und haben vor den anderen Gläubigen Rechenschaft abzulegen. Jeder muss seine eigene Lebensform wählen können, solange sie nicht Mitchristen Schaden bereitet. Frau und Mann sind selbstverständlich gleichberechtigt. Nichts darf an Glaubensregeln oder Gemeindeordnungen verkündet werden, was der gegenseitigen Liebe abträglich ist, denn nur der Glaube, der in der Liebe wirkt, ist Fundament der Kirche. Die Zwei-Klassen-Gesellschaft der Kirche wäre beendet und die Monopolstellung der Hierarchie erloschen. Kirche könnte so zum Vorbild für die Befreiung von Herrschafts- und Machtmechanismen werden. In der Wurzel wäre der Missbrauch von Menschen überwunden. Das heißt nicht, dass Missbrauch überhaupt nicht mehr vorkommen kann, aber Vertuschung und Missachtung der Opfer wäre a limine verbannt. Nur eine radikale Veränderung des kirchlichen Selbstverständnisses kann Heilung bringen. Nur eine Kirchenverfassung, die die Herrschaft des Menschen über den Menschen ausschließt, ist christlich. Wenn die Kirche die Frohe Botschaft der Freiheit eines Christenmenschen verkündet und diese Freiheit in die tätige Liebe einbindet, dann könnte der alte Ruf der Nichtchristen wieder zu hören sein: Seht, wie sie einander lieben! Für die jetzt bestehende Kirche gilt jedoch die Klage Jesu, wie einst über Jerusalem: „Oh dass du es doch erkannt hättest, was an diesem deinem Tag dir zum Frieden dient! Nun ist es vor deinen Augen verborgen.“ (Lk 19,42).  

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