Rundfunkbeitrag

Während Ihres Aufenthaltes in Saarbrücken werden Sie einen Brief vom "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" erhalten.
Weitere Informationen zum Rundfunkbeitrag finden Sie im Internet unter: www.rundfunkbeitrag.de/welcome

    Was ist der "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice"?

    Das ist ein Dienst, der die Gebühren für Radio, Fernsehen und Internet einzieht, die jeder Bürger zahlen muss - auch wenn Sie keines dieser Geräte besitzen oder nutzen!
    Die monatliche Gebühr beträgt 18,36€ (Stand: Juli 2021) und wird in der Regel alle 3 Monate gezahlt (55,08€).

    Wer muss bezahlen?

    Jede in Deutschland gemeldete Person muss unabhängig von ihrer Nationalität den Rundfunkbeitrag bezahlen. Dies gilt also auch für Erasmus-Studenten und andere Austauschstudenten.
    Wenn Sie in einer Wohngemeinschaft leben, dann hängt es von der genauen Wohnform ab, ob Sie selbst zahlen müssen oder ob Sie die Gebühr mit Ihren Mitbewohnern/innen teilen können. 

    Wie genau funktioniert das System in Einzelapartments oder Wohngemeinschaften?

    • Bei Einzelapartments muss jeder einzelne Bewohner/in die Beitragsgebühr von 18,36 € pro Monat entrichten.
    • Doppelwohnungen ("Dublette") und die so genannten Wohngruppen (d.h. Wohngemeinschaften "WG") gelten jeweils als ein Wohnsitz, d.h. pro Wohnung muss nur ein Student bezahlen.
    • In den Wohnheimen - die eine Gemeinschaftsküche und/oder ein Gemeinschaftsbad für alle Bewohner/innen dieser Etage haben - ist die Rechtslage nicht ganz deutlich. Der "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" wird voraussichtlich versuchen, jedes Zimmer als "Wohnheim" anzusehen, d.h. alle Studierenden auf der Etage müssten dann einzeln für den gesamten Beitrag aufkommen. Sie können trotzdem versuchen, Ihre gesamte Etage als eine Wohnung anzumelden.

    Was muss ich tun?

    Sobald Sie den Brief erhalten haben, füllen Sie die darin enthaltene Anmeldung für den Dienst aus. Dort müssen Sie das Datum Ihres Einzuges in die Wohnung angeben und ob Sie das Geld alle drei Monate selbst überweisen oder das Geld per Lastschriftverfahren einziehen lassen (wir empfehlen eindringlich die erste Option!).

    Wenn Sie mit anderen Personen in einer Wohnung mit gemeinsamen Einrichtungen ("WG") leben, dann werden alle Mitglieder der Wohnung als in einem Haushalt lebend betrachtet.

    In diesem Fall muss sich einer der Mitbewohner/innen für den Rundfunkbeitrag anmelden und die volle Gebühr bezahlen. Sie können dann die Gebührenkosten unter allen Bewohnern/innen der Wohnung aufteilen. Sobald die anderen Mitbewohner/innen den Brief zur Anmeldung ebenfalls erhalten, muss lediglich das Feld "Jemand anderes zahlt bereits für unsere Wohnung" unter Angabe der Beitragsnummer ausgefüllt werden. Auf diese Weise zahlt nur ein Student pro Haushalt die Gebühr und die Kosten können geteilt werden.