M.A. Musikwissenschaft

Master of Arts (M.A.)

Interessenten, die ihr Bachelor- oder äquivalentes Zeugnis erst zum Ende des Sommersemesters erhalten, können sich mit einer vom zuständigen Prüfungsamt ausgestellten Fächer- und Notenübersicht bewerben. Der Mindestnotenschnitt des Bachelorabschlusses beträgt (für das erweiterte Hauptfach) 2,0; bei schlechterem Wert kann eine Eignungsprüfung stattfinden. Das besondere Interesse (für das erw. HF) ist im Bewerbungsdossier zu dokumentieren oder in einem Bewerbungsgespräch festzustellen. Sprachkenntnisse werden vorausgesetzt in zwei der folgenden Sprachen: Englisch, Latein, Französisch, Italienisch oder Spanisch, nachzuweisen durch Schul- oder äquivalente Zeugnisse über drei Jahre. Im Studienbereich Musikgeschichte müssen 37 CP im Bachelorabschluss erreicht sein. Sind diese Qualifikationen nicht vom ersten Fachsemester an erforderlich, so können sie bis zum Abschluß des zweiten Fachsemesters nachgeholt werden. Vgl. dazu neben Studienplan und -ordnung die Prüfungsordnung M.A., S. 610f. und 613, jeweils § 30.

 

Weitere Informationen zum Studiengang und zum Bewerbungsverfahren finden Sie in der Masterbroschüre der Philosophischen Fakultät sowie auf dem Masterportal der Universität des Saarlandes.