Seit der Gründung als seinerzeit zweisprachige Universität im Herzen Europas bildet die Rechtsvergleichung einen Schwerpunkt der rechtswissenschaftlichen Forschung und Lehre an der Universität des Saarlandes (Geschichte der Rechtsvergleichung an der Universität des Saarlandes). In dieser Tradition stehend, bündelt das Institut für Rechtsvergleichung die vielfältigen rechtsvergleichenden Aktivitäten an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und setzt damit seit April 2026 die Arbeit des Instituts für Europäisches Recht fort (Aufgaben und Ziele). Das Institut wird derzeit von den drei Direktoren Prof. Dr. Christian Gomille (geschäftsführend), Prof. Dr. Nikolaus Marsch, D.I.A.P. (ENA) und Prof. Dr. Achim Seifert geleitet (Institutsleitung). Es bietet den Masterstudiengang "Deutsches Recht und Europäische Rechtsvergleichung" an, der unter anderem auf eine rechtsvergleichende Promotion vorbereitet (LL.M.-Studiengang "Deutsches Recht und Europäische Rechtsvergleichung").
Aktuelles

Der Sozialstaat in Frankreich: historische, politische und rechtliche Grundlagen
Deutsch-Französischer Diskurs
Zeit: 19. November 2026, 16.00–18.00 Uhr
Ort: Universität des Saarlandes, Campus B4 1, Raum wird noch bekanntgegeben, 66123 Saarbrücken
Referent: Prof. Dr. Carlos Herrera (Université de Cergy – Pontoise; Centre de philosophie juridique et politique (CPJP), Paris)
Gastgeber: Prof. Dr. Achim Seifert (Rechtswissenschaft)
Abstract
Die Entwicklung des Sozialstaates in Frankreich hat einen anderen Weg als in Deutschland genommen. Die Idee selbst vom "Staat" erschien erst spät. Die dieser Entwicklung aufgeschlossensten Theorien bevorzugten eine Rekonstruktion auf der Grundlage des Begriffes "öffentlicher Dienst". Gleichzeitig und vielleicht paradoxerweise blieb die Idee "sozialer Rechte" mit Blick auf die Verfassung über lange Zeit hinweg unterentwickelt. Nach einem Blick auf die großen historischen Augenblicke der Errichtung des Sozialstaates soll der Vortrag die politischen Grundlagen, die mit dem Sozialstaat in Frankreich verbunden sind, und anschließend die rechtlichen, insbesondere die verfassungsrechtlichen Grundlagen dieser Realität, welche mit der Verfassung von 1946 in Erscheinung treten und von der Rechtsprechung seitdem aktualisiert worden sind."
Vortrag in französischer Sprache.
Impulsvortrag zur „Rechtskultur“ – Prof. Dr. Nikolaus Marsch
Treffen der Verwaltungsrichter aus dem Saarland und aus Luxemburg
Anlässlich des Besuchs einer Delegation Luxemburger Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter bei den Verwaltungsgerichten des Saarlandes wird Prof. Dr. Nikolaus Marsch, Direktor des Instituts für Rechtsvergleichung, am 30.10.2026 einen Impulsvortrag zur Rechtskultur und ihrer Bedeutung für den Schutz von Rechtsstaatlichkeit auf nationaler und supranationaler Ebene halten und sich im Anschluss mit den Richterinnen und Richtern austauschen.

Erschienen: Einführung in die deutsch-französische Rechtsvergleichung
Aurore Gaillet/Jonas Knetsch/Stefan Huber/Nikolaus Marsch (Hrsg.): Introduction au droit comparé franco-allemand
Im Verlag LexisNexis ist ein rechtsvergleichendes Grundlagenwerk erschienen, das den Leserinnen und Lesern einen Überblick über den state of the art der deutsch-französischen Rechtsvergleichung quer über 19 unterschiedliche Rechtsgebiete und Themenfelder geben soll. Prof. Dr. Nikolaus Marsch, Direktor des Instituts für Rechtsvergleichung, ist als Mitherausgeber an der Konzeption des Bandes beteiligt gewesen, dessen Besonderheit darin besteht, dass alle Kapitel von deutsch-französischen Autorentandems verfasst wurden. Er hat zugleich, gemeinsam mit Prof. Dr. Anne Jaquemet-Gauché, einen Beitrag zum Verwaltungsrecht beigesteuert. Prof. Dr. Christian Gomille, geschäftsführender Direktor des Instituts für Rechtsvergleichung, ist mit einem Beitrag zum Medienrecht ebenso als Autor am Band beteiligt, wie Prof. Dr. Julien Dubarry, der bis August 2026 Direktor des Centre Juridique Franco-Allemand (CJFA) der Universität des Saarlandes war.
Rechnungshofkontrolle in Deutschland und Frankreich
Konferenz zur persönlichen Verantwortlichkeit und Verwaltung öffentlicher Gelder in Deutschland und Frankreich
Am 22.05.2026 fand an der Université de Strasbourg eine von Prof. Dr. Christophe Pierucci veranstaltete rechtsvergleichende Konferenz zur Rechnungshofkontrolle statt, die von der Präsidentin des Rechnungshofs des Saarlandes, Dr. Annette Groh, und Nicolas Groper, Premier Avocat général près de la Cour des comptes et près la Cour d’appel financière, ko-organisiert wurde. Prof. Dr. Nikolaus Marsch, Direktor des Instituts für Rechtsvergleichung, war als rechtsvergleichender Berater in die Organisation eingebunden und hat einen einführenden Vortrag zur persönlichen Verantwortlichkeit von Amtsträgern für Verfehlungen beim Umgang mit öffentlichen Geldern gehalten.

Pluralismusvorgaben für private Rundfunkveranstalter – Prof. Dr. Nikolaus Marsch
Konferenz an der Université Paris Panthéon-Assas
Auf Einladung von Prof. Dr. Camille Broyelle hat Prof. Dr. Nikolaus Marsch, Direktor des Instituts für Rechtsvergleichung, am 12.02.2026 an einer Konferenz zum Thema „Binnenpluralismus bei privaten Rundfunkveranstaltern“ an der Université Paris Panthéon-Assas teilgenommen. Anstoß für die Konferenz war eine Entscheidung des Conseil d’Etat, der die französische Regulierungsbehörde zur Durchsetzung gesetzlicher Pluralismusvorgaben gegenüber einem privaten Fernsehsender verurteilt hat. Nikolaus Marsch hat den Zuhörern die deutsche Rechtslage präsentiert und im Anschluss mit Kolleginnen und Kollegen aus Frankreich, Italien und England und Vertreterinnen von Reporters sans frontières über rechtliche Handlungsoptionen diskutiert. Eine Aufzeichnung der Konferenz finden Sie hier.