Förderlinie 1 | Interdisziplinäre Forschung

Programmbeschreibung

Die Förderlinie "Interdisziplinäre Forschung" soll herausragenden WissenschaftlerInnen ermöglichen, an der Schnittstelle zwischen Disziplinen zu forschen und innovative Ansätze für wissenschaftliche Fragestellungen zu entwickeln. Kooperationen mit einer Partnereinrichtung aus der europäischen Hochschulallianz Transform4Europe (T4EU) sind erwünscht, jedoch keine Voraussetzung.

 

 

Auf einen Blick

Ziele des Programms
  • Förderung und Entwicklung von WissenschaftlerInnen in frühen Karrierephasen

  • Förderung von innovativen, interdisziplinären und exzellenten Forschungsprojekten 

  • Förderung interdisziplinärer Zusammenarbeit und Etablierung neuer Forschungsansätze, die zu Kooperationen und zur Einwerbung von Drittmitteln insbesondere für interdisziplinäre Vorhaben führen

  • Stärkung von (T4EU) Kooperationen

Interdisziplinarität wird in dieser Ausschreibung wie folgt verstanden:

  • Kooperationen:
    Interdisziplinarität ist gegeben, wenn mindestens zwei WissenschaftlerInnen in frühen Karrierephasen aus unterschiedlichen Fachrichtungen zusammenarbeiten. Die KooperationspartnerInnen müssen keine Dauerstellen innehaben (z. B. auch Postdoc möglich). Kooperationen können auch mit WissenschaftlerInnen außerhalb der Universität des Saarlandes (UdS) und außerhalb Deutschlands erfolgen.
  • Interdisziplinäre Einzelprojekte:
    Interdisziplinarität umfasst nicht nur Kooperationen, sondern kann auch innerhalb eines Projektes gegeben sein. Ein Einzelprojekt gilt als interdisziplinär, wenn die antragstellende Person in ihrer Forschung Methoden, Ansätze oder Fragestellungen aus mindestens zwei unterschiedlichen Fachgebieten integriert und diese für die Projektziele wesentlich sind.
Fördersummen
  • Einzelprojekt bis zu 10.000 €
  • Kooperationsprojekt bis zu 15.000 €. Die Mittelaufteilung zwischen den PartnerInnen ist frei vereinbar. Eine Mittelweiterleitung an externe WissenschaftlerInnen ist nicht zulässig.
  • Bei Kooperationen mit einer Transform4Europe-PartnerIn können zusätzlich max. 1.000 € (pauschal) beantragt werden 
Förderfähige Mittel
  • Sachmittel und Mittel für Wissenschaftliche Hilfskräfte
Förderdauer
  • Bis zu 6 Monate

    Ihre Ansprechpartnerin

    Karolina Sturm (forschung@uni-saarland.de)

    Antragsvoraussetzungen und Antragsberechtigung

    Wer darf sich bewerben?
    • WissenschaftlerInnen der UdS mit abgeschlossener Promotion mit exzellentem Abschluss bis zu 5 Jahre nach Promotion
    • JuniorprofessorInnen sind ebenso antragsberechtigt, ausschlaggebend ist das Datum der Verteidigung der Dissertation
    • Längere Ausfallzeiten werden gemäß den DFG-Richtlinien berücksichtigt (DFG Chancengleichheit). Die Angabe von Ausfallzeiten erfolgt auf Vertrauensbasis; Einzelnachweise sind nicht erforderlich.
    Was muss ich einreichen?
    • Lebenslauf (max. 2 Seiten), inkl. TOP Publikationen (max. 5)
    • Darstellung des geplanten Forschungsprojekts (max. 3 Seeiten)
      • Abstract (max. ½ Seite)
      • Zentrale Ziele und Methoden des Projekts
      • Darlegung des innovativen / exzellenten Charakters für START
      • Beschreibung der beteiligten Disziplinen und ihrer Schnittstellen
    • Budgetplan (Tabelle) (max. ½ Seite)
    • Empfehlungsschreiben des/der Vorgesetzten (50 - 300 Wörter). Wenn Antragstellende eine Juniorprofessur innehaben, ist kein Empfehlungsschreiben erforderlich.
    • Gegebenenfalls: Nachweis KooperationspartnerIn
      • Bei Kooperationen mit anderen Disziplinen: Nachweis über die Einbindung von mindestens einer / einem KooperationspartnerIn aus einer anderen Disziplin
      • Bei Kooperationen im Rahmen der Europäischen Hochschulallianz T4EU: Nachweis über die Einbindung von mindestens einer T4EU-Partnerinstitution
      • Bei interdisziplinären Einzelprojekten: Die Interdisziplinarität muss aus der Projetkbeschreibung hervorgehen
      • Die Nachweise werden als formlose E-Mail von der jeweiligen Partnerin/dem jeweiligen Partner erbracht
    Style Sheet
    • Schriftart: Arial
    • Schriftgröße: mindestens 11
    • Zeilenabstand: mindestens 1,2
    • Seitenränder: Oben 2,5 cm | Unten 2 cm | Links 2,5 cm | Rechts 2 cm
    • Der Antrag kann sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache eingereicht werden
    • Der Antrag kann sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache eingereicht werden
    • Zitationsformat: Es bestehen keine formellen Vorgaben; Hyperlinks/DOIs als in‑text-Verweise sind zulässig
    • Publikationen, die nicht als Open Access zur Verfügung stehen, müssen der Bewerbung nicht beigefügt werden
    Wie muss ich einreichen?

    Die vollständigen Unterlagen (eine PDF-Datei) werden ausschließlich per E-Mail eingereicht an:

    forschung(at)uni-saarland.de

    Es dürfen nur die zur Verfügung gestellten Templates verwendet werden. Das vorgegebene Style Sheet muss eingehalten werden. Speichern Sie das Dokument unter dem Namen START_F1_Interdisziplinäre Forschung_<Ihr Nachname>

    Eine Veränderung oder Anpassung der bereitgestellten Templates und/oder eine Nicht-Einhaltung des vorgegebenen Style Sheets kann dazu führen, dass Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt wird.

    Wann muss ich einreichen?
    • Bewerbungsfrist: 15. März 2026
    Wie lange werde ich gefördert?
    • Bis zu 6 Monate
    • Frühestmöglicher Beginn der Förderung: 01. Juli 2026
    • Laufzeit bis max. 31. Dezember 2026
    • Entscheidung und Bewilligung/Mitteilung erfolgen zeitnah
    Was wird gefördert?
    • Reisekostenzuschüsse:Finanzierung von aktiven Teilnahmen an Konferenzen, Archivarbeiten oder Summer Schools (max. zwei Monate, am Stück oder verteilt)
    • Sachmittel verwendbar für: Lizenz- / Softwaregebühren, Publikationsgebühren, Literatur, Verbrauchsmittel, etc.
    • Verbrauchsmaterial
    • Wissenschaftliche Hilfskräfte
    • Bei Kooperation mit T4EU-Partnerinstitutionen: Kosten im Zusammenhang mit der Kooperation
    • Nicht verausgabte Mittel verfallen
    Regelung zur Einreichung von mehreren Förderanträgen

    Für Mitglieder der Medizinischen Fakultät gilt gemäß dem Beschluss des Forschungsausschusses vom 12. Februar 2004, dass Förderanträge nur an einer Stelle eingereicht werden dürfen (HOMFOR oder Forschungsausschuss). Diese Regelung findet gleichermaßen Anwendung auf das START Förderprogramm. Identische oder inhaltlich gleichlautende Anträge dürfen nicht parallel bei HOMFOR, dem Forschungsausschuss oder dem START Förderprogramm eingereicht werden.