Gefahrguttransporte
Informationen und Hinweise zu Gefahrgut-Transporten für Sonderabfälle nach GGVSEB/ADR.
Die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße wird in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) in Verbindung mit der ADR (Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) geregelt.
Die Campus-Gelände Homburg, Dudweiler und Saarbrücken sind kein abgeschlossenes Werksgelände und unterliegen damit den oben genannten gesetzlichen Regelungen.
Abfall- und Chemikalien-Transporte müssen deswegen nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
Beim Gefahrguttransport wird zwischen Transporten in Entsorgungsbehältern (Sammeltransporte) und in Feinchemikaliengebinden (Feinchemikalientransport) unterschieden.