Betriebs­prak­ti­kum

Alle Lehramtsstudierenden (außer Wirtschaftspädagogik) müssen bei der Anmeldung zum Ersten Staatsexamen ein Betriebspraktikum nachweisen (LAB 9 Monate, allgemeinbildende Schulen 4 Wochen oder 160 Arbeitsstunden).

Formular zur Bestätigung des Betriebspraktikums (Lehramt an allgemeinbildenden Schulen)

Ordnung der Betriebspraktika für die Lehrämter an allgemeinbildenden Schulen

Ordnung der Betriebspraktika für das Lehramt an beruflichen Schulen


Bitte legen Sie die Bescheinigung des Betriebspraktikums mindestens 6 Monate vor Anmeldung zum mündlichen Staatsexamen im ZfL zur Prüfung der Anerkennung vor.
Senden Sie die Unterlagen per Post oder per E-Mail an isabelle.wagner[at]uni-saarland.de.
Telefonisch erreichen Sie Frau Wagner unter der (0681) 302-64344.

 

Häufig gestellte Fragen