Habilitationsverfahren

Die Universität des Saarlandes gibt für den Bereich Wirtschaftswissenschaft der Fakultät für Empirische Humanwissenschaften und Wirtschaftswissenschaft Gelegenheit, die Befähigung zur dauernden selbständigen Forschung und Lehre im Rahmen einer Hochschule nachzuweisen und die Anerkennung hierfür zu erlangen.

Habilitationsordnung der Fakultät HW